Rechtlich ist es (bei Verträgen ab 2022) ganz einfach: innerhalb der ersten 12 Monate nach der Lieferung wird davon ausgegangen, daß Defekte schon bei Lieferung vorhanden waren, anderweitiges muss der Verkäufer beweisen.

Der Kunde kann zwischen Ersatz und Reparatur frei wählen.

Wichtig ist, daß der Verkäufer (also bei Marketplace nicht amazon) der Vertragspartner ist, und auch nur dieser Ersatz/Reparatur leisten muss.

Bei Ersatzlieferung oder Reparatur bestehend auf Vertragsrecht (Früher: Gewährleistung) beginnt die Frist von 12 Monaten erneut, daher sollte man sich nicht auf Kulanz o.ä. einlassen sondern auf der vertraglichen Mängelbeseitigung bestehen, sonst beginnt die Frist nicht erneut und man hat einen Nachteil.

Im Zweifel an den Vertrag und geltendes Recht in Deutschland verweisen.

Sollte der Verkäufer sich weigern, sollte man den Rücktritt vom Vertrag erklären und sein Geld zurückfordern. Wenn man dem Kundenservice von Amazon erklärt, daß der Verkäufer den Vertrag nicht einhält weil er keinen Ersatz liefert, bkeommt man sien Geld wahrscheinlich auch einfacher wieder.

Etwaiger Rücktransport muss in diesem Fall ebenfalls der Verkäufer übernehmen.

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