WLAN-Kameras lassen sich nicht nur durch "Jammer" stören, sondern sind eine große Gefahr, nicht nur weil sie blitzschnell gehacked werden können.

Einbrecher suchen gezielt nach Häusern mit WLAN-Kameras

https://video-systeme.blogspot.com/2019/10/wlan-uberwachungskameras-unbedingt.html

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Wenn in einem Restaurant Videokameras installiert sind, dann muss zwingend mit einem Hinweisschild darauf hingewiesen werden. Wenn ich das Hinweisschild gesehen habe, steht es mir frei, das Lokal zu besuchen oder auch nicht. Gemäß Art.13 DSGVO muss seit dem 25.5.2018 auch ein Informationsaushang in dem Lokal sein, auf dem zu lesen ist, was überwacht wird und aus welchem Grund. Zudem müssen auch alle Mitarbeiter über Art und Umfang der Videoüberwachung informiert sein. Man kann also auch jeden Mitarbeiter im Lokal fragen. Wenn ich das Lokal nicht besuche und nur dort anrufe, habe ich keine Rechte irgendetwas zu erfragen. Weitere Infos www. efdat.de

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Als Laie ist es unmöglich eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zu installieren. Bei einem Verstoß gegen das BDSG oder die DSGVO kann das sehr teuer werden. Aber es gibt Errichter, die sich mittlerweile zertifiziert haben und dich genau informieren können was überwacht werden darf oder was nicht. Wenn du selbst installieren willst kannst du dich an Firmen wie hdvci.de wenden, die sind auf Datenschutz spezialisiert und haben gute Kameras

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Von dem Platz, wo später der Rekorder steht, solltest du zu jedem Kamerastandort Kabel verlegen. Das kann ein CAT-Kabel sein, oder ein beliebiges Schwachstromkabel mit 4 Adern oder ein Koax-Kabel RG59+ 12Volt-Kabel mit 2Adern.

Alle gängigen Kameras benötigen 12VDC.Die modernste Technik ist derzeit HDVCI mit Übertragung von Videosignal, Bedienung des motorisierten Objektives und Audio über RG 59 oder eine 2-Draht-Leitung. Dazu eben noch 12V-Sromversorgung.

Das Kabel muss weder lichtfest noch wetterfest sein, da es direkt aus der Hauswand oder vom Dachvorsprung in den Sockel der Kamera gehen sollte und somit mit Licht und Wetter nicht in Berührung kommt.

Kabel dürfen im Außenbereich auf keinen Fall zu sehen sein, weil sie sonst jeder Einbrecher durchtrennen kann. Aus Vandalismusgründen nur sogenannte Dome-Kameras installieren. Wegen der Hackinggefahr möglichst keine IP-Kameras installieren.

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Das Einzigste, was du derzeit machen kannst, ist eine Auskunftsperre zu beantragen, die gilt dann 2 Jahre, lass dir vom Anwalt bestätigen, wenn du z. B. gestalkt wirst.

https://publicus.boorberg.de/auskunftssperre-im-melderegister/

Mit dem BDSG kommst du nicht weiter, wenn du etwas erreichen willst, dann evt. mit der DSGVO.

Gerade im § 28 BDSG, der vermutlich wegen dem BMG gemacht wurde, steht drin, dass bei öffentlichem Interesse die Speicherung und Weitergabe sein darf.

Aber dies ist übrigens eine berechtigte Frage, denn bei Google, Facebook und Co wird genau hingeschaut, aber die ganzen Einwohnermeldeämter verschachern unsere Daten nach wie vor, für viel Geld. Da hat sich noch keine Datenschützer beklagt.https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/meldedaten-wie-der-staat-mit-uns-geld-macht/

Siehe auch hier: http://www.devianzen.de/2014/03/04/das-bmg-und-die-folgen/

  1. Kommunen verkaufen personenbezogene Daten an Adresshändler und Konzerne oder geben sie kostenlos an Kirchen, GEZ und Bundeswehr: Ohne Einwilligung der Gemeldeten.

Fragt doch alle mal bei dem Mitbegründer der DSGVO Jan Albrecht nach, wie die Weitergabe von Meldedaten in der DSGVO geregelt ist. https://twitter.com/JanAlbrecht

Du kannst dich auch mal an deinen Landesdatenschutzbeauftragten wenden, aber die sind derzeit wegen der DSGVO völlig überfordert, also keine rasche Antwort erwarten, aber immer wieder nachhacken. https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Es gibt jetzt aber einen neuen Verein, die https://deutsche-datenschutzhilfe.de/ evtl könnten die tätig werden.

