Hallo, da ich selbst viel mit Notaren und deren Grundstücksgeschäften zu tun habe, hat das den Hintergrund, dass je nach dem wie hoch der Kaufpreis ist und in welchem Bundesland du bist, die Notargebühr auf den Gesamtbetrag berechnet wird. Da gibt es immer so Schwellenwerte wie z. B. 100.000 Euro, dann gehts weiter mit 120.000 - 150.000 Euro. Wenn beispielsweise der Gesamtkaufpreis 149 T Euro ist, darf der Notar nur die Gebühr bis 150 T Euro berechnen. Wenn er aber die Maklergeb. mit dazurechnet, dann übersteigt es den Schwellenwert und er setzt die grössere Gebühr an. Meiner Meinung darf die Maklercourtage nicht mit auf die Rechnung. Da ich im badischen Gebiet bin, arbeite ich ausschliesslich mit staatl. Notaren und nicht mit privaten. Kann sein, dass Dein Notar versucht mehr Kohle zu machen. Frag doch einfach mal die Gebührentabelle beim Notar ab. Wenn der Kaufpreis zzgl. Maklergeb. unter einem Schwellenwert liegt, dan hast nichts an Geld verloren. Hoffe konnte dir etwas helfen... gruss

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