Darf Tierarzt ein Tier bei nicht vollständig bezahlter Rechnung ans Tierheim abgeben?
Wenn man die Tierarztrechnung nicht vollständig bezahlen kann, darf ein Tierarzt nach dem "Zurückbehaltungsrecht" das Tier solange behalten bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Angenommen man kann bis zur gesetzten Frist von 24 Std. das Geld nicht auftreiben, darf der Tierarzt das Tier (welches 5 mal so viel Wert hat wie die Tierarztrechnung) in ein Tierheim abgeben, welche das Tier dann anderweitig vermitteln? Muss nicht vorher ein Gericht darüber entscheiden? Hat man bei einem anderen Dienstleister Schulden wird ein Mahnverfahren eingeleitet bis es dann evtl. nach Monaten zur Pfändung kommt. Gepfändet wird dann natürlich nur in Höhe der Schulden und nicht bis zum 5fachen.