Hallo, die Frage ist sehr schnell und einfach beantwortet. Hatte dein Sohn den Willen das Schloss zu knacken? Ja, hatte er und somit ist der Vorsatz mit Kausalität verbunden. Den Schaden trägst somit du. Die PHV leistet nicht. Für solche Schnapsideen könnte man ja mal eine Taschengeldkürzung als "Mahnmal" in Betracht ziehen. VG S

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Servus Goiserin, Kreativität hat in dem Bereich wirklich nichts mit der Kamera zu tun. Ich persönlich greife immer wieder (bereits die NEUNTE!) zu Canon, auch wenn die Ware teurer ist. Qualitativ überzeugend. Die Vielfalt des Zubehör ist enorm. Nachteil: Canon hat für meine Begriffe manchmal etwas lange Lieferzeiten. Kann schon nerven, wenn man damit seine Brötchen verdient. Ansonsten kann ich nicht klagen. Gehe in den Fachhandel und leihe dir doch einfach mal für einige Tage verschiedene Modelle und entscheide dann. Viel Freude mit der Neuen. VG S

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Hallo, die Haftpflicht desjenigen der dich geschubst hat wäre gefragt. Nicht deine. Wenn dich der Spezi versehentlich geschubst hat und das Handy ist zu Boden gefallen liegt doch ein Verschulden des Freundes vor und der Rest ist doch schon so gut wie egal. VG S

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Hallo rosemary, eine gute Möglichkeit wäre die kleinen Bilder zuerst scannen. Dann ordentliche Vergrößerungen anfertigen und im Anschluss die Großen zu Reproduzieren wegen der Datenmenge bzgl. evtl. Geschwindigkeit des Scanners. Eine Nachbearbeitung bleibt dir mit ziemlicher Sicherheit nicht erspart. Jetzt meine ich kannst Du "aufblasen". Solche Arbeiten machen Spaß und diesen wünsche ich dir dabei. VG S

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Hallo, bin eben erst auf deine Frage gestoßen. die EOS D6o hat einen interen Blitz! Du findest den manuellen Einschaltknopf über der Objektivarretierung links an der Kamera. Viel Freude damit und viele gute Bilder. Tipp am Rande: Bring die Kamera nicht ohne Schutz in tropischen Ländern mit sehr hoher Luftfeuchtigeit zum Einsatz, das kostet ihr das Leben. Meine damalige D60 hat sich in Sri Lanka "gestreckt". Totalschaden!!!

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Hallo we, die Problematik liegt rein daran, dass dein Hund den "Eindringling" in seinem Terrain bekämpft und euch verteidigt. Versuche mal mit dem Postboten zu reden, ob er denn bereit wäre ein Gespräch in deiner Wohnung zu führen. er sollte sich mit einem "Leckerli" bewaffnen und offen auf den Hund zugehen. Das müßte funktionieren. Viel Erfolg S

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Hallo, mit Abschluß der Ausbildung bekommst Du einen Gesellenbrief (Handwerk)oder Kaufmannsgehilfenbrief (kaufm. Beruf)aber nicht die Mittlere Reife. Die mußt Du nachholen, aber Nichts ist unmöglich. VG S

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Hallo, eine Latexmatratze ist vom Liege,- und Schlafkomfort in der Regel sehr gut. Nachteil ist das große Gewicht und der relativ hohe Preis. Du solltest wenn du dich für so eine Matratze entscheidest unbedingt auf gute Belüftung des Bettes achten. JEDER Mensch gibt nachts Schweiss ab und glaube ja nicht wenig, nämlich ca. 1Liter. Ich wünsche erholsamen Schlaf, wie du dich auch entscheidest. VG S

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Bleib bei der Wahrheit! Nur so kannst Du eine Entschuldigung deines Trainers erreichen und ihm weiterhin in die Augen sehen. Nur Mut. VG S

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Hallo Dela, der Keller ist keine Wohnfläche sondern Nutzfläche. Der Balkon wird zur Hälfte, also mit 50% dazu gerechnet. Nimm vorsichtshalber noch einmal das "Rechenholz" in die Hand und berechne erneut die gesamte Wohnfläche. Sollte das Ergebnis immer noch different zum Mietvertag sein, sprich deinen Vermieter darauf höflich, aber bestimmt an, dass dir die Berechnung der Wohnfläche nicht klar ist. Versuche es friedlich zu regeln. Falls das nicht möglich ist, dann ab zum Mieterverein. Ich hoffe, die Info hilft dir weiter. VG S

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Hallo, destilliertes Wasser ist bestimmt ok.! Es gibt einen Wasserzusatz für Wasserbetten (Tabletten), sorry ich komme eben nicht auf den Namen des Mittels das in Verbindung mit dest. Wasser sollte ausreichend sein. Versuch es mal. Viel Freude beim "Geplätscher". VG S

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Hallo mummi, die Auswahlmöglickeit der Fehlerquelle(n) ist wirklich sehr hoch. Ein Defekt der Zündspule oder evtl. auch der Benzinpumpe wären auch noch so Klassiker. Mehr möchte ich dir hier nicht raten zu probieren, denn an der Zündspule und Zündanlage herrscht Hochspannung und das kann u.U. sehr gefährlich für dich werden. Ruf lieber einen Fachmann. Der Tipp stammt von einem "alten Hobbyschrauber". VG S

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Hallo, Du bist lat AKB(Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen)verpflichtet den Schaden unverzüglich zu melden. Kannst Du in deinem Versicherungsantrag auszugsweise oder auch im Bedingungswerk komplett nachlesen. Ansonsten sind die Ausführungen von cherusker18 absolut richtig. Also auf ans Telefon und melden. VG S

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Halli hallo, hier hast du den Gesetzestext zum § 347 BGB. Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt.(1) Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(2) Gibt der Schuldner den Gegenstand zurück, leistet er Wertersatz oder ist seine Wertersatzpflicht gemäß § 346 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 ausgeschlossen, so sind ihm notwendige Verwendungen zu ersetzen. Andere Aufwendungen sind zu ersetzen, soweit der Gläubiger durch diese bereichert wird.

VlG S

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