geringerer Stundenlohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe)?

Hallo.

Arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den geltenden Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.

Ich (wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge. Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.

Im Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.

Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL "das ist schon immer so!

Habe mich auch schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben "von Tuten und Blasen" keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.

Alles dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts ran um die Probleme zu klären/erläutern.

LG,Jenni

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so,mal was aktuelles zu meinem vorliegenden fall:

vor 3 wochen habe ich schriftlich um zahlung der ausstehenden lohnfortzahlung (im krankheitsfall) gebeten. dieses schriftstück sollte ihm durch büroangestellte übergeben werden. zusätzlich habe ich um ein weiteres persönliches gespräch mit dem chef gebeten um die ganzen sachen mal ordentlich durchzusprechen und evtl. denkfehler (beiderseits) zu klären.

das gespräch fand gestern statt. und verlief "unter aller kanone"! :-(

erstmal sprach der chef die forderung auf lohnfortzahlung an.diese sei nicht berechtigt.bedarfsaushilfen haben auf sowas keinen anspruch. wenn ich nicht arbeiten würde/könne,bekäme ich halt kein geld.so wäre das nun mal in der arbeitswelt. ich würde ja auf abruf arbeiten (o-ton " wir rufen sie an und fragen,ob sie einspringen können") und werde ja dann nur nach geleisteten arbeitstunden bezahlt. soweit ist das ja korrekt von seiner seite aus. aber ich arbeite seit anfang an als bedarfsaushilfe direkt im monatlichen dienstplan mit bis zu 32 stunden/monat (höchstgrenze 450,-€) eingeplant.also müssen die schon von vorneherein festgelegten arbeitsstunden bei ausfall durch krankheit entlohnt werden. der chef meinte wieder nur, wo nix gearbeitet wurde,gibts kein geld. schließlich müsse ja eine kollegin dann für mich einspringen und auch bezahlt werden,also stehe mir sowas wie lohnfortzahlung ja nicht zu,da man ja nicht doppelt bezahlt ?!?!?!?!?!? dreisterweise setzte mein chef noch einen drauf und meinte,wenn ich diese blöden 3 krankentage ausgezahlt haben will,können er das natürlich machen,damit ich meine "extrawurst" (?!?!?!?!?!?) bekomme, aber dann hätte er keinen bedarf mehr für mich und ich müsse mich dann nach einer anderen stelle umschauen. ich bin ja vom glauben abgefallen,als ich diese "drohung" hörte.

ich habe mich die tage immer wieder telefonisch mit der minijob-zentrale besprochen.die mitarbeiter dort bestätigten mir auch, dass ich "ganz normal" geringfügige beschäftigte bin (egal,ob man es aushilfe,bedarfsaushilfe,arbeit auf abruf,etc. nennt) und somit natürlich den status teilzeitangestellt (s. tzbfg). habe.geringfügige beschäftigung habe nämlich nichts mit der art der anstellung zu tun sondern mit der art und weise der versteuerung und sozialversicherungspflicht bei arbeitnehmern mit wenig stunden und somit weniger lohn im monat.

auch habe ich meinen chef wieder auf das thema "warum unterschied aushilfen zu anderen teilzeitangestellten" angesprochen. davon wollte er nix hören .ich bräuchte ihm nicht mit gesetzen zu kommen. die behandlung und bezahlung von (bedarfs)aushilfen sei so lt. dienstvereinbarung und dafür gibts dann haustarif als lohn.für aushilfen gelte kein tarif (BAT für "alte" angestellte oder AVR für "jüngere" angestellte).wenn ich das alles wolle (tarif,zuschläge,lohnfortzahlung,urlaubsapsruch,etc. wie meine "richtig" angestellten kollegen), solle ich mich gefälligst mit mindestens 30% anstellen lassen. wenn ich das aus privaten gründen nicht könne, dann müsse ich mich halt mit dem zufrieden geben,was ich jetzt habe.

er könne mir keine extrawurst geben,das wäre ja finanziell unsinn,weil dann aushilfen so teuer wären.und außerdem wäre doch mein lohn fair, da ich ja netto wie brutto rausbekomme im gegensatz zu meinen kollegen.

ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich weder ne extrawurst, weder rosinen rauspicken will. auch will ich nicht besser gestellt werden als meine kollegen, ich möcht nur gleichbehandlung.

ende vom lied war, dass ich höflich das gespräch beendet hab (mir kam schon die galle hoch und meine wangen wurden rot, also wäre ich fast geplatzt), damit keine unangenehmen wörter fallen, mich privat besprechen werde und dann zeitnah mitteilen werde, für was ("fresse halten und schlucken", mich seinem willen nach mehr stunden im monat arbeiten zu beugen oder kündigung) ich mich entscheide.

da fällt man ja echt vom glauben ab !! (kleines wortspiel im hinblick auf einen kirchlichen träger als arbeitgeber ;-) )

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geringerer Stundenlohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe)?

Hallo.

Arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den geltenden Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.

Ich (wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge. Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.

Im Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.

Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL "das ist schon immer so!

Habe mich auch schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben "von Tuten und Blasen" keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.

Alles dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts ran um die Probleme zu klären/erläutern.

LG,Jenni

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habe eben mal mit dem verwaltungsamt (Personal-Lohnabrechnungsstelle für uns) telefoniert.bat-kf und avr stützen sich aufeinander.das gibt sich dann erstmal nicht viel.warum ich aber weniger stundenlohn etc. bekomme als meine kollegen konnte die dame mir nicht sagen,ich müsse ich an meinen chef wenden.die dame erzählte nur was von haustarif. ?!?!?!?!?

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Sonntags/-Feiertagszuschläge für Aushilfen?

Guten Tag :-)

Ich arbeite seit knapp 1 1/2 Monaten als ex. Altenpflegerin als Bedarfsaushilfe (450.-€-Basis) bei einer kirchlichen Sozialstation. Einen "klassischen" schriftlichen Arbeitsvertrag (z.B. Auflistung Stundenentgelt,Urlaub, Zuschläge, Fristen, usw.) habe ich nicht, "nur" unterschriebene Dienstvereinbarung (sei lt. PDL normal so). Lt. den Daten auf meiner Lohnabrechnung ist bei uns der BAT-KF gültig.

Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit zuvor mündlich vereinbartem Stundenlohn korrekt berechnet und ausgezahlt wurden, doch wurden keine Zuschläge für die bis jetzt gearbeiteten Sonntage (und das sind bis jetzt wirklich einige) berechnet/gezahlt.

Der Zeiterfassungsplan für den jeweiligen Monat wird immer zum letzten des Monats an das Verwaltungsamt übermittelt, berechnet und zum 16. des Folgemonats ausgezahlt.

Erst dachte ich, dass das Verwaltungsamt ( macht die Abrechnungen für mich/für alle?) evtl. auf meinem Zeiterfassungsplan die Sonntage "übersehen" hat und daher von gearbeiteten Werktagen ausgegangen ist.

Lt. Internet weiß ich, dass im BAT-KF Zuschläge u.ä. tariflich festgelegt sind. Also dachte ich, ich frag mal direkt bei der PDL nach, ob die überhaupt Zuschläge zahlen (sind ja zumindest vom Arbeitsrecht her nicht gesetzlich vorgeschrieben). Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.

So,nun meine Verständnisfrage:

Ist es nicht so, dass bei allgemein gewährten Zuschlägen für zb. Vollzeitkräften die Zuschläge auch für Teilzeitkräfte (darunter fallen ja 450,-E-Jobber ja) gelten?

siehe § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung

Durch die "Verweigerung" der Berechnung und Auszahlung tariflich festgelegter Zuschläge bei mir als Aushilfe bin ich für meinen Arbeitgeber ja nichts anderes als ein billiger Fachkraftersatz an Sonn- und Feiertagen für meine durch Zuschläge teureren Vollzeit-Arbeitskollegen?!

Man darf mich gerne Korrigieren, falls ich einen Denkfehler meinerseits in der Sache habe :-)

Danke vorab für Antworten, Meinungen, Wissen,...

LG.

