Bitte nur bei entsprechender Ausbildung auch solche Antworten posten ...

Der 2. Wer ist nicht ausschließlich maßgeblich, und das er nie über 90 liegen sollte, ist ebenfalls völliger unsinn.

Ob 120 / 60 oder 120 / 80 ideal ist, spielt keine Rolle. Das sind zum einen Richtwerte, und zum anderen kommt es noch auf die eigene körperliche Verfassung und Anpassung an, ob ein niedriger / höherer Wert Probleme macht.

Solltest du ein normalgewichtiger Mensch mit durschnittlicher Fitness sein, ist 160 zu 100 tatsächlich etwas hoch, allerdings noch kein Grund alles stehen und liegen zu lassen und zum Arzt zu rennen.

Mach einen zeitnahen Termin beim Kardiologen zum Check-Up, und hör auf in solchen Portalen voller Möchtegern-Medizinern oder "Ich-google-schnell-die-Antwort-oder-den-optimalen-Wert-und-poste-den-hier-um-Punkte-zu-kriegen"-Leuten ist.

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Soll ich lieber unbezahlten Urlaub nehmen oder den Antrag auf Entlassung stellen und auf Wiedereinstellung hoffen?

Hallo ihr Lieben seht es mir nach wenn es zu diesem Thema bereits einen Tread gibt, habe mich erst heute hier angemeldet.

Ich bin zur Zeit Beamtin auf Probe im gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen. Mein Abitur habe ich 2010 gemacht und 2011 mein Studium bei der Polizei begonnen, welches ich Anfang 2014 erfolgreich bestanden habe. Nach meinem Abitur hatte ich nie das Verlangen ein Auslandsjahr zu machen, da ich mich dafür einfach nicht bereit gefühlt habe. Doch seitdem ich einmal in Thailand war wächst mein Verlangen ein Jahr in Asien zu verbringen. Jetzt habe ich schon lange versucht mich darüber zu informieren wie ich das durchführen kann. Dabei bin ich auch auf das sogenannte Sabbatjahr gestoßen. Jedoch habe ich das so verstanden, dass ich erst 2 bis 4 Jahre mit einem niedrigeren Gehalt arbeiten muss und erst dann dass Sabbatjahr bekomme. Ist das so richtig? Das würde mir jedoch nichts bringen, denn wer weiß? Vielleicht bin ich in 2 bis 4 Jahren familiär gebunden. Jetzt bin ich noch single und habe keine Kinder oder sonstige Verpflichtungen. Kennt ihr eine andere Möglichkeit?

Ich habe auch darüber nachgedacht einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Jetzt ist jedoch die Frage, habt ihr schon einmal Erfahrungen mit der Wiedereinstellung gemacht ? Sei es bei euch selbst, eurer Familie oder Freunden. Ich weis, es ist ein großer Schritt zu diesem Antrag, aber ich merke einfach, dass mich das Auslandsjahr jeden Tag und teilweise auch in der Nacht beschäftigt. Selbst im Dienst. Was natürlich nicht förderlich ist für die ordentliche Dienstausführung.

Ich hoffe ihr könnt mir, wenn auch vielleicht nur in Teilen, weiterhelfen!

Besten Dank und liebe Grüße :)

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Hallo!

Ich arbeite derzeit im Rettungsdienst und habe einen Kollegen, der ebenfalls mal im Pollzeivollzugsdienst beschäftigt war, allerdings NRW. Er hat auch personlichen Gründen nach sehr vielen Jahren ebenfalls den Antrag auf Entlassung gestellt. Er hat mir erklärt, dass es nach einer Entlassung völlig ausgeschlossen sei, nochmals in ein Beamtentum aufgenommen zu werden. Eventuell hat sich ja was geändert, ich lasse mich gerne korrigieren ;)

Viel Erfolg!

Liebe Grüße

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Kurzer Tipp bzw. Korrektur:

Bei einer Hyperventilation atmet man zuviel CO2 AUS, nicht EIN. Stichwort respiratorische Alkalose, vielleicht beantwortet dir das die Frage.

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Irgendwann flipp ich aus. Immerwieder lese ich frage über lebensbedrohliche Situationen wo hier gefragt wird ob man die 112 wählen darf.

Verdammte Axt die 112 ist keine verbotene Nummer.. Dieses allgemein vermittelte Bild von manch einer meiner Kollegen im Rettungsdienst, sich gut zu überlegen ob man den Notruf wählt weil es ja teuer werden könnte, KOTZT mich tierisch an.

Strengt doch mal bitte ein wenig das Hirn an.. Wenn man Angst hat, einfach anrufen. Die Disponenten werden dann schon sagen ob es nötig ist oder nicht.

Das man sich immer über die Folgen der Freundschaft, Kosten, Therapie und so ein Mist Gedanken machen muss ... Herr im Himmel -.-

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Nochmal von vorne:

Sonderrechte dürfen NICHT von jedem benutzt werden, sondern:

  • StVO §35 (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Heißt: Personengebundene Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

  • StVO §35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Heißt: Fahrzeuggebundene Sonderrechte zur Menschenrettung.

