so,mal was aktuelles zu meinem vorliegenden fall:
vor 3 wochen habe ich schriftlich um zahlung der ausstehenden lohnfortzahlung (im krankheitsfall) gebeten. dieses schriftstück sollte ihm durch büroangestellte übergeben werden. zusätzlich habe ich um ein weiteres persönliches gespräch mit dem chef gebeten um die ganzen sachen mal ordentlich durchzusprechen und evtl. denkfehler (beiderseits) zu klären.
das gespräch fand gestern statt. und verlief "unter aller kanone"! :-(
erstmal sprach der chef die forderung auf lohnfortzahlung an.diese sei nicht berechtigt.bedarfsaushilfen haben auf sowas keinen anspruch. wenn ich nicht arbeiten würde/könne,bekäme ich halt kein geld.so wäre das nun mal in der arbeitswelt. ich würde ja auf abruf arbeiten (o-ton " wir rufen sie an und fragen,ob sie einspringen können") und werde ja dann nur nach geleisteten arbeitstunden bezahlt. soweit ist das ja korrekt von seiner seite aus. aber ich arbeite seit anfang an als bedarfsaushilfe direkt im monatlichen dienstplan mit bis zu 32 stunden/monat (höchstgrenze 450,-€) eingeplant.also müssen die schon von vorneherein festgelegten arbeitsstunden bei ausfall durch krankheit entlohnt werden. der chef meinte wieder nur, wo nix gearbeitet wurde,gibts kein geld. schließlich müsse ja eine kollegin dann für mich einspringen und auch bezahlt werden,also stehe mir sowas wie lohnfortzahlung ja nicht zu,da man ja nicht doppelt bezahlt ?!?!?!?!?!? dreisterweise setzte mein chef noch einen drauf und meinte,wenn ich diese blöden 3 krankentage ausgezahlt haben will,können er das natürlich machen,damit ich meine "extrawurst" (?!?!?!?!?!?) bekomme, aber dann hätte er keinen bedarf mehr für mich und ich müsse mich dann nach einer anderen stelle umschauen. ich bin ja vom glauben abgefallen,als ich diese "drohung" hörte.
ich habe mich die tage immer wieder telefonisch mit der minijob-zentrale besprochen.die mitarbeiter dort bestätigten mir auch, dass ich "ganz normal" geringfügige beschäftigte bin (egal,ob man es aushilfe,bedarfsaushilfe,arbeit auf abruf,etc. nennt) und somit natürlich den status teilzeitangestellt (s. tzbfg). habe.geringfügige beschäftigung habe nämlich nichts mit der art der anstellung zu tun sondern mit der art und weise der versteuerung und sozialversicherungspflicht bei arbeitnehmern mit wenig stunden und somit weniger lohn im monat.
auch habe ich meinen chef wieder auf das thema "warum unterschied aushilfen zu anderen teilzeitangestellten" angesprochen. davon wollte er nix hören .ich bräuchte ihm nicht mit gesetzen zu kommen. die behandlung und bezahlung von (bedarfs)aushilfen sei so lt. dienstvereinbarung und dafür gibts dann haustarif als lohn.für aushilfen gelte kein tarif (BAT für "alte" angestellte oder AVR für "jüngere" angestellte).wenn ich das alles wolle (tarif,zuschläge,lohnfortzahlung,urlaubsapsruch,etc. wie meine "richtig" angestellten kollegen), solle ich mich gefälligst mit mindestens 30% anstellen lassen. wenn ich das aus privaten gründen nicht könne, dann müsse ich mich halt mit dem zufrieden geben,was ich jetzt habe.
er könne mir keine extrawurst geben,das wäre ja finanziell unsinn,weil dann aushilfen so teuer wären.und außerdem wäre doch mein lohn fair, da ich ja netto wie brutto rausbekomme im gegensatz zu meinen kollegen.
ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich weder ne extrawurst, weder rosinen rauspicken will. auch will ich nicht besser gestellt werden als meine kollegen, ich möcht nur gleichbehandlung.
ende vom lied war, dass ich höflich das gespräch beendet hab (mir kam schon die galle hoch und meine wangen wurden rot, also wäre ich fast geplatzt), damit keine unangenehmen wörter fallen, mich privat besprechen werde und dann zeitnah mitteilen werde, für was ("fresse halten und schlucken", mich seinem willen nach mehr stunden im monat arbeiten zu beugen oder kündigung) ich mich entscheide.
da fällt man ja echt vom glauben ab !! (kleines wortspiel im hinblick auf einen kirchlichen träger als arbeitgeber ;-) )