Leider wirst Du in einen Erste Hilfe Kurs gehen müssen, da auf dem Zertifikat keine Themen und auch keine Unterrichtsstunden enthalten sind. Daher wird dies nicht anerkannt. Du brauchst mindestens 9 Unterrichtseinheiten (EH-Kurs) einer anerkannten Stelle.

...zur Antwort

Der Betrieb hat kein Anrecht auf das Original das gehört Dir - für den Betrieb reicht eine Kopie als Nachweis. Meines WIssens verlangen die Führerscheinstellen immer das Original und senden es nach dem einscannen wieder zurück.

Wichtig auf der Bescheinigung ist, daß keine Schreibfehler bei deinem Namen oder Geburtstag sind, sonst wird die Bescheinigung abgelehnt.

...zur Antwort

Der Ausbildungsanbieter muss entweder Ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaften sein oder eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde haben.

Bei der Ermächtigten Stelle siehst DU es auf dem Teilnahmezertifikat, dort steht sowohl eine Kursnummer als auch die Ermächtigungsnummer drauf. Dies gilt übrigens auch für die HIlfsorganisationen wie DRK, JUH, Malteser usw.

...zur Antwort

Seit 2015 ist der Erste Hilfe Kurs für den Führerschein und der Kurs für betriebliche Ersthelfer vom Inhalt identisch. Daher werden diese Kursbescheinigungen bei der Fahrerlaubnisbehörde natürlich voll anerkannt. Andersrum allerdings nicht, dies liegt daran, daß Ermächtigte Stellen für Erste Hilfe der Unfallversicherungsträger wesentlich stärker kontrolliert werden als Anbieter die ihre Zulassung durch eine Fahrerlaubnisbehörde oder der Bezirksregierung erhalten haben.

...zur Antwort

Dies wird mit großer Sicherheit nicht anerkannt werden. Sowohl bei den Unfallversicherungsträgern als auch bei der Fahrerlaubnisbehörde sind keine Online-Kurse anerkannt.

...zur Antwort

EInen Erste Hilfe Kurs überleben wirst Du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit - ob du die benötigte Teilnahmebescheinigung erhälst, hängt von deinem Verhalten im Kurs ab. Wenn Du aufmerksam bist und mit machst, dann sehe ich keine Probleme. Wenn du die ganze Zeit am Handy spielst, dann kann es schon vorkommen, daß DU aus dem Kurs geworfen wirst und es nochmal machen darfst.

...zur Antwort
1.)

Bei jeder Notfallsituation gilt zuerst immer der Eigenschutz und dazu ist die Absicherung der Unfallstelle sehr wichtig. Dem verletzten Motorradfahrer hilft ein angefahrener Ersthelfer durch weitere Verehrsteilnehmer nichts mehr.

...zur Antwort

Nach DGUV Vorschrift 1 ist ein Arbeitgeber verpflichtet ausreichend Ersthelfer auszubilden und zu bestellen.Daher ist der Erste Hilfe Kurs eine Pflichtveranstaltung und kann nicht abgelehnt werden durch den Arbeitnehmer.

...zur Antwort

Grundsätzlich kannst Du den Erste Hilfe Kurs auch woanders machen. Die Kurskosten werden auch von der berufsgenossenschaft übernommen. Wichtig ist nur, der Anbieter muss bei der http://bg-qseh.de gelistet sein als Ermächtigte Stelle, sonst wird der Kurs nicht anerkannt. Ich sebst bin Ausbilder bei einer Ermächtigten Stelle https://erstehilfekurse.eu

...zur Antwort