Der Produktkey ist entweder auf der unterseite des Laptops aufgeklebt, dann war das Betriebssystem schon vorinstalliert, oder du hast dir eine Windows7 Version gekauft, dann ist der Produktkey irgendwo in/auf oder an der Verkaufsverpackung.

Solltest du keinen Produktkey haben, dann kannst du dir einen Producktkey bei Microsoft kaufen und in der Regel auch das passende Betriebssystem als ISO-file zum selbstbrennen downloaden.

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Da hat dir jemand einen Trojaner eingeschläust... eins kann ich dir schon mit sicherheit sagen: Google war das nicht!

Wenn dein security program schon alarm Schlägt, dann versuch mal damit den Trojaner zu eliminieren, und wenn das nicht funktioniert, dann lad ein vernünftiges Programm herunger (TrendMicro oder etwas vergleichbares).

Wenn das alles nichts nützen sollte, dann würde ich versuchen das System auf einen Stand zurückstezen lassen, bei dem das Problem noch nicht aufgetreten ist, oder gleich deine Dokumente auf einen Stick und die Werkseitig installierte Festplatte wiederherstellen...

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Wenn du als Schüle zuhause ausziehst, sind zuerst mal deine Eltern für dich Unterhaltsverpflichtet, ergo müsstest du einen solchen Antrag an deine Eltern richten.

Bist du allerdings schon fertig mit der Schule und studierst, dann würde ich dir ein Zimmer/Appartment in einen Studentenwohnheim empfehlen, denn die Bafög-Stelle wird dir hier keinen Extra zuschuss genehmigen, nur weil du deine erste eigene Wohnung ausstadten willst.

Sprich also entweder mit deinen Eltern oder such dir erstmal eine Entsprechend möbilierte Wohnung, so wie es der rest der Studenten auch macht!

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Ich geha mal schwer davon aus, dass etwaige Fragen nicht politisch korrekt waren und desswegen allerschnellstens gelöscht werden müssen... es könnte sich ja jemand auf den Schlips getreten fühlen.

Finde dich schon mal damit ab, das ist unter anderen von unseren Politeliten so gewollt.

Streng genommen sind wir als BRD auch kein selbstständiges Land, sondern viel mehr eine Kolonie der Asiatisch-Arabischen Welt...

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Die Buchung wird mangels Guthaben nicht durchgeführt... sobald du dein Guthaben auflädst, wird die Buchung durchgeführt; wenn du allerdings 48 h lang kein Guthaben auflädst, dann wird die Buchung automatisch storniert.

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Emission im Zusammenhang mit dem Begriff Auto bedeutet so viel wie Freisetzung von Abgasen.

Ein Emissionsarmes Auto ist also ein Auto, das geringere Mengen an Abgasen in die Umwelt befördert, als es für ein Auto der selben Fahrzeugkattegorie üblich wäre.

Wenn du Vergleichst, VW-Golf c. Toyota Prius Hybrid:

Golf ca. 6 bis 7 Liter (je nach Fahrweiße)

Prius ca. 4 bis 5 Liter (je nach Fahrweiße)

Wenn du jetzt noch den ebenfalls in die Kategorie fallenden Audi A3 Sportback zunimmst:

Audi A3 SPBCK ca. 4,6 Liter; (Kombinierter Kraftstoffverbrauch ermittelt bei normaler Fahrweise 40% Stadtverkehr / 60% Überland; 2,0L TDI 103 kW)

Das Fazit gemessen am Golf der etwa dem Durchschnittsverbrauch der Fahrzeugklasse (Compact) wiederspiegelt sind die beiden anderen Fahrzeuge Prius und A3 die emissionsärmeren Autos - der A3 wäre auch bei einem Verbrauch von 6 Litern noch verhältnismäßig emisionsärmer, als der Golf, da der durchschnittsgolf etwa 77kW (also hat der A3 Rund 30 % mehr leistung) hat, desswegen aber eigentlich auch weniger Kraftstoff zugeführt werden dürfte... Wobei letzteres eher etwas mit dem Wirkungsgrad der Motoren zu tun hat, als mit dem Thema Emisionsarm.