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so,endlich habe ich mich mal die tage getraut um ein gespräch bei unserem "obersten" chef (der sich lt. kollegen auch gerne mal aus irgendwas rausredet) bzgl. meines lohnes zu bitten.

bei besagtem gespräch wurde mir folgendes erkärt:

der auf meinen lohnabrechnungen angegebene tarif "BAT-KF" wäre natürlich nicht korrekt, dort müsse "AVR" stehen.BAT-KF wäre nur noch bei alt-verträgen. (AVR habe ich mittlerweile recheriert,durchgelesen und soweit verstanden.)

desweiteren wurde mir der unterschied zwischen MEINEM lohn und dem meiner anderen Kollegen (alle teilzeit- oder vollzeit steuerpflichtig angestellt) SO erklärt:

zusammen mit der MAV (mitarbeitervertretung) wurde nach monatlicher überprüfung und rumrechnerei festgestellt, dass die 14€/St für bedarfsaushilfen (ex.altenpfleger )absolut angebracht wären und korrekt wären. in dem besagten lohn wären schon zuschläge mit eingerechnet. aufgrund welcher rechtlichen grundlage diese berechnung und der (für mich unlogische) lohnunterschied begründet ist,wurde mir nicht erklärt. auf mein nachfragen hin, was ich denn an stundenlohn als bedarfsaushilfe bekommen würde,wenn ich (natürlich nach passender eingruppierung und stufe) wie meine kollegen bezahlt werden wollen würde (grundlohn + zuschläge) ,hieß es einfach nur, ich solle dann meine stunden aufstocken,würde dadurch sozialversicherungspflichtig werden und würde dann lohntechnisch wie meine kollegen behandelt werden.

letztendlich konnte/wurde keine meiner fragen oder einwände ernst genommen,bzw. rechtlich beantwortet.

natürlich ist mir bewusst, dass der arbeitgeber durch das kirchliche arbeitsrecht einen gewissen spielraum für die arbeitsvertraglichen bedingungen/voraussetzungen hat. aber wie handhabt es sich nun damit, wenn durch das kirchliche arbeitsrecht (denn NUR darauf KÖNNTE sich mein arbeitgeber berufen) der arbeitnehmer arbeitsrechtlich schlechter behandelt wird als durch das staatliche arbeitsrecht (bzgl. staatliches TzBfG) ?

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die "angst" vor sanktionen wegen "missachtachtung von betriebsgeheimnissen" kommt daher,weil die frau nach dem gespräch mit dem ehemann den kontakt zur freundin des "gemobbten" kollegen gesucht hat um das ganze zu klären,da sich die betreffenden personen aus dem weg gehen.und der chef hat das gespräch der beiden frauen von der freundin des "mobbingopfers" erzählt bekommen und ist jetzt sauer,da der "mobbende" kollege internes seiner frau erzählt hat.

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ginrokonto ohne ersichtlichen grund gesperrt

hallo an alle.

ertsmal ein paar grundinformationen: mein mann und ich haben (aufgrund MEINER schulden) getrennte girokonten mit jeweiligen vollmachten.

nun ist es so,dass ich gestern vormittag online nach gehaltseingang vom konto meines mannes alle notwendigen rechnungen und die üblichen mtl. kosten (miete,telefon,...) überwiesen habe.die überweisungen sind auch rausgegegangen und die gelder sind auch direkt vom konto abgebucht worden. gestern nachmittag hat mein mann eine e-mail seines bank-sachbearbeiters bekommen,mit der bitte,sich in der bankfiliale zu melden,welche wir aber erst abends gelesen haben.zum zeitpunkt der e-mail war mein mann eh noch auf seiner arbeit. wir dachten,die bitte um meldung in der filiale bezöge sich auf einen online-antrag fürn dispo,den wir tags zuvor gestellt haben und dachten "naja,egal.das kann bis nächste woche warten".zumal nur die e-mail kam und kein anruf. nun wollten wir gestern abend einkaufen gehn (ein mensch muss ja was essen :-) )und die karte ging am automaten nicht ("keine verfügung möglich").haben dann erstmal konto-auszug geholt-sind 500€ im plus. da wir dachten,der automat oder die karte spinnt,sind wir erst mal heimgefahren und haben zum test einen kleinen betrag von seinem auf mein konto überwiesen.aber das ging auch nicht! also haben wir bei der onling-banking-hotline angerufen (war abends gegen 7-da hat ja die filiale nicht mehr auf) und da sagte man uns,es sei eine verfügungssperre auf dem konto meines mannes.alles weitere müssten wir mit der filiale klären.

