Hallo inge45, was meinst Du denn mit billig? Ich kann Dir sofort 290 qm in Mitte, allerdings Moabit, mit wunderschöner Südterrasse zur Miete anbieten. LG smargon

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Hallo hummelbiene, also:

-Telefon/Internet

[ ] Festnetzanschluss [ ] Mobiltelefon/Handy [ ] Internetanschluss

-Versorgungswerke

[ ] Wasser [ ] Strom [ ] Gas [ ] Heizung

-Post

[ ] Nachsendeantrag [ ] Postfach kündigen/ändern

-Versicherungen

[ ] Krankenkasse [ ] Hausratversicherung [ ] Private Haftpflichtversicherung [ ] Kfz Haftpflichtversicherung [ ] Haus-/Grundbesitzversicherung [ ] Gebäudewasserschadenversicherung [ ] Lebensversicherung [ ] private Unfallversicherung [ ] Berufsunfähigkeitsversicherung [ ] private Zusatzversicherung

-Banken und Sparkassen

[ ] Giro- und Sparkonten [ ] Daueraufträge [ ] Bausparvertrag [ ] Kreditkarten [ ] Depots

-Ämter, Behörden und andere öffentliche Stellen

[ ] Einwohnermeldeamt (innerhalb einer Woche anmelden) [ ] Zulassungsstelle (neue Doppelkarte nötig) [ ] Finanzamt [ ] Arbeitsamt [ ] Kindergeldstelle [ ] Kindergarten [ ] Schule [ ] Kirche [ ] Bafög-Stelle [ ] Kreiswehrersatzamt

Sonstiges

[ ] GEZ [ ] Arbeitgeber [ ] Geschäftspartner [ ] Automobilclub [ ] Kabelfernsehen [ ] Tageszeitung [ ] Zeitschriften Abo [ ] Hausmeister [ ] Hausverwaltung [ ] Vereine, Fitnessstudio [ ] Wartungsverträge [ ] Verwandte und Freunde [ ] Theater- und Konzertabos [ ] Sonstige Abos [ ] Bücherclubs [ ] Dauerkarten [ ] Kundenkarten (Bahncard, Bäder, Fitness, etc.) [ ] Zahnarzt [ ] Andere Ärzte

viel Spass beim Umziehen, an alles kannst Du auch nicht denken. Ggf. hat der Voreigentümer eine Übersicht der Dienstleister wie z. B. Schornsteinfeger uws. LG smargon

Sieh Dir doch mal an: http://www.hausbetreuung.info

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Guten morgen moppi1966,

Forderungen aus Nebenkosten (Heizung und Betriebskosten) müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluß der Abrechnungsperiode (also die Verbräuche in 2008 bis spätestens 31.12.2009) dem Mieter gegenüber abgerechnet werden. Danach entfallen etwaige Forderungen des Vermieters an den Mieter. Die Forderungen aus den Abrechnungen des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen weiterhin.

Mit anderen Worten, solltest Du etwas nachzahlen - hat sich das erledigt. Hättest Du ein Guthaben - steht es Dir noch immer zu.

MFG smargon

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hallo liebekleineelfe, da sind mehrere Möglichkeiten.

War das Fenster von dem damaligen Wasserschaden betroffen? Was wurde an dem Fenster gemacht? Quillt es innen oder außen auf? Hast Du die Verpflichtung (lt. Mietvertrag) Schönheitsreparaturen regelmässig durchzuführen?

Melde den Schaden rein vorsorglich mal Deiner Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung versichert alle Schäden, die Du an fremden Eigentum (das Fenster gehört dem Vermieter) verursachst (natürlich nicht mutwillig). Einfach mal rein vorsorglich!! Ich drücke die Daumen, lg smargon

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Hallo Christine86, mit Deiner 2. Erläuterung sieht die Sache dann m. E. schon wieder etwas anders aus. Das hört sich nach einer prozentualen Abgeltungsklausel an. "Man" müßte den Vertrag mal sehen. Aber mit dem letzten Absatz hat der Eigentümer/Vermieter sich ein Eigentor geschossen - ich glaube, Du mußt nicht renovieren. Ich gehe sogar soweit, dass, sollte der Vermieter Dich auffordern die Schönheitsreparaturen durchzuführen, Du machst das, kannst Du Dir auch Deine Arbeitszeit vergüten lassen.