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Lieber Waldfrosch: Wenn es dir nicht in dein fundamentalistisches Weltbild passt, dass Abtreibung etwas gaaaaaanz ganz harmloses ist, und die überbleibsel der Embryonen/Föten gefälligst nicht so schrecklich auszusehen haben, wie sie in wirklichkeit aussehen, dann such dir gefälligst ein anderes Forum, wo du entsprechende Bilder einstellen kannst...

Wir sind hier:

1. für die Wahlmöglichkeit,

2. für die freihet der Frauen,

3. für die "legalisierung" von Abtreibung (Am besten bis zum 9ten Monat und wenn möglich auch noch ein klitzekleines Stückchen nach der Geburt...)

4. sind hier im Forum Minderjährige unterwegs und die soll/darf man mit soetwas nicht schockieren, wenngleich sie aktiv beteiligt an Abtreibungen sein dürfen.

Im übrigen merkt man die Zensur im bezug auf Abtreibung immer genau zu den Zeitpunkt, zu den man entweder shocking pictures or clips einstellt, oder über die Entstehungsgeschichte von Pro-Familie (Und IPPF und Marget Sanger und noch so ein paar weitere unschöne Dinge, die man sich jedoch mit genannten Schlüsselbegriffen jedoch sehr schnell ergooglen kann, wenn man will!) aufklärt.

Da werden dann vom Support mal schnell ganze über 40 DIN-A4 seiten rauszensiert und "Antworten" die ohne diese Bandwürmer keinen Sinn mehr für den werten Leser ergeben selbstverständlich im Raum stehen lassen, im übrigen werden dann auch die Aussagen der Fragestellerin zum Thema wegzensiert, weil die Aussage (Das das Kind lebend geboren äh, ich meinte natürlich lebend zur welt kam, während der Abtreibung..) Zitat: "einfach mit der Realität nichts gemein hat" Zitat Ende...

Kommt noch hinzu, dass gewisse Leute unter besonderen Schutz des Supportes stehen (und dieser sich so nebenbei bemerkt mit ziemlicher Sicherheit etwas ärger von der RegTP (BNetzA) einfangen wird... aber das hat hier ja nichts mit dem eigentlichen Thema mehr zu tun.

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Ist es im Gerätemanager erkannt worden???

Evtl. musst du dir von der Herstellerseite den entsprechenden Treiber runterladen... oder es ist eine Treiber CD-Dabei.

Ein bischen mehr Details, Betriebssystem, Headsettyp, wären nicht schlecht um eine genaue aussage machen zu können.

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Auf komando wirst du sicher keinen Schutzengel sehen können, aber du kannst davon ausgehen, das er immer um dich herum ist... Wann du deinen Schutzengel sehen kannst und ob du ihn überhaupt siehst, hängt von der Situation ab, in der du dich gerade befindest;

Wenn du zum Beispiel eine Ruhige Minute hast, kann es schon vorkommen, dass du deinen Schutzengel wahrnimmst.

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Das ist ne Britische Nummer - ich würde darauf tippen, das da jemand eine Datei versehentlich an dich geschickt hat, die dein Telefon nicht öffnen kann...

Du kannst es ja mal bei WhoCallsMe reporten; vieleicht bekommst du da einen Tipp:

http://whocallsme.com/

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Ist google kaputt??? Meineswissens gibt es da so eine Funktion, die heist google-maps... da kann man sich das anschauen...

