Du kannst die Wohnung jederzeit verkaufen, sogar am Tag des Kaufs. Du mußt "nur" das Rest-Darlehen entweder zurückzahlen oder die Bank und Deinen Käufer zusammenbringen.

Deiner Frage entnehme ich, daß Du in finanziellen Dingen nicht erfahren bist. Deshalb mein dringender Rat: laß Dich von einem Fachmann beraten. Aber nicht von einem Bänker, Rechtsanwalt/Notar oder Makler. Am besten gehst Du zu Deinem örtlichen Grundbesitzerverein.

...zur Antwort

Ich würde es einfach versuchen: geh zum Einwohnermeldeamt , das für das Anwesen zuständig ist und melde dich an. Es ist eher unwahrscheinlich, daß dabei geprüft wird, ob baurechtlich eine Wohnsitznahme unerlaubt ist, wenn es nicht in einem der Verwaltung bekannten Wochenendgebiet (z.B. Schrebergartenanlage) liegt. Erst, wenn du bei der Anmeldung Schwierigkeiten bekommst, fargst du, was man in deinem Fall denn machen soll oder könnte. Alternativ: melde dich bei irgendeinem Freund oder Verwandten an.

...zur Antwort

Wozu braucht ein Fahranfänger einen GTI? Weil das Moped davor auch schon entdrosselt war und Geschwindigkeit vor Vernunft geht? Ich würde einen gewöhnlichen, gut gepflegten Golf II von einem Rentner kaufen, das ist das richtige Fahrzeug für einen Fahranfänger.

...zur Antwort

Erstens heißt es 'Formulierung' und die schreibt man zweitens groß.

Was die richtige Wendung wäre, kann man Dir aber erst sagen, wenn der Kontext bekannt ist.

"In der Bildung verändert sich nichts" kann sich auf einen Zustand beziehen, z. B., "wenn jemand nichts dazulernt, verändert sich in seiner Bildung nichts".

"Bei der Bildung verändert sich nichts" kann sich auf einen Vorgang beziehen, z. B., "wenn sich die Anzahl der Lehrer verdoppelt, verändert sich in der Bildung nichts".

Besser wäre aber, Du gibst den Sinnzusammenhang bekannt.

...zur Antwort

Gibt's keinen hier, der das beantworten kann?

...zur Antwort

Funktioniert bei mir auch nicht, auch nicht bei mehrmaligen Versuchen.

Außerdem halte ich die neue Nutzeroberfläche für ausgemachten und unausgereiften Blödsinn - sehe überhaupt keine Verbesserung zur alten.

...zur Antwort

Nichts. Warum auch? Womit soll diese Einschränkung begründet werden?

Es wurde Wohnraum überlassen und ich kann mir keine Wohnung vorstellen, die nicht zuließe, daß zwei Personen darin leben. Anders wäre das bei einer Untervermietung eines Zimmers. Nach meiner Rechtsauffassung wäre sogar eine entsprechende Einschränkung im Vertrag ungültig.

...zur Antwort

Das sind keine Einmal-und-Wegwerf-Klingen, sondern die am Markt, die am längsten halten. Man kann sie solange benutzen, bis sie stumpf sind oder verdreckt. Man merkt sofort, wenn sie nicht mehr tauglich sind. Selbst dann sind sie nicht "schlecht für die Haut", sondern es wird mühsam. Alle anderen Aussagen sind Blödsinn.

Um die Standzeit einer(!) Klinge zu erhöhen auf mehrere Wochen: gut auswaschen, abblasen und mit einem gut saugenden Tuch trocknen, verschlossen lagern.

Verbraucht werden sie nur dadurch, daß sie stumpf werden oder sich Kalk aus dem Wasser ablagert.

...zur Antwort

Es ist eigentlich egal, was Du schreibst; es muss nur stimmen, verständlich sein und aus dem Herzen kommen. Und man sollte erkennen können, dass Du Dir Mühe gegeben hast.

