Moin, wir wohnen seit über 20 Jahren in einer Wohnung mit 2 Kachelöfen. Damals hatte ich nur Braunkohlebriketts verheizt und als die Holzbriketts auf den Markt kamen, haben wir die genommen. Wegen der Vorteile, des Preises (wir wohnen an der CZ Grenze) und auf den Packungen ( in D ) stand drauf "für alle Feuerstellen geeignet". Voriges Jahr ist in einem Ofen eine Steinplatte runtergebrochen und der zur Reparatur bestellte Ofenbaumeister sagte uns, daß man mit Holzfeuer (auch mit Holzbriketts! ) die Öfen zerstört, weil die Flammen zu hoch sind. Die Öfen sind nur für B. Briketts gebaut. Wir werden uns dran halten.

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Aushilfsjob gekündigt?

Es fing alles damit an, dass ich ein Schreiben von der Minijobzentrale bekommen habe, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass ich als Aushilfskraft angemeldet worden bin. Mit diesem Schreiben hat man mich auf meine Rechte hingewiesen, die ich als Aushilfe habe. Darunter § 2 EntgFG Entgeltzahlung an Feiertagen. Laut diesem Paragraphen habe ich ein Recht darauf, dass mir die Arbeitszeit, welche aufgrund eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, bezahlt werden muss. Diese Arbeitszeit darf auch nicht NACHGEHOLT werden.

Kurz daraufhin habe ich dieses Schreiben im Büro meiner Aushilfe vorgelegt und gefragt wie das nun gehandhabt wird. Die "nette" Mitarbeiterin im Büro sagte mir, dass ich es ja nachholen könnte und sie diese Tage deshalb nicht auszahlen. Nachdem ich sie darauf hingewiesen habe, dass es gesetzlich vorgesehen ist, dass ich es nicht nachholen muss (sie hatte das Schreiben vor sich liegen), war ihr es egal und sie bestand darauf, dass ich es nachholen muss. Ein weiterer Punkt war, was man tun kann um für seine Rechte vorzugehen. Als ich dies erwähnt habe meinte sie nur: "Wir werden dann auch vorgehen.." Und heute habe ich eine Kündigung zugeschickt bekommen in der man mir "aus betrieblichen" Gründen gekündigt hat.

Eine andere Sache die mich beschäftigt ist folgendes. Es geht um die Auszahlung des Aushilfsjobs. Und zwar bekommen meine Mitarbeiter und ich unser Gehalt immer einen Monat verzögert. Ich würde dann Anfang Mai meinen Gehalt bekommen den ich mir vom 15.2 - 15.3 erarbeitet hätte. Am Anfang war es sogar so, dass ich meinen Gehalt Anfang März bekommen habe obwohl ich am 15.12.2015 angefangen habe zu arbeiten! Die Begründung war folgende: Der Abrechnungszeitraum geht vom 15. des Monats bis zum 15. des Folgemonats. Das wäre dann der 15.12 - 15.1 gewesen. Da alles einen Monat verzögert ankommt habe ich dann meinen ersten Gehalt am 4.3.2016 bekommen.

Jetzt meine Frage. Was kann ich tun? Ich habe lediglich versucht meine Rechte zu verteidigen. Ich finde es auch irgendwie eine Frechheit, dass man Feiertage "nachholen" muss. Dafür ist ein Feiertag nicht da. Und: Ist es rechtens, dass man den Gehalt von vor einem Monat bekommt?

Mit freundlichen Grüßen

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Moin Suiika,

dein Anliegen kenne ich so ähnlich. Es wird von Arbeitgeberseite einem ja nichts erzählt oder einfach so selbstverständlich gegeben. Ich habe seit 8 Jahren auch einen Minijob und habe erst seit vllt. 4 Jahren so kleine rechtliche Feinheiten herausgefunden. Lohnfortzahlung am Feiertag: gilt nur (in meinem Fall arbeite ich mit einem 2. Kollegen im regelmässigen wöchentlichen Wechsel), wenn ich auch mit arbeiten dran bin. Krankengeld: gilt das gleiche. Bezahlte Urlaubstage: gilt das gleiche. Es darf halt nirgends stehen, dass du flexibel eingesetzt werden kannst, dann kann sich der AG rauswinden und behaupten, dass er dich z.B. an solchen Tagen nicht gebraucht hätte. Die Höhe der Lohnfortzahlungen in diesen Fällen richtet sich meines Wissens nach den täglichen durchschnittlichen Arbeitsstunden der letzten 12 Monate. Und nach freundlicher, aber bestimmter Sachverständigung mit AG und Lohnbüro gab es keine Probleme.

Aber nun. Meine Arbeitszeit hat sich grundlegend geändert. Ich arbeite seit Anfang März nur noch nachts, so von 12-3. Und das dauerhaft, also wenn ich dran bin. Da kam mir der Gedanke mit einemLohnzuschlag und den gibt es. Unter Voraussetzungen, versteht sich. Einen Nachtarbeitszuschlag von 25% steht man mir zähneknirschend zu, aber ich will mehr! Ich will die 30%! Warum, weil es ein Gesetz dafür gibt und wir kleinen Scheisser uns den A. aufreissen. Und ich werde mein Recht zur Not einklagen, werde meinen AG aber vorher nit "konstruktiver Kritik" darauf hinweisen. Vor Kündigung habe ich keine Angst, dann hat mein AG ganz schlechte Karten, bin Schwerbeschädigt.

Hoffe dir geholfen zu haben, ganz wichtig ist der fettgedruckte Satz.

Grüße

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