Naturrecht ist das Recht, welches dem Menschen von Natur aus gegeben ist, wie z.B. dass ein Mensch das Recht zu leben, zu essen, zu trinken hat. Es ist unveränderlich, gilt für jeden, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Alter etc., und hat gegenüber jeder Art von Rechten und Gesetzen eine übergeordnete Rolle. Unsere Gesetze orientieren sich an diesen Gesetzen wie z.B. die Menschenrechte. 
Das wäre meine allgemeine Definition von Naturrecht. 
Allerdings verstehe ich dann die drei Quellen nicht so recht. Beim anthropologischen Recht wird das Naturrecht auf die Natur und das Wesen Menschen festgelegt (also was ein Mensch benötigt?), hier verstehe ich allerdings den Aspekt mit Gott nicht, inwiefern kann Gott dem Menschen Rechte zusprechen? Ist das dann so ein „Gesetz“ wie z.B. „Du sollst nicht töten“? Das würde dann heißen, dass im anthropologischen Naturrecht „Du sollst nicht töten“ kein Gesetz wäre. Ist das richtig? 
Ebenso wäre Naturrecht ja irgendwo eine moralische Instanz die über dem geschriebenen Gesetz steht, da Naturrecht ja nur aus ungeschriebenen Gesetzen besteht.

Beim kosmologischen Naturrecht verstehe ich es so, dass Gott den Menschen zur Vernunft „erzieht“ und ihm damit sozusagen zeigt was sein Naturrecht ist bzw. was für Rechte er haben sollte? 

Und beim rationalen Naturrecht habe ich es so verstanden, dass das Naturrecht durch die Vernunft gegeben ist und Gott wie z.B. beim kosmologischen Naturrecht den Menschen nicht „den Weg zum Naturrecht“ zeigt. 

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Das ist doch normal! Das hab ich auch..

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