Bzgl. des Beispiels mit der Oma und dem ruptuierten Bauchaortenaneurysma:

Mal ganz abgesehen davon, dass du es in dem Falle nicht weit schaffen wirst, stehen dir in diesem Falle KEINE Sonderrechte zu. Du bist nunmal kein Fahrzeug des Rettungsdienstes. Lediglich der rechtfertigende Notstand würde dich von einem Blitzerfoto mit einer Übertretung von maximal 10 km/h bewahren, aber auch nur mit Glück.

Sonderrechte gelten für alle oben genannten Behörden / Einrichtungen / Fahrzeuge, wenn entsprechender Auftrag gilt. Für diese Leute tritt die StVO dann außer Kraft und sie dürfen die Geschwindigkeitsbegrenzungen übertreten, rote Ampeln missachten, im Gegenverkehr fahren, und und und. Dafür ist auch rein rechtlich gesehen KEIN Blaulicht nötig.

Jetzt kommen die Wegerechte ins Spiel:

StVO § 38 (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Wenn du einmal Sonderrechte hast, kannst du natürlich auch das Wegerecht durchsetzen, da für beide die selben Voraussetzungen gelten (Menschenleben / hoheitliche Aufgaben). Das bedeutet, wenn du Blaulicht UND Martinhorn ZUSAMMEN nutzt, ordest du anderen Verkehrsteilnehmern an, freie Bahn zu schaffen. Heißt natürlich auch, wenn du ein Fahrzeug der Polizei oder des Rettungsdienstes nur mit Blaulicht hinter dir hast, musst du rechtlich gesehen kein Platz machen, aber empfiehlt sich selbstverständlich ;) (Ich bin schon ausgestiegen und hab mal "freundlich" vorne darauf hingewiesen, dass wir mal durch müssten.. Horn lief die ganze Zeit.)

Und bezüglich des Blaulichtes im Alleinigen Betrieb, also ohne Horn:

StVo §38 (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Ich glaube, dass erklärt sich von alleine.

Meine Quellen: Ausbildung zum Rettungssanitäter, Ausbildung zum Gruppenführer im Katastrophenschutz NRW, sowie etliche Sonder- und Wegerechtsbelehrungen. Bei einem Rotlichtverstoß würdest du trotzdem dein Lappen los sein.

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Bist du für das DRK da? Wenn ja, dann MUSS das DRK dir alles stellen. Ansonsten wird es schwer welche zu finden bis max. 80€

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Als Mitglied der SEG hast du weder Wege noch Sonderrechte, das ist ein Irrtum. Lediglich Mitglieder des Katastrophenschutzes, freiwillige Feuerwehr, Polizei etc. pp. (Nachzulesen in der StVO) haben personengebundene Sonderrechte und dürfen diese im Rahmen anwenden. Die SEG hat keine personengebundenen Sonderrechte, sondern fahrzeuggebundene.

Ergo: Wenn dein Handy bimmelt, fährst du ganz normal wie jeder andere Straßenverkehrsteilnehmer zur Wache und hälst dich an alles was du mal in der Fahrschule gelernt hast.

PS: Das Blaulicht auf dem Dach fällt sowieso schon auf Grund der Straßenverkehrszulassungsordnung raus, egal ob SEG, KatS o.Ä.

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Alles Unsinn hier. Eigentlich muss man die auch nicht selber bezahlen, solange man sich auch ehrenamtlich beteiligt. Als ich noch zur Schule gegangen bin wurde mir Sanitätshelfer, Rettungshelfer und Rettungssanitäter bezahlt. Das sind kosten insgesamt von über 2000€, wovon ich kein einzigen Cent bezahlt habe. Verpflichtet bist du nicht direkt, aber wenn die etwas zahlen sollten, erwartet man es.

Bessere Chancen für den Studienplatz erhälst du soweit ich weiß nur für Ausbildungen Rettungssanitäter & Rettungsassistent. Sanitätshelfer wird dir nicht viel bringen.

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Frage zur Erst Versorgung - Bitte bitte beantworten! :)

Hallo, angenommen man hat im Sanitäts- oder Rettugnsdienst einen Motorradunfall, Patient ist bei Bewusstsein, Stimmt mein Vorgehen? :

  1. Auffinden der Person
  2. Notruf (im Sanitätsdienst halt den Rettungsdienst + Notarzt informieren)
  3. Patient begutachten (Bewusstsein Prüfen- Bewusstsein vorhanden)
  4. Helm Abnahme
  5. Stifneck anlegen
  6. Patienten-check (also Patient nach weiteren bzw nach Verletzungen abtasten + Pupillenkontrolle auf evtl SHT mit der Pupillenleuchte)
  7. vorhanden Verletzungen, z.B. Blutende Wunde steril verbinden
  8. Erweiterte Maßnahmen; Blutdruck messen, Pulsoximeter anhängen, Sauerstoff verabreichen (4-6 Liter), Absaugung und Beatmungsbeutel vorsichtshalber herrichten
  9. Patient auf Schaufeltrage legen und anschließen auf die Vakuummatratze umlagern
  10. ständiges Monitoring, also in gewissen abständen Blutdruck messen, natürlich ständig Atmung kontrollieren und Patienten beruhigen.
  11. Auf den Rettungsdienst und den Notarzt warten - Patienten Übergabe an RD und NA.

