zu Kinnear, das ist aber sehr pauschal!! Denn Schimmel schläft! Der kann Jahre im Mauerwerk sitzen, oder an eine andere Stelle wandern und bricht bestenfalls an einer Kältebrücke aus. Bei zu geringe Beheizung der Wohnung/oder Raum , also wenn eine höhere Feuchtigkeit vorhanden ist, dann kann das Zimmer ( oder gesamte sparsam beheizte Wohnung) sehr schlimm mit Schimmelbefall aussehen. Fazit: Sitzt der Schimmel in den Wänden und der Mieter heizt gut, da er eine Frostbeule ist, dann wird nichts weiter passieren...es sei denn es gib in den Ecken (am Boden oder Dach) die eine sogenannte Kältebrücke darstellen. Kommt nun der neue Mieter, der lieber nicht so warm hat, oder aus geiz nicht heizen will (zu mindestens die ganze Wohnung) der wird dann in den kühlen Zimmern auch einen Befall vorfinden. Also den Schimmel kann schon 2 Mieter vorher verursacht haben, damit ist die Schuld dem jetzigen Mieter nicht einfach anzulasten. Leider hat natürlich der jetzige Mieter die Beweislast, dass auch schon frühere Mieter Probleme mit Schimmel hatten und das wird vielen Mietern zum Verhängnis und sind die blöden die die einbehaltene Miete dann noch abstottern müssen.

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telefonischer Verkauf eines Sky Abo

Mein Freund hat in 01/2012 bei Media-Markt ein Sky Abo erworbern. 08/2012 ist er umgezogen und benötigte den Receiver nicht mehr ( Rückgabe) , da der Receiver nun von Unitymedia ( Wohnungsbestandteil) gestellt wurde und das Sky-Programm über die Smatcard von Unitymedia lief. Für die Umstellung in die neue Wochnung wurde Sky telefonisch benachrichtigt und ein neuer Vertrag ( auf die neue Anschrift) zugestellt. Die Widerrufsbelehrung ist sehr moderat und erstreckt sich über ein kleine DIN A5 Seite. Bislang war alles O.K. In der neuen Wohnung häuften sich die Anrufe eine Kurz-Abo´s , welches nach 3 Monaten endet. Irgend wann rief Sky wieder an und bot ein kurz-Abo an, welches aber (hat sich später herausgestellt) nur 3 Monate Kostenfrei ist und anschließend 10 Euro mtl. kostet. Diese Info wurde am Telefon so nicht wieder gegeben. Es wurde ale 3 Monatsangebot angeboten. Die Widerrufsbelehrung ist ebenfalls sehr kurz gehalten in DIN A5 Größe. Keine AGB, keine Kündigungsfristen, die aber meines Wissens bei einem Fernabsatzvertrag beiliegen müssen. Mir ist aufgefallen, dass die Widerrufserklärung bei Unitymedia, 1&1 und Versandhaus-Händlern immer die AGB ( Kleingedruckte) mit bei liegt. Sky schickt diese Unterlagen nicht mit. Nun bin ich der Meinung, dass Sky keine vollständige Widerrufsbelehrung verschickt und somit der Widerruf nicht eingetreten ist. Ich habe für meinen Freund ein entsprechende Kündigung/Widerruf aufgesetzt und per Einschreiben verschickt, da ich der Meinng bin, dass die 14 tägige noch nicht rechtskräftig ist. Sky hat uns nur mitgeteilt, dass die Widerrufsfrist bereits seit 8 Wochen verstrichen ist. Ist es aber nicht !? Kann jemand etwas dazu sagen? Das Abo ist zur Zeit unserer Kündigung 10 Wochen alt ( 04.07.2013) und das ist auch der Zeitpunkt an dem wir gemerkt haben, dass es kein 3 monatiges Abo ist, welches automatisch abläuft. Die Bestätigung ist sehr missverständlich gegliedert. Auf der 1. Seite Beginn 16.04.2013 und endet 16.07.13 ( in fetter Druckschrift !!) auf der 2. Seite geht im Text unter, dass der Vertrag dann kostenpflichtig bis 15.04.2014 läuft und wenn nicht gekündigt wird, dieser sich um 12 Monate verlängert. Nun streiten wir seiter her mit Sky. Zur Krönung will Sky nun auch noch die Kosten für eine nicht gesendete Smartcard. Es gibt aber keine Smartcard v. Sky, sondern nur die Smartcard v. Unitymedia. Unitymedia hat dies auch meinem Freund bestätigt, dass es Eigentum von Sky ist. Bei meinen Anrufen von Sky hat sogar Sky beteuert dass mein Freund Esatzpflichtig ist. Auf meine Einwände gab es nur rechtl. Komentare, wie Mahnbescheid etc. Kann jemand angaben machen ob die AGB´s immer dabei liegen müssen und ob wir auf Nichtinkrafttreten des Widerruf pochen können.