und bevor hier jemand direkt "PFÄNDUNG" ruft: mein mann hat keinerlei schulden.keine offene rechnungen,keine staatsschulden,keine mahnbescheide,vollstreckungsbescheide oder sonstiges und vorher keinerei info von der bank bzgl. probleme bekommen. und heut morgen wurden dann auch noch gleich 2x6 € "entgelt für sperre" vom konto gebucht.

was ist da los mit dem konto? fehler der bank?missverständnis?.....

danke schon mal für infos,tips,erfahrungen ö.a.

lg,schliffiffi

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so,das problem ist erkannt und wird grad von der bank gelöst: die kreissparkasse hat intern mist gebaut. mein mann hatte vor 2 jahren ein früheres konto bei der sparkasse,welches wegen pfändung und zu wenig bewegung (arbeitslosigkeit) gekündigt wurde. der grund für die pfändung wurde von uns bezahlt,wir bekamen ein erledigunsschreiben vom gläubiger und damit war alles erledigt. so,nun hat mein mann ja seit einem halben jahr wieder ein neues konto bei der sparkasse.bei durchsichten ihrer unterlagen ist denen aufgefallen,dass mein mann auf seinem damaligen konto ne pfändung hatte und haben diese einfach mal auf das neue konto draufgeklatscht,obwohl sie das erledigungsschreiben (und somit die löschung der pfändung) von uns in ihre unterlagen gelegt haben. so,jetzt kann die bank das alles schön regeln und mir die enstandenen kosten (entgelt für sperre,entgelt für nicht ausgeführte lastschriften) zurückzahlen.

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ginrokonto ohne ersichtlichen grund gesperrt

hallo an alle.

ertsmal ein paar grundinformationen: mein mann und ich haben (aufgrund MEINER schulden) getrennte girokonten mit jeweiligen vollmachten.

nun ist es so,dass ich gestern vormittag online nach gehaltseingang vom konto meines mannes alle notwendigen rechnungen und die üblichen mtl. kosten (miete,telefon,...) überwiesen habe.die überweisungen sind auch rausgegegangen und die gelder sind auch direkt vom konto abgebucht worden. gestern nachmittag hat mein mann eine e-mail seines bank-sachbearbeiters bekommen,mit der bitte,sich in der bankfiliale zu melden,welche wir aber erst abends gelesen haben.zum zeitpunkt der e-mail war mein mann eh noch auf seiner arbeit. wir dachten,die bitte um meldung in der filiale bezöge sich auf einen online-antrag fürn dispo,den wir tags zuvor gestellt haben und dachten "naja,egal.das kann bis nächste woche warten".zumal nur die e-mail kam und kein anruf. nun wollten wir gestern abend einkaufen gehn (ein mensch muss ja was essen :-) )und die karte ging am automaten nicht ("keine verfügung möglich").haben dann erstmal konto-auszug geholt-sind 500€ im plus. da wir dachten,der automat oder die karte spinnt,sind wir erst mal heimgefahren und haben zum test einen kleinen betrag von seinem auf mein konto überwiesen.aber das ging auch nicht! also haben wir bei der onling-banking-hotline angerufen (war abends gegen 7-da hat ja die filiale nicht mehr auf) und da sagte man uns,es sei eine verfügungssperre auf dem konto meines mannes.alles weitere müssten wir mit der filiale klären.

und bevor hier jemand direkt "PFÄNDUNG" ruft: mein mann hat keinerlei schulden.keine offene rechnungen,keine staatsschulden,keine mahnbescheide,vollstreckungsbescheide oder sonstiges und vorher keinerei info von der bank bzgl. probleme bekommen. und heut morgen wurden dann auch noch gleich 2x6 € "entgelt für sperre" vom konto gebucht.

was ist da los mit dem konto? fehler der bank?missverständnis?.....

danke schon mal für infos,tips,erfahrungen ö.a.

lg,schliffiffi

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ja,das ist mir schon bewusst.aber hat das auch schonmal jemand gehabt und /oder kennt gründe dafür?

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also kann ich die daten einfach in der spalte "antragsgegner" eintragen?

