Rechtliche Situation Schweiz:

Ein Atemlufttest darf immer durchgeführt werden. Auch ohne Grund/Verdacht.

Ein Drogenschnelltest hingegen nur bei einem begründeten Verdachtsmoment. Z. B. gerötete Augen.

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"De" könnte man auf Deutsch als "von" übersetzen.

"À" vielleicht eher mit "in/in's".

Es kommt ziemlich auf den Satz an. Hast du ein Beispiel?

Bei Verb + à/de gibt es keine Regeln. Das muss man einfach auswendig lernen.

Beispiele:

J'habite à Berne. Ich wohne in Bern.

Je vais au (à le) lit. Ich gehe ins Bett.

Il est un ami de moi. Er ist ein Freund von mir.

Les habitants de Berne sont gentils. Die Einwohner von Bern sind nett.

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Ich habe den A320neo von JarDesign. Wenn du das Flugzeug geladen hast, sieht du einen Button "Hot Start". Wenn du den drückst, "startet sich der Flieger von selbst auf" und die Triebwerke laufen entsprechend.

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Ich habe mir bei aerosoft.de den A320neo von JarDesign gekauft und bin sehr zufrieden damit. Allerdings ist dieser Flieger technisch eher komplex und man sollte bereits etwas Erfahrung mitbringen.

Etwas weniger kompliziert wäre der CRJ-200, welcher im gleichen Shop auch erhältlich ist.

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Oftmals werden Demonstrationen in den Print- und Online-Medien angekündigt.

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Versuchs z. B. mit FXS oder mit X-Plane. Das sind sehr gute Programme. Add-ons sind bei jeder Software fakultativ. Wenn du keine willst, musst du auch keine installieren. Die Grundsoftware kommt ohne die aus.

Das Fliegen wird dir kein Simulator lehren. Da musst du auf anderweitige Mittel zurückgreifen (Literatur, Tutorials, learning by doing, Fluglehrer?! usw.)

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Zur Grammatik: Vor "dies zu tun" kommt jeweils noch ein Komma. 

Stilistisch finde ich den zweiten und dritten Satz etwas komisch. Offengestanden bedeutet eigentlich: Ehrlich gesagt (oder ähnlich).

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Sie hätten grundsätzlich die Möglichkeit dich anzuzeigen. Dies werden sie, aber ja wahrscheinlich nicht machen, wenn du ja schon so ehrlich bist. Wenn aber doch, könnte es zu einem Freispruch kommen, da bei dir keine Bereicherungsabsicht vorhanden war. Daher abgeleitet, dass du ja das Produkt zurückgebracht hast. Ein sogenanntes "Tatbestandsmerkmal" (Bereicherungsabsicht) des Strafartikels Diebstahl wäre so nicht erfüllt.

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Ja, hätten sie. In der Schweiz könnte man deswegen wegen "Pflichtwidrigem Verhalten nach Verkehrsunfall" angezeigt werden. Wobei sich grundsätzlich nur die schuldhafte Person strafbar macht (die Person, die z. B. zu weit links gefahren ist.)

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Bindungen gibt es teilweise in verschiedenen Grössen. Deine Boots mitzunehmen oder zumindest dem Verkäufer die Grösse nennen zu können, wäre also von Vorteil.

Zudem gibt es sowohl Boots, Bindungen, wie auch Bretter in verschiedenen "Härten". Je nach Fahrstil/Anwendungsgebiet kommen also verschiedene Konstellationen aller Komponenten in Betracht.

Beachte auch, dass bei grossen Füssen evtl. ein breiteres Brett gewählt werden muss, da sonst die Zehenspitzen oder Fersen beim Fahren den Boden berühren können. Solche Bretter werden oft mit dem Zusatz "wide" bezeichnet.

Eine Beratung im Fachgeschäft wäre vielleicht hilfreich. Gruss.

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