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Ein Fehler ist mir aufgefallen. Unitymedia hat meinem Freund bestätigt, dass es Eigentum von Unitymedia ist. Die Angabe im Text " Eigentum der Smartcard Sky" ist falsch!! Sorry .

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leider sind die Verkehrsregeln so. Ein falschparken ist hier nicht zu erkennen. Es sei denn an dem rechten Fahrrand ( an der Seite beim silbernen Fahrzeug) ist ein Verkehrszeichen, welches ein Park, oder sogar ein Halteverbot zeigen würde. Steht dort kein Schild , dann ist auch kein falsches parken erkennbar. Das Fahrzeug (blau) auf dem Grundstück sollte immer, aber auch immer rückwärts einparken, um dann vorwärts bessere Sicht zu haben. Dennoch ist es keine Garantie, denn auch beim vorwärts herausfahren darf er niemanden von links übersehen. Denn auch dann ist er am Unfall Schuld. (auch, wenn der von links kommende viel zu schnell ist)

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Warum soll es ein Bußgeld geben?? Nein... Noch sind wir nicht in Amerika.

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Gar nichts passiert. Ich gehe davon aus, dass Du als Zeuge geladen werden sollst. Da wird es sicher erweisen, ob Du die Beiden kennst oder nicht. Oder ob Dein Name aus dem Telefonbuch stammt. Wenn Du die Beiden wirklich nicht kennst, nie gesehen und gesprochen hast, hast Du "eigentlich" nichts zu befürchten. Wenn doch, dann musst Du irgendwie den Vorwurf entkräften. Wenn Du Dich nicht scheust, dann ruf die Staatsanwaltschaft an, oder geh vorbei (immer mit Aktenzeichen) und frage nach. " Den Wind aus den Segeln nehmen " ist immer gut und Du kannst wieder ruhig schlafen.

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Hier wird ja gleich mit schwerem Geschütz aufgefahren und auf Spatzen geschossen. Es kommt immer wieder vor, dass ein Geldschein nicht genommen wird. Auch am Bank-Einzahlautomaten. Dann geht man hin und lässt ihn prüfen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist und keine Druckerei und "Copy-Shop" im Hinterhof hat. So ging es mir und ich hab von der Bank erfahren, dass es solche Scheine immer wieder gibt. Es hieß er ist echt, aber wurde von der Bank aus dem Verkehr gezogen, damit es nicht einmal zu solchen Problemen im Zahlverkehr kommt und ich habe einen neuen Schein bekommen. So kann es auch bei Deinem Geld-Schein gewesen sein. Das bedeutet nicht immer, dass es eine Blüte ist, wenn ein Lesegerät sie nicht als echt erkennt. Gehe zur Bank mit dem Schein, erkläre dort Dein Problem mit der Bitte diesen Schein zu prüfen. Ein anderes Thema ist, ................. "ich glaube Du lügst", ... oder......... " Märchen"............... ob es wahr ist, oder nicht kann hier keiner prüfen und urteilen, in der anonymen Großstadt bekommt man sicherlich die Ware nicht geschenkt, aber im ländlichen Gebiet, wo jeder Jeden kennt, kann das schon sein und daher ist es auch nachvollziehbar, warum keine Polizei gerufen wurde. Also nicht gleich im Netz verurteilen. (so haben sicher auch die Ladenbetreiber gedacht) Sicher haben Sie (die Ladenbetreiber) Dich auch gebeten, dass Du den Schein nachprüfen lassen sollst. Mach es!! -- wenn Du genau weißt, dass Dein Freund nicht in solchen Kreisen verkehrt...obwohl das auch nichts heißen muss. Manchmal rutscht man schneller in solche Sachen rein als man denk.

