habe mal eine doku auf N24 über Apple gesehen. Hab grad auf youtube geschaut ob die da jemand hochgeladen hat, aber leider nicht. Google mal danach vielleicht hast ja glück

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also ich kann mich mit jedem locker unterhalten, hab da keine probleme. immer augenkontakt, wenn die andere person wegschaut ist die schon "bezwungen" außerdem achte ich immer auf die körperhaltung. wenn jemand mit verschränkten armen zu dir steht dann bedeutet das abstand er/sie fühlt sich unwohl in deiner nähe , usw... rede in meinem job viel mit "höher" gestellten menschen die teilweise 5-stellige beträge im monat verdienen, aber ich denk mir immer die kochen auch nur mit wasser. so ist es auch wenn ich mit jemanden rede der gut aussieht. ich hab humor und das ganze gespräch wird dadurch gelockert. es jetzt vor 2 stunden im fitnessstudio :D haha

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keine ahnung! denk mal wenn die firma pleite ist, können die auch keine abfindungen zahlen :S

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ohhh man deswegen warte ich immer mit den updates! wenn ich von freunden oder auch fremden leuten höre das die schrott sind dann behalt ich die alte version

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lass es in deiner strickjacke und leg die in den korb. da sollte es keine probleme geben. außer du hast ne bombe im handy eingebaut

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0172 12 12 (kostenlos) für Vodafone Kunden

dann tastenkombination 2 - dann musst du deine vorwahl und deine rufnummer eingeben - dann 2 - 1 oder du drückst die 3 und wirst zu einem service mitarbeiter durchgestellt.

die telefonrechnung kommt immer für einen monat! z.B. ist ein abrechnungszeitraum von 13.06. - 13.07. es kann aber auch sein das dein abrechnungszeitraum vom 24.06 - 24.07 ist! immer monatsweise! ich hab bei der hotline angerufen und den mitarbeiter dort gesagt das die den abrechnungszeitraum immer vom ersten bis zum folgemonat den ersten machen sollen!

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  1. haha
  2. wenn DU, DEIN Auto an JEMANDEN verkaufst, musst !!!!!!!!DU!!!!!!! seine daten aufnehmen. Am besten seinen Perso/Reisepass und Führerschein kopieren! Es könnte ja sein das wenn er Bar zahlt dir falschgeld gibt. Ist alles schon passiert!
  3. keine ahnung, möglich wäre es das er scheiße damit baut.
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7 km zu schnell in der schweiz

hallo zusammen, wahrscheinlich wurde das hier schon öfters diskutiert, allerdings finde ich keine aktuellen antworten, die ich auf meinen fall beziehen kann. ich hoffe ihr könnt mir ein paar antworten geben, weil ich ziemlich probleme habe. es geht um folgendes

ich war 8 wochen in der schweiz.. davon 4 wegen einem auslandsprojekt in zürich, 2 wochen urlaub zu machen (durch die schweiz reisen) und 2 wochen um einen ehemaligen kommolitonen zu besuchen. die ersten 2 wochen hab ich mit meiner freundin verbracht und wir sind mit meinem auto eingereist. sie ist dann mit dem auto zurück gefahren, weil sie es in deutschland braucht. iwann in diesem zeitraum wurde ich geblitzt mit 7 km/h zu viel. 120 franken hätte das gekostet. nun ich wohne in deutschland alleine und ich habs verplant jemanden besscheid zu geben, die post durchzusehen. und hier beginnt mein schlamassel.

da niemand die post durchgeschaut hat, hab ich nichts von dem brief gewusst. also haben sich da ein paar weitere vom katon zürich angehäuft. den letzten musste ich von der poststelle holen und sagte, das ich 290 franken überweisen soll oder ich komme in den knast für 2 tage. dafür habe ich eine frist von 10 tagen. nun dieser brief ist vor 2 wochen gekommen.

gestern bin ich in deutschland angekommen (zum glück wurde ich nicht kontrolliert). ich hab richtig panik gekriegt. ich hab sofort bei meiner uni angerufen und ein schreiben angefordert, das bestätigt, das ich 4 wochen von der uni aus in der schweiz war und die post nicht sehen konnte. die restlichen 4 wochen kann ich nicht beweisen.

