Hallo Leute!
Ich habe eine rechtliche Frage:
Wir haben ein Grundstück an der Straße und unser Nachbar ein Grundstück hinter uns (siehe Bild im Anhang).
Er benutzt unsere Einfahrt mit, weil es die einzige Möglichkeit ist, rauszukommen.
Im Winter ist die Einfahrt verschneit und wir müssen kehren.
Muss unser Nachbar nun auch die Einfahrt mitkehren?
Im Grundbuch wurde eingetragen, dass er unsere Einfahrt mitbenutzt.
Außerdem: Wenn ein Besucher unsern Nachbar besuchen will, muss er ja über unser Grundstück. Wenn er aber nun hinfällt und sich verletzt, muss ich dann dafür aufkommen, oder auch unser Nachbar, weil er den Weg zu seinem Haus (also auch unser Grundstück) nicht kehrt?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort. =)
viele Grüße und frohe Weihnachten allerseits.