der zeitvertrag kann 3x verlängert werden, dann ist schluß. andererseits achte darauf, ob der zeitvertrag für eine bestimmte tätigkeit ausgestellt ist, und ein folgender zeitvertrag eine andere tätigkeit beinhaltet. dann sind das in dem sinne keine verlängerungen.
du hast einen arbeitsvertrag, indem du die arbeit aufgenommen hast. du hast einen mündlichen vertrag.
der arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen schriftlichen vertrag mit dir abzuschließen, denn durch deine arbeitsaufnahme hast du dein einverständnis mit dieser situation signalisiert.
und es scheint ja 18 jahre lang keine probleme durch das fehlen eines schriftlichen vertrages gegeben zu haben.
wenn das holz keine risse aufzeigt, ist das eine gute idee. abschleifen, grundieren, lackieren. so hast du geld gespart und kannst noch die optik nach deinem geschmack gestalten.
die erste frage, die beantwortet werden muss, ist, ob der geldverleih durch deinen bruder deine wohlverhaltensperiode unterbricht. dieses thema würde ich vorrangig mit dem insolvenzverwalter besprechen. mir scheint nämlich da schon der erste haken zu sein.
hat er nichts dagegen einzuwenden, kann die abwrackprämie nicht gepfändet werden, weil sie zweckgebunden gewährt wird.
vielleicht kann dir dieser link weiterhelfen: http://www.juraforum.de/
dass du auf 400-€-basis beschäftigt bist, heißt, daß du diesen betrag für eine bestimmte zahl zu leistender arbeitsstunden erhältst. hast du vor beginn der arbeit einen stundenlohn vereinbart? gibt es eine schriftliche vereinbarung?
die verrechnung der stunden, die dir aufgemacht wurde, ist laut rechtsprechung nonsens, weil auch geringfügig beschäftigte einen urlaubsanspruch haben.
du solltest noch einmal ein intensives gespräch mit deiner chefin führen.
vielleicht hilft dir dieser link weiter: http://www.uni-kiel.de/stwsh/seiten_sozial/gering-job.pdf
ich habe viele jahre erfahrung mit einer kollegin, die ständig schlecht gelaunt ist. da mein büro das durchgangszimmer zum kopierraum ist, werden türen geschlagen und die mundwinkel hängen bis zum boden.
auf das türeschlagen hab ich sie mehrmals angesprochen, inzwischen ist diese baustelle vom tisch.
zur unfreundlichkeit oder launenhaftigkeit hab ich sie auch angesprochen. hab gefragt, ob es private probleme gibt und sie sich deshalb so verhält, habe versucht, ihr deutlich zu machen, wie sie auf ihr umfeld wirkt.
außerdem habe ich mich sachlich freundlich verhalten, bei handreichungen das BITTE und DANKE benutzt, das hat auf dauer gewirkt. inzwischen ist sie umgänglich geworden, kein quell guter laune, aber sie verhält sich so, daß man damit umgehen kann.
man darf sich auf keinen fall herunterziehen lassen, das macht depressiv.
versuch es mal bei wellgames.de oder bei playit.ch
erste frage: hattest du gestern zuviel alkohol? falls ja, viel wasser trinken und alka selzer nehmen. zweite frage: kommt das öfter vor? dann sofort zum arzt. ansonsten kalte wadenwickel, fieberzäpfchen, kaltes nasses tuch auf augen und in den nacken und viel kräutertee (keinen schwarzen tee) oder wasser trinken. wenn es dir morgen nicht besser geht, ruf deinen arzt an. die frage zu silvester beantwortet sich von selbst.
ergänzung: salat aus riesenbohnen mit roter zwiebel und hauchdünn geschnittenem fenchel, sehr erfrischend. und die leichte majo kannst du noch mit schnittlauch, knoblauch oder feingehackter blattpetersilie würzen.
zu gegrilltem fleisch passt an salaten alles, was dir schmeckt. angefangen von den verschiedenen kartoffel-, nudel- reissalaten bis hin zu tomaten-, paprika-, grünem salat, eingelegtes wie mixed pickles, saure gurken, als soßen mag z.b. sehr gerne ayva vom türken, gibts auch in scharfer version, sowie auf miracle-whip-basis (balance, 4,9 %) gefertigte soßen mit den unterschiedlichen gewürzen, z.b. curry, senf o.ä. Guten appetit
ich würd mal sagen, pech gehabt. für solche fälle hilft es, wenn man genaue absprachen trifft. der vermieter hat nur bei gefahr im verzug das recht, in abwesenheit des mieters dessen wohnung zu betreten.