würde das so stimmen?? Eine meiner noch ungeklärten Fragen wäre auch noch, der Patient hat ja sicherlich einen Schock, sollte man ihn also in die Schocklage (Füße ca 30 cm erhöt lagern) bringen? Schließlich könnte er auch ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) haben, und dann würde ihn die Schocklage umbringen, also was sollte ich bei einem bei bewusst sein verunfallten Motorradfahrer machcen, Schocklage oder nicht?

Danke im Voraus für alle Hilfreichen antworten! ;-))

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Bei einem SHT würde ihn die Schocklage auch nicht zwangsweise umbringen. Pauschal beantworten kann man diese Frage, aber rein logisch gesehen:

Für nicht-Rettungsdienstler gilt bei Bewusstlosigkeit sowieso die stabile Seitenlagen. Sollte er noch bei Bewusstsein sein, ist das "mutmaßliche" SHT nicht so schlimm, dass er bei einer Schocklage sofort zur Asystolie überläuft. Solange er nicht droßt Bewusstlos zu werden, ist auch eine Schocklage nicht zwangsweise nötig. Man muss sich halt immer am Schockindex orientieren, also fleißig Puls und Blutdruck messen.

Und wo wir schonmal dabei sind:

UM GOTTES WILLEN, IMMER - IMMER - den Helm abnehmen, egal ob bei Bewusstsein oder nicht ... Das ist zwangsweise erforderlich um

a) Aspiration vorzubeugen (SSL), und b) weitere Untersuchungen durchzuführen.

Selbst bei Schäden an der HWS ist der mechanische Druck bei der Helmabnahme nicht so groß, um noch mehr kaputt zu machen. Im Zweifel gilt sowieso, dass es Prioritäten gibt. Leben > (extremst unwahrscheinliche) Lähmungen.

DH für Mandek

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Ja ein Rettungshelfer muss auch ein Praktikum in einer Klinik machen, außer du wohnst in NRW und machst den Rettungshelfer NRW. Bestimmte Inhalte sind nicht vorgeschrieben, nur die Stationen. Am besten beim Ausbildungsleiter nachfragem ;)

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§ 4 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Ausbildung wird nur zugelassen, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und

  1. körperlich, geistig und persönlich zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter oder Rettungshelfer geeignet ist,

  2. den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt oder eine abgeschlossene Ausbildung hat,

  3. eine Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden), die nicht länger als ein Jahr zurückliegt, nachweisen kann und

  4. eine Erklärung darüber vorlegt, dass gegen ihn weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig und auch in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden sind.

(2) Zum Nachweis der physischen und psychischen Geeignetheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die nicht älter als drei Monate sein darf.

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Wichtig ist eher, kein einzelnes Danke oder Bitte zu funken. Intuitiv baut man so eine Höflichkeit trotzdem noch ein. "Bitte Wiederholen", oder so Sachen. Da hat sich auch bei Evakuierungen (wo man Glück hab muss mal funken zu können) noch keiner beschwert, dass man Zeit verschwenden würde.

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Wäre mir neu dass das Gehalt nun von Stadt zu Stadt variiert. Das ist wenn überhaupt von Land zu Land unterschiedlich, aber große Unterschiede wird es auf Grund des Bundesbesoldungsgesetz nicht geben. Das man eine Ausbildung abgeschlossen haben MUSS, ist ebenfalls falsch. Das entscheidet jede Wehr für sich. Manche wollen es unbedingt, bei manchen ist es gern gesehen und manchen ist es realtiv egal. Demnach wird dir deine Frage auch nur die Wuppertaler Feuerwehr beantworten können. Mein Tipp: Studier lieber eine Ingenieurswissenschaft um die für den gehobenen (Bachlorabschluss nötig) oder den höheren (Masterabschluss nötig) zu qualifizieren. Denn das Gehalt im mittleren Dienst ist zwar anfangs ganz nett, aber wenn man mal mehr vor hat als normaler Mieter zu sein, wird es schwierig. Gibt auch die Möglichkeit der Eignungsprüfungen und ohne Studium aufzusteigen, aber der Weg wird wohl sehr langwierig sein, wenn überhaupt in der Praxis vollzogen. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

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Ein befreundeter Rettungsassistent hat ebenfalls ein schlechtes Bild von denen. Er empfiehlt eher eine Hilfsorganisation. Ich war mit meiner Ausbildung bei einer Hiorg sehr zufrieden.

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Das Bourne Ultimatum ist von 2007 Oô Du meinst das Boune Vermächtnis. Ich hab den 4. zwar nicht gesehen, dafür aber die ersten 3, und würde dir dringenst raten die erstmal zu schauen ;)

lg

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