Hallo, mein Sohn ist nun 18 und leidet auch an ADHS, er nahm ab 6Jahren Ritalin und anschließend Medikined. Jetzt hat er eine Ausbildung begonnen und nimmt nun Risperidon und ganz neu ESPRIOCO aus der Apotheke, das hilft ihm momentan sehr gut. Mit dem oben genannten Tipp, dass dein Sohn viel gesundes Obst essen soll, wäre ich allerdings sehr vorsichtig, denn der darin enthaltene Fruchtzucker verschlimmert die Symptome von ADHS um ein vielfaches.
Also ich habe das ganz offiziell beim Notar gemacht. Das geht problemlos!
In solchen Fällen mußt du die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vorlegen und daraus berechnen die vom Jugendamt dann dein durchschnittliches Monatseinkommen und daraus ergibt sich deine Unterhaltsverpflichtung.
Geh mal zum Jugendamt und erkundige dich. Die haben auch die Pflicht zur Beratung wenn du schon Volljährig bist! Für junge Erwachsene sind beide Elternteile Bar-Unterhaltspflichtig und bei der Berechnung wird der Elternteil bei dem du lebst berücksichtigt, denn du hast ja ein Dach über dem Kopf,was zu Essen, kannst duschen, deine Wäsche waschen usw. Für diese Berechnung gibt es ebenso eine Tabelle wie bei Kindern unter 18 Jahren und richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern.
Also ich spreche aus Erfahrung,denn ich habe zwei Söhne der große eben 18 geworden und der "kleine" wird 16. Aber bei uns gab es diese Probleme nicht! Meine kinder lernten von klein auf, dass ich es nur gut mit ihnen meine und wir als Familie alle zusammen für den Haushalt verantwortlich sind. Beide können kochen, Fenster putzen, die Waschmaschine usw. bedienen. Ich glaube Probleme in der Pubertät entstehen nur, wenn man zu spät mit der Erziehung anfängt. Es ist ein Geben und ein Nehmen und nur wenn alles funktioniert wie bei kleinen Erwachsenen, dann kann man sie auch als solche behandeln. Sollte dein Sohn dazu noch nicht bereit sein, mußt du ihn eben auch wie ein "kleines" kind behandeln. Mein großer Sohn steht neben mir und gibt mir recht!!!
Meiner Meinung nach auf keinen Fall, auch nicht mit Erwachsenen zusammen.!!!
meiner Meinung nach auf keinen Fall, auch nicht mit Erwachsenen zusammen!!!!!
Wende dich einfach an die Familienhilfe, die helfen dir völlig kostenlos bei all diesen Fragen und berechnen auch den neuen Unterhalt.
Also ich habe mit meinem Sohn ( nun bald 18 ) die Erfahrung gemacht,je eher desto besser. In so einem Fall wie bei dir bekommt das Kind normalerweise erst mal eine lose Spange und wenn alle zweiten Zähne da sind eine feste Spange. Vorteil ist, die feste Spange muß nicht so lange getragen werden wenn gut vorgearbeitet wurde.
Also meine Kinder sind 17 und 15 und hier in Ba.-Wü. läuft es über das Landratsamt und da die Stelle sozialer Dienst. Die fordern von deinem Ex die Einkommensnachweise an und berechnen dir daraufhin kostenlos alle 2 Jahre deinen Unterhaltsanspruch und darüber bekommst du dann einen Titel. Wenn er nicht zahlt dann kommt es zur Zwangsvollstreckung.
sie kann sich aber auch ans Jugendamt und dort an dir Familienhilfe wenden,die haben mir nach meiner Scheidung damals auch sehr geholfen.