Du gehst dahin, die prüfen dich, du gehst wieder nach Hause. Fertig ist die Laube.

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Du wirst mit Sicherheit keine 1700,- € Netto verdienen. Da müsstest du schon über 3000,- € Brutto verdienen. Das wird sicherlich das Brutto Monatsgehalt sein.

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Sie enthalten keinen Teer. Da dieser lediglich im Zigarettenpapier vorkommt. Ansonsten hängt das von der Füllung deiner E-Zigarette ab.

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Die Kaution darf höchstens die dreifache Kaltmiete betragen. Vielleicht hilft dir das weiter. Der Vermieter muss dir Ratenzahlung gewähren. Allerdings nur drei Monatsraten.

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Bei einer Mietkürzung für Monat November muss man Miete für Dezember einbehalten....

Folgendes Problem: Ich habe Miete (30 Euro) einbehalten weil der Vermieter seit Jahren die defekten Thermostate an allen Heizungen nicht repariert. Er hat am 11.10.11 schriftlich versprochen, dass in den nächsten Tagen von einer Firma erledigen zu lassen aber ich habe mal wieder vergeblich darauf gewartet und dort angerufen. Letztendlich musste ich selbst ein Termin mit der Firma vereinbaren, sodass die Reparatur dann erst am 28.11.11 durchgeführt wurde. Für die Frechheit und dafür, dass ich mal wieder überflüssige Heizkosten zahlen musste (seit 4 Jahren zahle ich für Heizkosten obwohl ich die Heizkörper nicht angestellt habe - defekte Thermostatfühler) habe ich halt diese erwähnten 30 Euro gekürzt. Also dafür, dass ich mal wieder ab dem 11.10.11 bis 28.11.11 warten musste, ich letztendlich selbst einen Termin machen musste und ich mal wieder Kosten habe da die Heizkörper auf höchster Stufe Tag und Nacht liefen.

Ich war schon beim Rechtsanwalt und habe mich beraten lassen ob ich die Unkosten der letzten Jahre zurück fordern kann. Er sagte, dass ich rückwirkend keine Miete kürzen dürfte und ich auf den Kosten sitzen würde. Ist das wirklich so?

Zum Thema "rückwirkende Mietkürzung": Ich kann ja nur Miete für Dezember kürzen, welche ich im voraus am 31.11. überweise, wenn ein Mietmangel ab dem z.B. 01.11. auftritt. Im Grunde genommen ist das ja dann nicht rückwirkend da ich keine andere Möglichkeit habe ansonsten Miete zu kürzen. Was sagt Ihr dazu?

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Also zunächst einmal wirst du die Miete für Dezember nicht am 31. November überweisen. Da der November lediglich 30 Tage hat.

Rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich.

Auf der Handwerkerrechnung wirst du ebenfalls sitzenbleiben. Du hast den Handwerker bestellt und wer ihn bestellt muss ihn auch bezahlen. Da hast du deinem Vermieter einen großen Gefallen getan. Er hat neue Thermostate zum Nulltarif.

Du hättest den Mangel dem Vermieter anzeigen sollen, am besten schriftlich, Beseitigung binnen einer Frist verlangen können und dann eine Mietminderung androhen können. Wobei dann noch zu unterscheiden wäre zwischen Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht. Den geminderten Betrag behältst du der zurück behaltende Betrag erhält nach der Beseitigung des Mangels der Vermieter.

Die Einbehaltung der Heizkosten ist in jedem Falle rechtswidrig. Mietminderungen beziehen sich immmer nur auf die Grundmiete/Kaltmiete. Selbst bei einer Minderung von 100%, musst du die Nebenkosten weiterhin an deinen Vermieter überweisen.

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Ja, hat bei mir auch so funktioniert.

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Ich gehe mal von DHL aus 4,10 hört sich nach Standardpäckchen an. Das Päckchen befindet sich im Ermittlungslager des Empfängerbezirks wenn es nicht zugestellt werden konnte und du keinen Absender draufgeschrieben hast. Dort wird es vier Monate gelagert und dann versteigert.

Lass den mal machen kann für dich gefährlich sein: Denk daran, du als Absender bist gegenüber dem Empfänger verantwortlich wenn der Distributor nicht verantwortlich zu machen ist. Das findest du übrigens auch in den EBAY Grundsätzen.

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Hast du den Vermieter vorher abgemahnt wegen der defekten Heizung? Dann wäre die Kündigung rechtswirksam. Das beheizen der Wohnung ist Aufgabe des Mieters der Vermieter muss nur dafür Sorge tragen das die Heizung funktionstüchtig ist falls eine vorhanden ist.

Kurz gesagt; Wenn du den Vermieter vorher am besten schriftlich abgemahnt hast und er in einer adäquaten von dir benannten Frist nicht reagiert hat und eine Mietminderung inklusive Zurückbehaltungsrecht nicht gefruchtet hat dann ist deine Kündigung rechtswirksam.

Sei froh das er nur darauf aus ist auf 3 Monatsmieten zu klagen, wenn deine Kündigung rechtsunwirksam ist läuft dein Mietverhältnis weiter, so als ob du nie gekündigt hättest.

Es sei denn du hast in deinem Kündigungsschreiben Hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt.

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Standardmietvertrag:

Die Miete darf nur bis zur Kappungsgrenze erhöht werden. Die Kappungsgrenze liegt bei 20% über dem ortsüblichen Mietspiegel. Denk daran das damit die Grundmiete gemeint ist. Die Nebenkosten haben damit nichts zu tun.

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Wenn du den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet hast brauchst du gar keine Begründung.

Wenn du ihn bereits unterzeichnet hast nutzt dir auch die beste Begründung nichts wenn der Vermieter nicht mitspielt.

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Du kanst ab dem 01.07.12 das Mietverhältnis ganz normal ordentlich kündigen.

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Kommt in erster Linie auf die Vereinbarung diesbezüglich in deinem Mietvertrag an. Hunde gehören nicht zu den Kleintieren. Und müssen daher wenn im Mietvertrag nicht generell erlaubt vom Vermieter genehmigt werden. Diese Genehmigung darf der Vermieter allerdings nicht willkürlich vergeben. Wenn also im Haus schon Hunde leben muss der Verrmieter schon ziemlich stichhaltig begründen warum er dir die Haltung verbietet.

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