Kann man so nicht sagen, kommt wirklich auf das Alter an. Im Zweifel wie Asbest behandeln, sieht zumindest verdächtig aus.

...zur Antwort

Aus der Ferne kann man das schlecht beurteilen. Der Asbestanteil in diesen Platten gilt als fest gebunden, wenn also nicht daran gearbeitet wird dürfte sich kaum etwas freisetzen. Ich würde mir keine Gedanken über gesundheitliche Risiken machen.

...zur Antwort

Hallo, ich gehe davon aus, dass es sich um ein Wellasbestdach handelte. In diesen Platten ist der Asbestanteil (10%) fest eingebunden. Bei Bearbeitung Beschädigungen ect. können sicher Fasern frei werden. Allerdings wurde ja nicht in dem Moment an den Platten gearbeitet als ihr vorbei gegangen seid. Ich würde mir keine Gedanken über eventuelle Gesundheitsschäden machen, ihr habt euch ja auch nicht längere Zeit dort aufgehalten. Vor 30 Jahren befand sich noch Asbest in Toastern, Haarfönen, Bremsbelägen, Kupplungen....., so das in der Außenluft ständig eine gewisse Faserkonzentration herrschte. Krank werden nur diejenigen, die über längere Zeit großen Konzentrationen ausgesetzt waren, ansonsten müssten ja die Menschen über 30 jetzt reihenweise an Rippenfellkrebs erkranken. Ich hoffe ich konnte euch etwas beruhigen. Es ist allerdings aus der Ferne schwer zu beurteilen ob von den Beschädigten Platten Gefahren ausgehen. Das wäre der Fall, wenn dort Stücke auf dem Boden liegen und Fahrzeuge drüber fahren oder Kinder dort spielen und die Platten dort rumliegen. Dann wäre dies ein Fall für die zuständigen Behörden. mfg

...zur Antwort

Wie sehen denn diese "Krümel" aus? Könnte es sich um Reste der Platten handeln? Ich würde in jedem Fall die Hausverwaltung alarmieren. Im Normalfall hätte die Wohnung zuvor frei gemessen werden müssen. Erst wenn das Protokoll vorliegt und kein Asbeststaub in der Raumluft nachgewiesen werden kann, darf die Wohnung wieder bezogen werden. Offenbar wurde hier nicht ordnungsgemäß gearbeitet. Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert hilft sicher ein Hinweis sich an die entsprechenden Behörden zu wenden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.