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Das Gleiche habe ich auch erlebt. Meine Tochter musste dann noch das ganze folgende Jahr auf dem Gymn. bleiben. Fand ich als Mutter auch nicht so toll. Die Noten 4 und 5 hagelten dann nur so. Eine schlechte Schullösung. Meine Tochter wollte manche Tage nicht gehen und ich habe nach den 2 Schuljahren im Gymn. mir von einem Lehrer anhören müssen, dass mein Kind nicht beschulbar ist. Aber Sie hat sich für diesen Schulunterricht nicht mehr interessiert, da alle auf Ihr herum hackten. Heut ist Sie auf einer Gesamtschule und kann auch Ihr Gymn.-Abschluß + ABI machen. Die Noten liegen in einer besseren Bandbreite 1 bis 3. Also nicht den Kopf hängen lassen. Beim 2. Schuljahr am Gymn. das Kind unterstützen (motivieren nicht nur meckern) ich empfand diese Vorschrift auch bescheiden und nicht hilfreich für unsere Kinder, wenn die Entscheidung für ein Gymn. falsch war. Ihr als Eltern??? müsst einfach die Noten so hinnehmen, vielleicht kann ein Klassenfreund/-in durch Hausaufgabenhilfe (gemeinsam machen - ist motivierender als mit meckernden Eltern zu machen) die dann zu erwartenden schlechten Noten im Rahmen halten.

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Ich glaube schon, dass Saturn den Drucker zurück nimmt. Einfacher ist sicherlich ein Umtausch und würde Saturn sicher auch eher begrüßen. Die Tintenpatrone sollte aber heraus genommen werden und abgeklebt, damit die Tinte nicht ausläuft. Meist fährt Ehrlich aber am längsten und man gesteht seinen Fehler. Das musst Du vor Ort entscheiden,... wie das Gespräch verläuft. Nur eines wird immer im Raum stehen... ob ein Drucker A3 oder A4 Papierkassetten hat, dass sollte man schon von außen erkennen (können). Die Frage wird man Dir stellen. Überleg Dir schon einmal eine Antwort, die aber nachvollziehbar ist. Wichtig ist, an die Information zu gehen und nicht in den Service!!!!!!! Schau vorher nochmals auf die Werbung!!! Positiv wäre, wenn es bei Saturn heißt..." nicht zufrieden, dann Geld zurück" Denke dran, mit Charm, Freundlichkeit und etwas Schuldeingeständnis (wie ...war unaufmerksam/ oder .. hab geschlafen/ ....meine Dummheit ist mir peinlich o.ä.) erreichst Du immer mehr. Sei blond! und ...blö.. . Welcher Saturn-Markt soll es denn sein?

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Gibt doch über google "Steinbeisfistel " ein. Dort kommst Du zu einem Forum und wird der lange Leidensweg beschrieben. Es wird dort auch Hilfe angeboten und Du kannst eine Mail senden.

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Ich kenne von Oma nur warmes Bier und dann ins Bett. Bier treibt. Warm schmeckt es bescheiden, dann etwas Zucker rein. !!!!!!!!! Nur eine größere Tasse !!!! Nicht ins Koma saufen!!!!!

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Bin zwar kein Arzt, aber das kommt mir etwas bekannt vor. Seit der Entfernung der Mandeln kann ich manchmal den Schluckvorgang nicht zu ende bringen. Manches muss man dann so wieder aus dem Hals holen. Bei mir wurden Nerven (bei der Mandel OP) beschädigt. Ich weiß auch Patienten mit Schlaganfällen haben auch Schluckprobleme. Es klappt vom Kopf her nicht. Vieren sind auch gemein (keine Medikamente einsetzbar) aber diese können solche Beschwerden auch auslösen. Also Kind nicht allein essen lassen. Ich denke die Ärzte haben recht. Wenn es länger anhält, dann mit dem Kinderarzt über einen Neurologen sprechen. (z.B. wenn die Banane nch bitter Mandel schmeckt)

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So manchen Quatsch habe ich nun auf die Frage gelesen. Wenn die Ware als gebrauchte Ware deklariert war und es noch den Hinweis gab, mit "Gebrauchsspuren" , sowie Privatverkauf ohne Garantie/Gewährleistung und Umtauschrecht. Dann reicht das doch aus. Jeder Interessent kann doch nachfragen, wenn ihm die Information zu gering ist, bzw. nur die rechtl. Angaben aufgeführt sind. Wenn zu wenig Text vorhanden ist, dann nehme ich Abstand, oder frage nach. Das klingt doch nach "Kaufreue" des Käufers. Im gefällt die Tasche nun nicht . Aber so kann online einkaufen sein. Einen Schutz kann ein Ebay-Käufer doch nur von gewerblichen erwarten.

Fazit: nicht zurück senden.

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