Viel Glück

smargon

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Hallo Actros3003,

ich weiss jetzt nicht, ob Dir die vorherigen Antworten schon ausreichen, aber sieh´bitte in Deinen Mietvertrag. Dort steht unter Betriebskosten/Heizkosten/Nebenkosten/sonstigen Kosten - müßte dann auch ein eigener Paragraph sein, entweder gem. § 27, II. Betriebskostenverordnung - dann sind alle in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kosten abrechenbar. Wenn die Betriebskosten einzeln aufgeführt wurden, also z. B.

Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Versicherungen (genau auf die Art der Versicherung achten, ne Vermieterrechtsschutz z. B. mußt Du nicht bezahlen) usw. usw.,

dann diese - aber prinzipiell darauf achten, dass es sich um laufende Kosten zur Unterhaltung des Gebäudes usw. handelt. Reparaturen gehören da nicht rein.

LG smargon

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Hallo Dedlof, das kommt darauf an über welchen Bereich Du informiert werden möchtest. Wert/Ankauf-Verkauf/Mietrecht/Standortanalyse/Mietspiegel? usw. usw.? Je nach Interessenlage sind unterschiedliche Medien stärker und schwächer und geben vermeintliche Informationen in Form von Werbeanzeigen. Wenn Du uns sagen kannst was genau Dich interessiert - wird Dir jeholfen...

LG smargon
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Hallo yildiz1, was die anderen (nicht alle und schon gar nicht famulus!!!) sagen, ist richtig. Rede mal mit ihr. Ansonsten machst Du eine Mieterhöhung wie folgt: 1. Überprüfe im Mietvertrag ob irgendetwas zu diesem Punkt vereinbart ist (Indexmiete, BGB, usw.) 2. Mieterhöhungsverlangen (am besten mit einem Formular vom Deinem Haus- und Grundeigentümerverein) an die Mieterin (alle 3 Jahre max. 20 % der Nettokaltmiete). In dem Formular stehen m. E. die Fristen schon drin. Deine Mieterin hat auch ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung (das scheidet hier aber m. E. aus). Mieterhöhungen machst Du am besten nach einem Mietspiegel. Wenn es den nicht gibt, dann nach Vergleichsangeboten. Wenn Deine Mieterin nicht innerhalb der gesetzten Frist (ich glaube 2 Monate zum Monatsende - also ggf. fast 3 Monate) der Mieterhöhung zustimmt, müßtest Du innerhalb der nächsten 2 Monate Klage erheben. Verpaßt Du die Frist, bleibt nur eine neue Mieterhöhung zu fordern und die Fristen dann einzuhalten.

Du kannst aber auch eine Induvidualvereinbarung mit der Mieterin schließen und bist damit an keine gesetzlichen Fristen und Erhöhungsbeiträge gebunden (sollte dann aber fair sein). Das kann die Mieterin unterzeichnen, muß sie aber nicht und einklagbar ist das auch nicht, da nicht mit den gesetzlichen Fristen und/oder Erhöhungsbeträgen versehen. Das ganze wird dann eine Anlage zum Mietvertrag.

Rechne Dir doch einfach mal aus, wieviel die max. 20 % der Nettokaltmiete betragen, gehe mit dem Betrag zu Deiner Mieterin und sage ihr, dass auch Du in einer Zwangssituation bist, da sie immer wegen "Kleinigkeiten" die Miete mindert, Du nicht gerne klagst, aber auch Deine Verbindlichkeiten gegenüber z. B. der Bank zu tragen hast. Das kannst Du nur, wenn Du die Miete erhöhst und ob sie sich eine andere Lösung vorstellen könnte.

Probieren geht über Studieren und vielleicht geht es Euch beiden nach dem Gespräch besser.