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arbeitgeber will alles mögliche vom lohn abziehen

hallo an alle.

leider hat mein freund immer größer werdende probleme mit seinem arbeitgeber (kl. baufirma mit 3 mitarbeitern, alle arbeiten seit jahren ohne arbeitsverträge,aber immer lohnabrechnungen).

seit monaten hat der arbeitgeber, probleme,seine mitarbeiter pünklich und lt. abrechnungen zu bezahlen. zum eigentlich zahltag (15. des folgemonats) kommt immer nur ein abschlag und bis zu 3 wochen später erst der rest. mein freund hat sich damit mittlerweile abgefunden und kalkuliert sein gehalt so,dass er immer 2-3 wochen das fehlende gehalt "vorfinanzieren" kann. trotzdem fragt er immer alle 2-3 tage mal nach,wies mim gehalt aussieht,um weiter kalkulieren zu können.

auch hat mein freund bis jetzt keinen führerschein, ist aber momentan dabei. das thema wurde bei einstellung meins freundes in die firma besprochen (dass er möglichst zeitig den führerschein macht).leider ist es nun schwierig,damit voran zu kommen,da er ja nie weiss,wann er sein nächstes gehalt bekommt und er deswegen keine fahrstunden bezahlen kann.klar,der gezahlte lohnabschlag muss ja bis unbestimmte zeit für wichtigere dinge (fixkosten,lebensmittel,...) reichen.

heute morgen (nachdem er gestern per sms vom chef das restgehalt von märz gefordert hat) hat mein freund nun unterlagen vom chef im briefkasten gehabt, in welchen steht, dass er materialkosten von ner baustellen-ausbesserung vom lohn abgezogen bekommt und ab sofort fahrgeld (mein freund fährt immer mit nem kollegen zur baustelle oder wird vom chef dorthin gebracht) vom lohn abgezogen bekommt, da er bis jetzt trotz mündlicher absprache den führerschein nicht hat.und die fehlenden lohnabrechnungen lagen bei, in denen ersichtlich ist, dass mein freund knapp 20 überstunden nicht berechnet bekam.

wie gesagt, es existiert kein schriftlicher arbeitsvertrag oder sonstige schriftliche absprachen.

ist das alles so korrekt?wenn nicht, was kann mein freund tun? auf dauer will er sich ne neue stelle suchen,aber ohne führerschein bekommt man nix aufm bau.

für antworten schon mal vielen dank.

lg.

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was ich noch hinzufügen möchte: der kollege meines freundes hat kein schreiben oder mittleiung bekommen,dass er irgendwelche materialkosten für ausbesserungsarbeiten zahlen soll.

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es ging mir aber hauptsächlich in meiner frage drum, ob der schuldner jetzt dafür haften muss, wenn der arbeitgeber sich nicht an die schriftliche vereinbarung hält. dem gläubiger wurde eben per e-mail die sachlage geschildert und um ein wenig geduld gebeten,damit alles mit dem arbeitgeber geklärt wird und der schuldner (am besten) ab sofort die überweisung selbst tätigt.

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was ist mit der handwerkskammer? bei uns wäre das die hwk koblenz.sind die dafür zuständig,dass baubetriebe "kontrolliert" werden?

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so, meine freundin hat sich beim örtlichen bauamt erkundigt: die garage ist von den maßen her eine doppelgarage. soweit so gut.

nun ist es so, dass der mieter des anderen garagenplatzes der meinung ist, dass da eh keine 2 autos in die garage passen und deswegen parkt eben derjenige in der garage, der zuerst da ist und der andere kann sein auto eben vor die garage stellen (wohl wissend, dass man dann zu jeder uhrzeit rausgeklingelt werden kann um das auto vor der garage wegzufahrn).

also fair finde ich das nicht: beide parteien haben ein anrecht auf einen garagenplatz und bezahlen ja diesen auch. wer ist jetzt im recht?gilt das prinzip "wer zuerst kommt,..." oder muss derjenige den kürzeren ziehen, der sich nicht an "regeln hält" und einfach die garage als einzelgarage sieht?

meine freundin hat ja schon mit den nachbarn geredet und vorgeschlagen, einfach mit den autos das parken in der garage zu üben und die peste "parktechnik" rauszufinden, aber das will der andere mieter erst ganricht versuchen.

lg.

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