Ja, ich würde ihr auch etwas entgegenkommen

Um welchen Betrag geht es denn?

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Bessere Chancen hätte man vermutlich, wenn die Eltern den Mietvertrag abschließen.

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Könnte ich rein theoretisch H4 beantragen, mich weigern eine Stelle anzunehmen und würde dennoch meine 70% der Leistungen beziehen? Wo genau liegt der Haken?

Der Haken ist der: Man hat dann pro Monat nur noch 302 Euro. Das sind pro Tag 9,75 Euro. Da kann man kaum überleben damit. Das reicht kaum zum essen.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-folgen-des-grundsatzurteils-aus-karlsruhe-hartz-iv-darf-maximal-um-30-prozent-gekuerzt-werden/25190902.html

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Habe ich einen Anspruch auf Gehalt?

Ja, natürlich.

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Das kommt darauf an.

Siehe hier:

https://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil

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Ja, verstehe ich auch nicht. Wer soll was bestätigen und warum?

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Nun, der Begriff "Sonderbeziehung" ist mir eigentlich nicht bekannt. Aber bei den Beispielen, die aufgeführt sind, handelt es sich um längerfristige Rechtsbeziehungen mit gewissen andauernden Rechten und Pflichten. Wie das genau bei Schülern ist weiß ich nicht. Zwischen dem Dienstherrn und den Beamtinnen und Beamten besteht ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Bei Soldaten ist es ähnlich.

Bei den aufgeführten Beispielen ist es aber anders. Hier handelt die Behörde jeweils gegenüber einem "normalen" Bürger und das in einem Einzelfall. Somit per "Verwaltungsakt".

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Es kann schon sein, dass in Europa/Deutschland mehr Gesetze geändert wurden als in China. Das hängt oft auch damit zusammen, ob eine zentralistische oder eine föderale Struktur vorliegt.

Allerdings lässt die Anzahl der Gesetzesänderungen keinen Rückschluss darauf zu, wie wesentlich ein Gesetz geändert wird. Und ob das Rechte- System überhaupt geändert wird, ist eine ganz andere Frage. Ich sehe keine Änderung im System.

Klar ist aber, dass eindeutige Gefahren und Angst zusammenschweisst und es dadurch zu Mehrheiten in den Parlamenten kommt, die bei anderen Themen nicht denkbar sind.

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Solche Fachfragen am besten mit der Lebensmittelüberwachung bei der Kreisverwaltungsbehörde bzw. der kreisfreien Stadt besprechen.

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Prüfe
- Wer ist Eigentümer des Vereinsheims? Was sagt er dazu?
- Was sagt die Stadt/Gemeinde? Ist eine Genehmigung erforderlich? Gibt es eine Gestaltungssatzuung oder eine Kleingartensatzung?
- Was sagt die Vereinssatzung?
- GEMA
- Was sagt das Ordnungsamt zu den geplanten Veranstaltungen?
- Schankerlaubnis?

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Ja, auch bei einem Minijob besteht ein Urlaubsanspruch.

Die Fragen sind hier gut beantwortet:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html

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