Ich drücke die Daumen,

LG smargon
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hallo Kermit65,

ich wohne selber im Dachgeschoss und bin 2 Jahre lang "gestorben". Die guten Ratschläge habe ich alle durch. Ventilator, Luftbefeuchter, Durchzug, nasse "Laken" vors Fenster. Letztes Jahr habe ich mir eine Markise auf die Terasse gesetzt und siehe da - es ist erträglich. Du musst irgendetwas finden, das die Wärme draußen läßt. Durchzug mache ich trotzdem - je nach Windrichtung und -stärke funktioniert das auch gut. Was auch gut ist sind beschichtete Innenrollos, die direkt in den Rahmen des Fensters eingesetzt werden.

LG smargon
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Hi EsCet, kommt mir auch so vor. 3 Stunden später kümmert sich keiner mehr um die Antwortenden.

Gruß smargon
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warum hast Du die Rechnung nicht in 2006 eingereicht? Wenn Du die in 2008 einreichen willst, solltest Du die Rechnung auch 2008 bezahlt haben. Bei Privat m. E. Einnahme-/Überschuss.

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Hi Nussdorfer, ja ja, da zeigt sich - die armen Eigentümer. Und das ist nicht als blöder Spruch gemeint. Für die Mieter wird so viel geregelt. Manchmal habe ich bei den Urteilen (speziell Amtsgerichte Berlin) das Gefühl, die aberkennen den Mietern die Geschäftstüchtigkeit. Bei Dir, als Eigentümer, also dem bösen bösen "Man" mit Geld sieht es widerum anders aus. Als Eigentümer gilt man als geschäftsfähig. Dann das Problem mit dem Miteigentümern...

Um Streß und Ärger und ggf. Gerichtskosten zu sparen

laß Dir mal von einem Elektriker oder einem Heizungs/Sanitär Fachman ein Angebot über einen Durchlauferhitzer machen. Da gibt es schon richtig gute, die wenig Strom verbrauchen.

LG smargon
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Hi Thomas, ich hoffe, Du bist Eigentümer?! Dann könntest Du noch Baugenehmigungsunterlagen haben, die weisen die tragenden Wände aus (notfalls mal beim Bauamt nachfragen - sonst Statiker). Wenn Du Mieter bist - Hände weg und Eigentümer fragen!!!!

LG smargon
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Hi QuestionMonkey, so wie sich das anhört - kommt gar nichts mehr....

Ich habe jetzt zwar keine Details von Dir aber den Gründungszuschuss kannst Du nur innerhalb der ersten 9 Monate (von 12) stellen. Wenn Du jetzt kein AL mehr bekommst kann es sein, dass Du den Antrag nicht rechtzeitig abgegeben hast.

LG smargon
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Hi Rommykrabbe, probier doch mal ob nicht schon Software auf Deinem PC ist. Ansonsten versuch doch: http://www.google.de/ + Suchen:

Lexmark Software download 1100 Drucker
Ergebnis:

Treiber Download - Lexmark 1100 Driver Treiber für Drucker (Printers) Lexmark Um den Treiber für Lexmark 1100 herunterzuladen, ... Lexmark X522, X632, X630, X820e, X720 Treiber Download ... pcdrivers.de/lexmark-1100.../download-18168.html

LG smargon
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Hi MusikDeutsch, probier doch einfach mal: morgens ordentlich Kohlenhydrate (Brötchen, Marmelade, Honig), mittags Eiweiß: (z.B. Hühnchenbrust mit Salat, Steak, usw.), abends Eiweiß: (z.B. Flußkrebse mit Salat).

Dazu viel viel Wasser trinken (Wasserhahn auf reicht).

LG, viel Erfolg, smargon

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Hallo Peppsine, kann mich dem nur anschließen.

Tip: Haftpflichtversicherung melden.

Mach es einfach schon mal vorsorglich. Das Parkett, die Wanne usw. gehört ja nicht Dir sondern dem Vermieter und ist daher als Schädigung Dritter zu werten. LG smargon

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