Selbständige können ihren 'Verpflegungsmehraufwand' in einer selbst aufgestellten 'Reisekostenabrechnung' geltend machen.
Hierzu ist eine detailierte Auflistung (Datum + Uhrzeit der Abreise, Reisezweck, Datum Ankunft Firma/zu Hause) in Form eines Eigenbelegs erforderlich.
Die aktuellen Verpflegungspauschalen (z.B. 6.- € bei mind. 8 Std. Abwesenheit usw.) sind im Internet zu finden.
In der Pauschalen sind keine Umsatzsteuer enthalten, das bedeutet, es kann bei den Betriebsausgaben auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.