Moin, wir wohnen seit über 20 Jahren in einer Wohnung mit 2 Kachelöfen. Damals hatte ich nur Braunkohlebriketts verheizt und als die Holzbriketts auf den Markt kamen, haben wir die genommen. Wegen der Vorteile, des Preises (wir wohnen an der CZ Grenze) und auf den Packungen ( in D ) stand drauf "für alle Feuerstellen geeignet". Voriges Jahr ist in einem Ofen eine Steinplatte runtergebrochen und der zur Reparatur bestellte Ofenbaumeister sagte uns, daß man mit Holzfeuer (auch mit Holzbriketts! ) die Öfen zerstört, weil die Flammen zu hoch sind. Die Öfen sind nur für B. Briketts gebaut. Wir werden uns dran halten.
Moin Suiika,
dein Anliegen kenne ich so ähnlich. Es wird von Arbeitgeberseite einem ja nichts erzählt oder einfach so selbstverständlich gegeben. Ich habe seit 8 Jahren auch einen Minijob und habe erst seit vllt. 4 Jahren so kleine rechtliche Feinheiten herausgefunden. Lohnfortzahlung am Feiertag: gilt nur (in meinem Fall arbeite ich mit einem 2. Kollegen im regelmässigen wöchentlichen Wechsel), wenn ich auch mit arbeiten dran bin. Krankengeld: gilt das gleiche. Bezahlte Urlaubstage: gilt das gleiche. Es darf halt nirgends stehen, dass du flexibel eingesetzt werden kannst, dann kann sich der AG rauswinden und behaupten, dass er dich z.B. an solchen Tagen nicht gebraucht hätte. Die Höhe der Lohnfortzahlungen in diesen Fällen richtet sich meines Wissens nach den täglichen durchschnittlichen Arbeitsstunden der letzten 12 Monate. Und nach freundlicher, aber bestimmter Sachverständigung mit AG und Lohnbüro gab es keine Probleme.
Aber nun. Meine Arbeitszeit hat sich grundlegend geändert. Ich arbeite seit Anfang März nur noch nachts, so von 12-3. Und das dauerhaft, also wenn ich dran bin. Da kam mir der Gedanke mit einemLohnzuschlag und den gibt es. Unter Voraussetzungen, versteht sich. Einen Nachtarbeitszuschlag von 25% steht man mir zähneknirschend zu, aber ich will mehr! Ich will die 30%! Warum, weil es ein Gesetz dafür gibt und wir kleinen Scheisser uns den A. aufreissen. Und ich werde mein Recht zur Not einklagen, werde meinen AG aber vorher nit "konstruktiver Kritik" darauf hinweisen. Vor Kündigung habe ich keine Angst, dann hat mein AG ganz schlechte Karten, bin Schwerbeschädigt.
Hoffe dir geholfen zu haben, ganz wichtig ist der fettgedruckte Satz.
Grüße