Hallo! Für mich sieht es nach einem Jagdhund aus. Auf jeden Fall nicht nach einem reinrassigen Labrador.
Hi! Davon würde ich nicht ausgehen, denn die neuen Bögen kosten der Fahrschule auch Geld. Wenn allerdings der Grundbetrag sehr hoch war, könntest du mal nachfragen, ob es die neuen FRagen nicht gratis dazu gibt. Es handelt sich übrigens nur um fünf neue FRagen, sieben sind weggefallen und bei 158 Bildfragen wurden die alten Bilder durch neue ersetzt. Die Fragen sind aber gleich geblieben.
Hallo! Du kannst mit 14 Babysitten, wenn die Eltern des Kindes es dir zutrauen. Die Verantwortung für ein Kind, das du betreust darfst du aber nicht unterschätzen. Hast du schon einmal einen Erste Hilfe Kurs mitgemacht? Ich habe in deinem Alter auch schon auf Kinder aufgepasst, aber es waren meine Nichten.
Am besten machst du mal eine Probestunde aus, d.h. du gehst zu dem betreffenden Kind nach Hause und betreust es, während die Eltern sich in Reichweite aufhalten.
Hallo! Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen und die praktische einen Monat davor. Das ist 100% sicher (in Deutschland). googel mal "Fahrschülerausbildungsverordnung", da steht alles wichtige drin.
Hi. Wie gesagt, ein Drogentest ist so nicht vorgesehen. Aber: 1.) Sollte das Foto, das du mit deinem Antrag einreichst irgendwie "komisch" aussehen, kann die Fahrerlaubnisbehörde dich auffordern, dich untersuchen zu lassen; in dem Zusammenhang kann es dann auch zu einem Drogentest kommen.
2.) Der Eintrag wegen des Graffitis kann von der Fahrerlaubnisbehörde als "charakterlicher Mangel" gewertet werden und kann ggf. zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Das gilt übrigens auch für penetrantes "Schwarzfahren"!
Hi! Dein Partner darf dich natürlich nicht einfach so vor die Tür setzen. Wenn du dich sogar bedroht fühlst, schaltest du am besten die Polizei ein, die wird versuchen zu vermitteln, wenn dein Partner auf die Beamten auch agressiv wirkt, werden sie ihm ggf. ein Hausverbot erteilen. Dann nimmst du dir einen Anwalt.
Hi Monalisa! Du kennst doch sicherlich den Ausspruch: " die Gedanken sind frei" ? Und so sieht es auch das Gesetz. Psychische Krankheiten kann man natürlich behandeln (Therapien, medikamentös) aber ob derjenige, der da immer an dich denkt, auch tatsächlich krank ist, steht auf einem anderen Blatt. Würdest du beweisen können, dass die Einbruchspuren von diesem Menschen stammen, könntest du selbstverständlich Anzeige erstatten (solltest du auch). Aber so? Es hört sich tatsächlich so an, als würdest du dich bedroht fühlen. In welcher Form denkt derjenige denn an dich? Sind es Gedanken, darüber dich zu "besitzen" o.ä. ? Am besten sprichst du mal mit deiner Familie und deinen Freunden darüber.
Hallo! War bei uns auch so, als wir Abi gemacht haben. Dort hat uns der Herr in der Bücherausgabe stetig ermahnt, endlich die Bücher abzugeben, ansonsten hätte es am Ende kein Reifezeugnis gegeben.
Hallo Lisafeilchen!
Natürlich darfst du deinen Urlaub nehmen. Wenn man übrigens im Urlaub krank wird, zählt der Urlaub auch nicht mehr als Urlaub.
lg
Hallo! Diese Frage ist zwar schon ein wenig älter, aber trotzdem noch sehr aktuell: Die Fahrschule Salman in der Gröpelinger Heerstraße bietet 5x die Woche Theorie an. Da kann man, wenn man fleißig fährt und 14 Tage immer zu Theorie kommt in 1-2 Monaten seinen Führerschein machen. Und günstig ist es auch.