Es wäre wirklich an der Zeit, dieses Thema national bekannt zu machen, damit auch der letzte Bürger begreift, was der Staat mit ihm macht.

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Es gibt Videosysteme, die speichern die Bilddaten in sogenannten "Kontainern" ab, das ermöglicht den schnellen Zugriff auf bestimmte Tage und Zeiten oder auch bei einer Verknüpfung mit einem Alarmsystem.

Solche Videos können nur mit der Viewer-Software des Herstellers auf anderen Rechnern angeschaut werden. Bei jedem DVR sollte eine CD mit Software beiliegen. Ansonsten den Händler fragen, der sollte die Viewer-Software haben.

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Es gibt mehrere Möglichkeiten

  1. Du verklagst deinen Chef wegen ungesetzlicher Kameraüberwachung vor dem Arbeitsgericht und bekommst 5000-10000 EUR Schmerzensgeld.
  2. zusätzlich kannst du den Fall bei deiner Landesdatenschutzbehörde melden, dort gibt es Onlineformulare. Dann bezahlt dein Chef auch noch Bußgeld 10000-50000 EUR
  3. Du kaufst dir einen 'Jammer' im Internet und legst die WLAN -Kameras und das WLAN lahm.

4. Du wendest dich anwww.efdat.dee die nehmen Kontakt mit deinem Chef auf und sagen ihm, was er darf und was nicht.

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Sinnvoll ist immer eine Kamera ein Kabel und ein Rekorder, der alles aufnimmt, sobald sich etwas bewegt. Der Rekorder kann locker 2-4 Wochen speichern Schau mal dort rein www.full-hd.video

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WLAN-Kameras können grundsätzlich gehackt werden. Nur "Doofe" oder Geizige montieren WLAN-Kameras. IP-Kameras können ebenfalls gehackt werden, wenn die Passwörter nicht getaucht werden. Bei eine P2P-Übertragung ist hacken ebenfalls möglich. Sicher sind nur Kameras die das Videosignal über analoges Kabel (Koax) übertragen. z.B. hdvci.de

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Von Billigprodukten und IP-Video würde ich Abstand nehmen. Ich würde eine analoge Full-HD-Technik nehmen, z. B.  HDVCI z.B. www.videosystem.de, da kostet eine Kamera 146€ und 4 Kanal Rekorder ab 390 €. Steckerfertige Systemkabel werden dort auch angeboten. Die Kameras können über die App eingestellt werden. Die ganze Familie kann sich die App aufs Handy laden, Lizenzen sind nicht erforderlich. Dann im Außenbereich immer sogenannten Kuppelkameras installieren, die nicht verstellt werden können. Der Rekorder wird per LAN mit dem Router verbunden. QR-Code einscannen - und schon sind die Kameras auf dem Handy zu sehen. Die Verbindung mit dem DVR kann über QR-Code, feste IP-Adresse oder DYNDNS gemacht werden. eine Kientsoftware für Laptop ist immer kostenlos dabei

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Auf dieser Seite gibt es realistische Angebote für ein Videoüberwachung. www.videosystem.de/wohnungseinbruch.htm

IP-Kameras sollte man eigentlich nicht mehr nehmen, es gibt bessere Technik mittlerweile.

Auf dieser Internet-Seite ist auch zu sehen, wie schnell das Kamerasystem auf dem iPhone ist.

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Machen Sie Ihren Chef darauf aufmerksam, dass er ein Datenschutzmanagement braucht,  einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss und alle Mitarbeiter, auch die Neuen über Sinn und Zweck und Anzahl der Videokameras informieren muss oder ansonsten damit rechnen muss, dass ihn ein Mitarbeiter wegen der Videoüberwachung vor dem Arbeitsgericht verklagt. Unterlagen zu diesem Thema "Videoüberwachung udn Datenschutz" können Sie kostenlos auf dieser Seite anfordern www.retailcoach.de