Und mit dem Mühe geben hapert es ganz gewaltig bei Dir. Man sieht das daran, dass andere für Dich die Arbeit machen sollen und Du das von denen mit einem schlampig hingerotzten Text erreichen willst.

...zur Antwort

Wenn es nicht auf die Kalorien ankommt:

3 EL frischen Zitronensaft

3 EL Wasser

5 EL Weizenkeimöl

5 EL Zucker

1/2 TL Salz

In ein Glas mit Schraubdeckel und schaumig schütteln. Für grüne Salate.

...zur Antwort

"ganz ehrlich fick dich doch -.-"

Redet man so mit seiner Mutter? Vielleicht hat sie wirklich Probleme, fühlt sich von Dir nicht unterstützt und bereits verlassen, obwohl Du noch 'Hotel-Mama' nutzt. Wenn Du so mit ihr redest, wird sie sich auch vorwerfen, versagt zu haben und sich Sorgen um Deinen weiteren Lebensweg machen. Und um ihren. Dabei ist es in fast allen Tochter-Mutter-, überhaupt Kind-Eltern-Beziehungs-Störungen immer das gleiche: das Kind hat hat Schwierigkeiten mit dem Heranwachsen, die Eltern mit dem Altwerden. Dreh' das Verhältnis im Kopf um: Du bist auf Dauer die stärkere - zwangsweise. Du kannst es Dir leisten und hast auch die Pflicht, nachsichtig zu sein und versöhnlich zu handeln.

...zur Antwort

Steuererstattungen gehören auch bei Leuten, die keine Transferleistungen (Hartz IV) beziehen, zum Einkommen. Ich sehe keine Möglichkeit zu einer anderen Beurteilung als der des Amts.

...zur Antwort

Ein Hausverkauf geht nur über einen Notar. Der ist rechtskundig und wird den Verkauf nur beglaubigt haben, wenn die Geschwister rechtsgültig vom/von den Hauseigentümer/n bevollmächtigt waren. Allein das ist schon kein sehr einfacher Vorgang. Noch schwieriger wird es, wenn das Haus belastet war, also die Bank/en ihre Finger mit drin hatten. Auch ich rate, zu einem Anwalt zu gehen. Das muß aber unverzüglich nach Kenntnis des Verkaufs erfolgen, da es nur sehr kurze Einspruchsfristen gibt.

...zur Antwort

Schwierig, sieht aber gut aus: aus dünnem, leichten, halbtransparenten Material, z.B. gelacktem Papier oder Karton einen Fächer falten. Kann man von beiden Seiten auf und zuziehen mit Kordeln. Habe ich so in Italien in einem Schloß gesehen und hat mich sehr beeindruckt.

...zur Antwort

Hier meine Korrekturvorschläge. Inhaltlich ist der Text gut. Viel Erfolg.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Suche nach einem Nebenjob habe ich durch ein persönliches Gespräch mit einem Ihrer Mitarbeiter erfahren, dass in ihrem Unternehmen zur Zeit eine Aushilfe gesucht wird. Da ich als regelmäßiger und zufriedener Kunde mit Ihren Produkten vertraut bin, bewerbe ich mich um diese Stelle.

Ich besuche die 10 Klasse der Julius-Leber-Schule in Frankfurt, wo ich die Mittlere Schulreife erwerben möchte.

Da ich körperlich fit und belastbar bin, bin ich überzeugt, dass ich für die Arbeit genau der richtige bin. Was die Arbeitzeit anbelangt, bin ich sehr flexibel einsetzbar.

Falls ich Ihr Interesse geweckt habe, würde ich mich sehr über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freuen. Gerne bin ich auch zu einem Probearbeitstag bereit.

Mit freundlichen Gruß

(weglassen:) sorry wegen meinen rechtschreib fehler

...zur Antwort

http://pdadb.net/ hat die besten Suchfunktionen und ist meist sehr aktuell.

...zur Antwort