Das ist wohl eine relativ kleine Firma, die sich ausschließlich mit schlüsselfertigem Bauen befaßt. Vorab : der Rat von MRmaniac trifft schon das Wichtigste. Auch ein weiterer Weg um sicherer zu werden (endgültige Sicherheit gibt es nie) ist der, Referenzobjekte abzufragen. Natürlich wirst Du von Helma nur "gute" Referenzen genannt bekommen,aber unter Umständen können die auch weiterhelfen. Nicht dumm ist die Idee von Helma, die sog. Schlußrate auf ein Notarander einzuzahlen. Ist aber im Grunde auch nichts anderes, als wenn Du die Schlußzahlung selbst bei Dir zurückhältst. Kostet nur Geld (hoffentlich den Auftragnehmer !), und schafft nur ein trügerisches Mehr an Sicherheit. Für einen einigermaßen sach- und fachkundigen Auftraggeber also nur als Werbetrick erkennbar. Aber noch ein Rat : wenn Du keine Ahnung hast von Werkvertragsrecht (§ 631 BGB ff und VOB), so laß einen Rechtskundigen drüberschauen. Auch das kann sich lohnen. Es gibt zwischenzeitlich Architekten, die sich auf Bauherrenberatung (Fertighauskäufer, Selbstbauer etc.) spezialisiert haben. Laß Dir eine Aufstellung der Beschäftigten vorlegen, laß Dir bescheinigen, welche Leistungen im eigenen Betrieb erbracht werden, welche durch Nachunternehmer (oder kannst Du mit dem Polier bulgarisch redern ?) Und last but not least : wenn es geht, verlange eine Bescheinigung der AOK, der BG und des Finanzamtes vom Auftragnehmer, daß er alle Beiträge etc. bezahlt hat und z.B. keine Steuerschulden bestehen. Wie gesagt, wenn´s geht...... Das sind Dinge, die Firmen, die für die öffentliche Hand arbeiten kennen. Andere werden vielleicht Zeter und Mordio schreien. Viel Glück und Du weißt ja: später vor Gericht bist Du allein auf hoher See !

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Immer langsam mit den jungen Pferden. Da könnte vielleicht schon einiges schief gelaufen zu sein. Ein paar Strichworte : förmliche Abnahme mit Protokoll, dann grundsätzlich Umkehrung der Beweislast, Mängel bei Abnahme gerügt ? Frist gesetzt ? in der Frist Mängel beseitigt oder nicht ? Nachfrist gesetzt ? Entzug des Auftrages / Mängelbeseitigung betreffend angekündigt bei fruchtlosem Fristauflauf ? oder Ersatzvornahme angekündigt bei fruchtlosem Ablauf ? muß alles schriftlich gemacht werden. Sind beseitigte Mängel / Mängelbeseitigungsleistungen wiederum abgenommen ? Bei bestehenden Mängeln liegt die Beweislast, soweit die mangelbehaftete Leistung noch nicht abgenommen ist, bei Auftragnehmer, nach Abnahme bei Auftraggeber (siehe oben). Nicht oder noch nicht beseitigte Mängel können durch Einbehalt eines entsprechenden Teiles des Werklohnes "gesichert" werden. Der Einbehalt kann durchaus wesentlich höher sein, als die zur Mängelbeseitigung zu erwartenden Kosten ! Einbehalt kann auch höher sein, um als Druckmittel gegen den Auftragnehmer zu wirken (weiß aus dem Gedächtnis, daß es dazu gerichtliche Entscheidungen gibt, sollte man aber noch mal recherchieren.) Also : wie ich die Sache nach meinem derzeitgen Kenntnisstand she : ich würde zunächst nichts mehr zahlen, aber dem Auftragnehmer mitteilen, warum nicht. Und was die Schallisolierung anbelangt .... ist ein ganz anderes Thema. Da findest Du die Antwort im Bauvertrag, die zentrale Frage ist nämlich, ob das Werk dem Vertrag entspricht oder nicht. Aber auch da stehtst Du auf schwankendem Boden. Manches muß nicht ausdrücklich im Vertrag stehen und gilt doch als Grundlage des Vertrages (z.B. Normen, der schwammige Brgriff "Verkehrssitte", oder "Anerkannte Regeln der Baukunst" oder sonstige fast undefinierbare Begriffe)..... Deine Kinder werden den Abschluß des Prozesses sicher noch erleben .......Wenn Du dir da Chancen ausrechnest, geh schleunigst zu einem Anwalt Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht

