Hallo,
ich will mich jetzt erst einmal ganz herzlich für die zahlreichen Antworten bedanken. Mir war bisher eben nicht klar, ob es auch gleich als BG zählt, wenn das Kind eben nicht von ihm ist, und es wird ja auch nicht durch ihn, sondern durch den Kiga und mich betreut. (diese 4 Punkte würde er übrigens nicht erfüllen)
Immerhin fällt der Zuschuss, den ich erhalte, ein geringer aber immerhin trägt er dazu bei, dass ich laufende Kosten tilgen kann, weg. Natürlich werden wir auch füreinander einstehen und wollen dies ja auch. Wir haben darüber ja schon gesprochen und es wird klar sein, dass er zumindest ein Jahr lang mehr erwirtschaftet als ich. (so unromantisch, wie das alles klingt)
In mir sträubt es sich auch nicht, wenn ich daran denke, dass wir füreinander einstehen. Auch im finanziellen. Das stelle ich nicht infrage und ist in einer funktionierenden Beziehung Standard. Also für mich.
Dennoch hätte es mich interessiert, schließlich sind 800 km eine weite Entfernung und das Kind nunmal nicht von ihm. (sollte es also widererwarten daneben gehen, hätte ich mich blöd gefühlt, sagen wir z.B. 6 Monate lang mit von seinem Geld zu leben. Im übrigen bin auch ICH diejenige, die sich darüber Gedanken macht, denn für ihn steht fest, dass wir von Anfang an 1 sind.) Ich wollte mich einfach nur erkundigen.
So wie es aussieht, müssten wir dann überhaupt keine Leistungen mehr vom Amt beziehen, was mir natürlich auch am liebsten ist. Zu meiner neuen Anstellung darf ich eine geringfügige Arbeit bei meinem jetztigen Arbeitgeber behalten, die sich auch mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Somit bin ich (auch ohne ihn) vom Amt weg und wirklich mehr als froh darüber :)
Und trotzdem - interessant finde ich dieses Thema weiterhin, weil ich nicht denke, dass überall Männer herumlaufen, die mit offenen Armen eine Frau mit nicht leiblichem Kind oder mehreren nicht leiblichen Kindern auch von Anfang an unterstützen würden.
Liebe Grüße an euch