Wikipedia ist da auch Hilfreich...

http://maps.google.de/maps?hl=de&q=Chartres&bav=on.2,or.&biw=1533&bih=716&wrapid=tlif130367781635911&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wl

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1. Imobilienmarkt in den Zeitungen nach passenden objekten durchforsten;

2. inseratseiten im Internet, die da wären:

http://www.wohnung-jetzt.de/wohnungssuche/wohnungen/frankfurt_am_main.php?p=2 (Filtern nach angeboten Ohne Makler wirst du hoffentlich alleine hinbekommen)

easywg . de /hessen/WG-Zimmer-frankfurt/anzeigen/l

Wenn du etwas möbiliertes suchst, dann wirst du nicht um eine Provision umhinkommen; meine empfehlung hier wäre:

homecompany . de

 

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Ohne notarielle Beurkundung kann man die Reservierung für eine Immobilie getrost vergessen

Vielfach unterzeichnen Kaufinteressenten von Immobilien im Vorfeld so genannte Reservierungsvereinbarungen. Damit soll eine Option zum Kauf geschaffen werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung muss der Kaufinteressent allerdings in aller Regel eine bestimmte Summe Geldes zahlen, die später mit dem zu zahlenden Kaufpreis oder der Maklerprovision verrechnet werden soll.

"Die Beratungspraxis zeigt, dass der Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für den Kaufinteressenten regelmäßig nur mit Kosten verbunden ist, ohne dass diese ihm einen wirklichen Vorteil bringt"", warnt Yannis Markmann vom Interessenverband "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Rechtssicherheit lasse sich mit einer solchen Vereinbarung nicht gewinnen.
Grundsatz bei Grundstücksgeschäften: Immer mit Notar

Wenn der Verkäufer das betreffende Objekt an jemand anderen veräußern möchte oder später einen höheren Kaufpreis verlangt, hilft die Reservierungsvereinbarung dem Kaufinteressenten meist nicht weiter. Den Abschluss des Kaufvertrages zu den vereinbarten Bedingungen kann er nur dann verlangen, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet wurde.

Verträge, durch die sich jemand zum Verkauf eines Grundstücks verbindlich verpflichte, bedürften nämlich zwingend der Beurkundung durch einen Notar. Dies gelte auch für solche Vorverträge. Eine Beurkundung findet aber in aller Regel nicht statt, so dass die Vereinbarung wegen dieses Formmangels unwirksam ist.
Ausnahme bestätigt die Regel

Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an einen Dritten zu verkaufen. Eine Vereinbarung dieses Inhalts ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags lässt sich daraus aber nicht herleiten.

Quelle: Interessenverband "Wohnen im Eigentum", Bonn    Hier auch noch ein interessanter Link zum Thema:    <a href="http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-211.htm" target="_blank">http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-211.htm</a>
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Erstens, ich würde nie vor Abschluss eines Kaufvertrages etwas bezahlen, schon garkeine so große Summe;

Zweitens: Die Chancen, dass du das Geld wieder zurück bekommst stehen in meinen Augen schlecht, da du ersteinmal nachweisen musst, dass eine Reservierungsgebühr ein Vertragsbestandteil war;

Drittens: Die ganze geschichte hört sich nach einen Abzockverein an... Mach dich auf einen Rechtsstreit gefasst, und auch darauf, dass du die 5000 Euro nicht mehr wiedersehen wirst.

Eine Chance die 5000 Euro wiederzubekommen hast du eigentlich nur, wenn du eine Entsprechende Quittung vorweisen kannst, die besagt, dass der Verkäufer von dir schon Vorauskasse erhalten hat... und du auf dem Schnellsten Wege mitteilst, die Wohnung nicht kaufen willst.

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Wenn du keine Angaben zur Sache machst, ist das nicht weiter Schlimm allerdings musst du ankreuzen, ob du den Verstoß zugibst, oder ob du den Verstoß nicht zugibst.

Wenn du nein angibst, kannst du davon ausgehen, dass irgendwann mal jemand mit einen Foto bei deiner Nachbarschaft rumfrägt, wer dass den ist...

Du musst keine Angaben zur Sache mache, es ist aber deine Pflicht, als eingetragener Fahrzeugführer den Behörden auskunft darüber zu erteilen, wer mit dem Fahrzeug zu diesen Zeitpunkt unterwegs war...

Prinzipiel musst du keine Angaben zur Sache machen, da der geblitzte ja mit dir Verschwägert ist, d. H. du musst ihn nicht belasten... Dafür kann dir keiner was anhaben.

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