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Hallo Piaggio, laß Dich nicht irreführen. Für was soll eine Dampfsperre gut sein ? Was willst Du damit bezwecken, oder verhindern ? Eine Damfsperre behindert den freien Durchgang von Dampf, d.h., "gasförmiger" Flüssigkeit. Der freie Durchgang dieses Dampfes ist aber völlig unschädlich, solange kein Temperaturgefälle auftritt, was den Dampf zur Änderung seines Aggregatzustandes veranlassen würde. (Kalt werdender Dampf wird zu Wasser.) Eine Dampfsperre zwischen Estrich und Laminat könnte also nur dazu dienen, den Fluß von Dampf aufwärts zu behindern, und, wenn der oberer Raum kälter ist, das Ausfallen von Flüssigkeit zu vermeiden. D.h., wenn der obere Raum nicht deutlich kälter ist als der darunterliegende macht eine Dampfsperre gar keinen Sinn. (Ist so ein bißchen vereinfacht erklärt) .

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........ um er kurz zu machen : Deine Frage hat sich allein auf Dachziegel bezogen, und da gibt es einen alten Spruch : Ziegel halten, was der Ton verspricht. Es gibt halt nun mal gute Tone und weniger gute und es gibt Unterschiede im Brennen. Kommt eben ganz auf den Lieferanten an. Und : es kommt auch auf die Konstruktion an. Ein Dachaufbau, dessen Be- bzw. Entlüftung nicht funktioniert, funktioniert eben insgesamt nicht. D.h., es bleiben die Ziegel u.U. das ganze Jahr über durchfeuchtet ( siehst Du bei manchen Dächern aus den 60er und 70er Jahren am mehr oder weniger ausgeprägten Grünfilm, Moose, Algen oder was weiß ich). Du siehst, das Theme ist ungemein komplex und füllt ganze Bibliotheken. Jeder weiß was und leider findest Du gerade beim Dachaufbau noch jede Menge wissenschaftsferne Ideologie. Aber trotz allen Unwägbarkeiten : die ersten 50 Jahre vergehen bei einem Ziegeldach, egal ob Biberschwänze oder Pfannen, in aller Regel ohne jegliche Reparaturen, höchstens vielleicht an den Anschlüssen (Schornstein, First, Ortgang o.ä., da kommt es teilweise auch auf die zimmermannsmäßige Konstruktion des Dachstuhls an). Halten kann ein solches Dach, wenn Reparaturen immer zeitnah ausgeführt werden, unter bei auch sonst günstigen Umständen im Einzelfall durchaus 100 bis 140 Jahre.

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Ich möchte Dir diese Frage nicht beantworten, Du hast ja schon eine ziemlich gute Antwort von mario9 bekommen, der ich mich weitestgehend anschließe. Nur : erlaubst Du die Frage, weshalb Du den Vertrag nicht vorher durchgelesen und offene Fragen geklärt hast ? Wäre ich Baufirma, so würde ich sagen : Du hast den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit mir geschlossen, willst Du ihn nachträglich ändern, und zwar zu Deinem Vorteil, d.h., zu meinem Nachteil, also gut, aber dann kostet das soundsoviel mehr. Und wenn Du kündigen willst - bitteschön ! Den Bogen jetzt anspannen solltest Du nur, wenn Du für den Fall der Fälle eine andere, dann möglicherweise günstigere Baufirma an der Hand hast. Also : drohe nicht und niemals mit der ungeladenen Flinte. Viel Glück !

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