wenn du fristlos gekündigt wurdest während der Ausbildung musst du schon dem Chef die goldenen Löffel geklaut haben. Ansonsten sofort, morgen, aufs Arbeitsamt.

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die Landungsbrücken sind direkt am Hafen und sehr sehenswert. Da ist in der Nähe das Hardrockcafe. Viel Spass

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Du wirst wohl alle 14 Tage zum Doc gehen, wenn er dich weiterhin AU schreiben muss, dann füllt er den Auszahlungsschein aus, den schickst an deine Kasse. die überweisen dir dann dein Krankengeld, unabhängig vom Datum. dann musst du eben dafür sorgen, dass am 01. des Monates Geld auf dem Konto ist.

Nach § 47 SGB V beträgt das Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Hierbei handelt es sich um das Bruttoeinkommen, höchstens werden aber 90 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Bei der Berechnung werden Einmalzahlungen berücksichtigt. Auch regelmäßige Überstundenvergütungen und Zuschläge werden hinzugerechnet. Das Krankengeld ist allerdings beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt für jeden einzelnen Kalendertag, wobei sich der volle Kalendermonat immer auf 30 Tage beläuft.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass das Netto-Krankengeld ca. 75 % des regelmäßigen Nettoverdienstes beläuft.

Ich hoffe, dass dir das ein bisschen weiterhilft

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wir als AG haben von unseren AN immer ein Attest vom ersten Tag an verlangt. Das mit dem Attest ab dem dritten Tag wird von vielen missverstanden. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat dies mit einem neuen Urteil (5 AZR 886/11) bestätigt. „Der Arbeitgeber hat das Recht, dieses Verlangen zu stellen, und er ist darin nicht an besondere Voraussetzungen gebunden“

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ich weiss nun nicht wo dein Problem ist. Das Handy ist/war versichert. Ihr bekommt den Gegenwert den Handy´s. Was glaubst du wer den Schaden übernimmt? genau! die Versicherung!!! Wenn es nicht versichert gewesen wäre, würdest du gar nichts bekommen. Also sei froh, dass es versichert war.

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wenn du schon bei einer Podologin warst und es geht nicht weg bzw. wird nicht besser, dann wirst du fast nicht ohne OP auskommen. Es wird wehtun, ohne Frage, aber das wird relativ schnell wieder besser und dann hast du deine Ruhe. Natürlich kannst du gehen und laufen, es ist nur eine denkbar blöde Jahreszeit, denn du kommst in keinen Schuh rein. Versuche evlt. noch bis zum Frühjahr durchzuhalten. Jeden Abend ein Fussbad, danach mit einer Feile oder ähnlichem die Ecke am Nagel immer wieder vorsichtig anheben und weiten. Das dauert keine 4 Wochen, höchstens 1 Woche.

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was steht denn auf dem Poststempel? Kannst du nachweisen, dass du die Kündigung am 28.10 in die Postkasten gesteckt hast? Logischerweise wird der Betreiber sagen, dass er die Kündigung erst am 03.11 bekommen hat. Ist aber unglaubwürdig. EIn Brief braucht in der Regel keine Woche.

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auf jeden Fall bei der Rentenvers. beantragen. Anträge kannst du downloaden und zusätzlich beim Versorgunsamt die Schwerbehinderung feststellen lassen. Ob es klappt.... ? Einen Versuch ist es Wert. VIel Erfolg

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ist ja lustig. das hatte ich vor kurzem auch. Da ich nicht sonderlich scharf auf OP´s bin, habe ich den Doc gefragt, ob es keinen anderen Weg gibt. Der hat mir Antibiotika verschrieben. 5 Tage später war es weg und kam bisher auch nicht wieder. versuche es doch erst mal so.

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Beantworte doch bitte erst mal die relevanten Fragen: Wer ist Erbe? Bist du volljährig? ist die Mutter Vorerbe? Wer war beim Notar?

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kannst das bitte in verständlichem Deutsch wiederholen? Du bist Miterbin? deine Mutter und Schwester auch? Bist du volljährig? Nur du kannst eine Vollmacht an deiner Mutter erteilen, aber nicht ein Notar. oder habe ich alles wirklich nicht verstanden?

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macht meine Tochter auch gerade. Sie lernt sehr effektiv mit Karteikarten. Bei div. Bücherversendern gibt es ein Set, bestehend aus 10? Büchern mit Prüfungsrelevanten Themen. Kosten um die 79 Euro.

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Was sagt der TA? evlt. mit einer Flasche für Kitten versuchen zu füttern mit Kittenmilch.

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