ich hab meinen vater gefragt, was ich nun machen soll. er meinte da wird nichts passieren, weil es kein auslieferungsabkommen mit der schweiz gibt. ich kann nur ledlglich die nächsten 3 jahre in die schweiz nicht einreisen. das wäre zwar nicht schlimm für mich, trotzdem will ich klarheit, ob das überhaupt stimmt.

ich will auch die strafe zahlen, weil ich das richtig finde, nur wenn sie noch mehr verlangen, kann ich mir das nicht leisten und von meinem vater seh ich eh keine asche.

ich hoffe ihr könnt mich aufklären wie es aktuell mit der schweiz aussieht, ob die deutschen behörden das geld einfordern können oder nciht.

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Würde die 120 franken überweisen,mehr auch nicht, ganz ehrlich! Warst ja nicht daheim! Was soll schon schlimmes passieren?! Außer der schweizer geheimdienst kommt und verschleppt dich nach guantanamo. Das könnte natürlich sein :-/

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ich weiß es nicht. ich würde es nicht übertreiben. ich habe meine haut auch immer mir cremes peelings und so zeug eingeschmiert bis ich eine periorale dermatitis bekommen habe. kannst mal danach google'n ist echt nicht schön! hatte das circa 3-4 monate lang und meine beziehung hat damals sehr drunter gelitten, weil ich zum teil wie ein monster aussah. meine haut war einfach überpflegt und so habe ich auschlag und weiß der geier was noch bekommen.

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hahaha bist du auf den kopf gefallen?! ja klar ist das fremdgehen!

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Fußgängerbereich befahren

Hallo, ich hätte da eine Frage. Ein bekannter von mir ist in eine verbotene Fußgängerzone reingefahren (er hat das Schild verwechselt), und hat da geparkt. als er zum Auto wieder hin ist, stand dort schon die Polizei. Sie wollten gleich seine Fahrzeugpapiere und Ausweis sehen. Mein Bekannter fragte ob Sie sich nicht ausweisen könnten. Die Polizei meinte nur, dass er jetzt frech werde...also haben sie sich nicht ausgewiesen.

Jetzt ist ein Bußgeldbescheid gekommen, ich zitiere:

Ihnen wird zur Last gelegt folgende Ordnungswidrigkeiten gegangen zu haben: 1. Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 242 gesperrt war. §41 Abs.2,49StVO;§:144 BKat . 2. Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen 242 gesperrt war. §41Abs.2,$49DzVo,§24DzVG;141.2BKat -Sie sezten ihre Fahrt vorsätzlich durch die Fußgängerbereich, obwohl Sie belehrt wurden, dass dieser Verkehrsbereich für Fahrzeuge gesperrt war. 3. Sie haben am ... gegenüber zuständigen Vollzugsbediensteten die Angabe ihrer Personalien verweigert, obwohl Sie hierzu verpflichtet gewesen wären. Sie waren zur Folgeleistung der polizeilichen Weisungen der Vollzugsbedienstenten, mit der Stellung von Polizeibeamten nach §80 (2)Polizeigesetzt B, verpflichtet. §111 Ordnungswidrigkeiten Gesetz i.V.m§§80(2)Polizeigesetz BW, §36Abs.1,5,§49Stvo , §24StVG,128 Bkat

Ist das gerecht? Wegen Polizeiverweigerung? Da sie sich ja ihm gegenüber nicht ausgewiesen haben? und wie ist es wegen dem verlassen der Fußgängerzone? man darf ja ganz normal rausfahren? ohne auch noch dafür eine Busgeldstrafe zu bekommen?

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die ars**gefi***en bullen!denken nur weil sie ne uniform tragen wären sie was besseres! meines erachtens darf man natürlich rausfahren! wie sollte man sonst rauskommen?! abgeschleppt werden kanns ja nicht sonst würde ja auch der abschleppfahrer ne ordnungwidrigkeit begehen! (wenn man es genau nimmt) und die polizei müsste sich normal ausweisen name und welche polizeidienststelle sie tätig sind. dein bekannter tut mir echt leid. armes schwein!

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man sagt immer das armut und elend zu drogen führen. aber mach den fernseher an schalt auf RTL und schau dir die stars an. die nehmen alles was es gibt. haben sie es nötig?nein!den ist nur langweilig!

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