Das sagt doch schon der Name Med.-Psy.Untersuchung
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Na klar-deine FSST. Sie allein entscheidet ob Du den FS wiederbekommst-kein Anwalt-Kein Richter-usw.nur die FSST.
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keine Panik-14 Tage-Frist ist laut BAST vorgeschrieben. Deine falsche Antwort lässt keine Rückschlüsse auf eventuelle Eignungszweifel zu.
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14 Tage maximal..gemäß BAST
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ist vorgeschrieben...darf nicht länger als 14 Tage dauern...gem. Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST)
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Es ist mein Job es zu wissen. Du hast bestanden und wenn Du dein Gutachten in den Händen hälst, schau bitte auf das fettgedruckte auf der letzten Seite.Dann nimmst Du es (eventuell auch Geld) mit zur deiner zuständigen FSS und bekommst deinen FS ausgehändigt.
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Nein, aber der Gedanke daran.