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Grundsätzlich ist zu sagen, dass nur billige IP-Überwachungskameras "ruckelig" filmen ( Latenz der Netzwerksysteme)). Wenn dann noch WLAN ins Spiel kommt, dann sinkt die Anzahl der Bilder pro Sekunde in aller Regel nochmals. Besser sind deshalb Full.HD-Kameras, die per Koaxkabel angeschlossen werden, diese Kameras kennen keinen Netzwerkausfall und filmen immer in "realtime" . Zudem ist der Anschluß kinderleicht. Siehe www.video-by-web.de

60 fps braucht man nicht, weil "Echtzeit"  bereits mit 25 Bilder/Sek.  dargestellt wird. Um festzustellen, wie groß die Festplatte sein soll, bei google Festplattenberechnung videosystem eingeben, dann landet man auf der Seite www.videosystem.de

Übrigens im privaten Bereich darf man aufzeichnen, solange man will. Im gewerblichen Bereich schreibt der Datenschutz vor, wie lange aufgezeichnet werden darf.

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Im Prinzip ist es ganz einfach, dein Chef macht sich strafbar. Tonaufnahmen sind generell in Deutschland verboten. Eine Videoüberwachung am Arbeitslatz ist nur im Zusammenhang mit einem Datenschutzmanagement und einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten zulässig. Der Chef selbst darf nicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein.

Das Datenschutzmangement muss vor Inbetriebnahme allen Mitarbeitern im Betrieb zugänglich gemacht werden, damit Sie über Art und Umfang der Videoanlage informiert sind.

Auf der Seite www.retailcoach.de kannst du dich informieren, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast. 

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Um deine Frage richtig beantworten zu können, solltest du schreiben ob es sich um ein öffentliches Parkhaus handelt oder um ein Parkhaus in einer Wohnanlage. 

Bei einem öffentlichen Parkhaus muss an allen Eingängen und der Zufahrt ein Hinweisschild "Videoüberwachung" deutlich sichtbar sein. Bei einem privaten Parkhaus in einer Wohnanlage müssen alle Mieter der Videoüberwachung zustimmen.

Mehr Information bekommst du unter dieser Internetadresse: www.retailcoach.de

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Hallo Nihonrim,

du kannst deinen Vater zwar aus deinem "Leben" streichen, jedoch nicht aus deinem Unterbewusstsein. Mit dem Versuch so zu tun, als gäbe es deinen Vater nicht, egal, was er getan hat, wird es im Prinzip nur schlimmer. Weshalb dies so ist, kannst du hier nachlesen:http://shaway.de/das-drehbuch-deines-lebens/

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Studien haben ergeben, dass ca .80 % aller Videoanlagen in Geschäften gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Ein Hinweisschild ist schon mal ganz gut, da sind sie schon besser als viele andere.

Aber haben Sie auch eine Datenschutzdokumentation gemacht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt ? Oder haben sie die vorgeschriebene Vorabkontrolle gemacht und können diese auch bei Bedarf vorzeigen?

Wenn Sie wissen wollen, was das BDSG vorschreibt, dann gehen Sie mal auf diese Seite. www.retail-coach.de

herzliche Grüße Sensor

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Du brauchst keine Katze im Sack kaufen , auf der Seite www.videosystem.de kannst du deinen Wunsch schreiben, dann erhält du eine kostenlose App und kannst verschiedene Systeme testen. Für eine Grundstücküberwachung reicht eine normale digitale Kamera mit 20 oder 30m Systemkabel und Videorecorder mit LAN-Anschluss, ab 600 EUR aufwärts machbar.

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Wenn du genau wissen willst, wielange der Discounter deine Videobilder abspeichert, dann hast du als Kunde das Recht, dies zu erfragen. Die für die Videüberwachung zuständige Person ist verpflichtet dir Auskunft zu erteilen. Vorgehensweise: 1. nach der zuständigen Person ( betrieblicher Datenschutzbeauftragter) fragen. 2. Diese Person fragen," wie lange werden Videos von mir abgespeichert." Wenn dir niemend Auskunft geben will oder kann, ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, auch wenn dir keine für die Videoanlage zuständige Person genant werden kann. Wenn dir die zuständige Person nicht exakt sagen kann, wie lange die Bilder abgespeichert werden ( das muss dokumentiert sein) dann ist das auch ein Verstoß gegen das BDSG. In beiden Fällen kannst du dich bei dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes beschwehren. Zusätzliche Infomationen findest du auf www.cash-plus.eu

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