Das Jobcenter wird dieses mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht tun, und dir die Kündigungsfrist zahlen. Nur Dann: !!!!!! Wenn du dich bei XX beworben hast müsste dir dies ja rechtzeitig bekannt gewesen sein. Du selbst bist verpflichtet dies dem JC mitzuteilen wenn du angenommen wurdest, und auch musst du , im vorhinein dem JC mitteilen das du deinen Wohnort aus den und den Gründen dorthin verlegen musst . Du kannst zwar schon suchen und auch dir ein Mietangebot geben lassen ,aber den Umzug musst du bekannt geben im Vorfeld beim JC und die üssen dir das ok geben. Dieses bekommst du dann auch schriftlich , nur dann werden sie dir die K-frist zahlen unter Umständen, mit Unter sogar den Umzug wen du selbst dazu nicht in der Lage bist den zu Finanzieren.Ich gehe davon aus ,da du ja BAB beziehst ab der Ausbildung ,das wenn deine Eltern nicht in der Finanziellen Lage du auch sogar einen Zuschuß für eine Erstausstattung bekommen kannst. In derregel nicht unerheblich.Wichtig ist in allem Punkten immer mit dem JC im Vorfeld abklären. MfG Rudi
Du musst und solltest dabei bedenken , ALG II hast du im Vorraus gezahlt bekommen. Wenn du zum 1.7. die Arbeit aufgenommen hast, dann bekommst du zum 30.6. das Geld für den 1.7.-31.7 bereits auf dein Konto überwiesen. Das liegt einfach daran weil ,"nach meiner Meinung dieser Wirrwarr" sogar Gesetzlich festgelegt ist ,aber das Amt im Falle einer Kurzfristigen Neuarbeitsaufnahme(z.B. 28.6.) , gar nicht mehr die Auszahlung rechtzeitig stoppen kannn. Als ich selbst einmal zum damaligen Zeitpunkt mit diesem Harz IV Konzept ebenso in Konflikt kam , gab es diese (eine) eventuellen Überzahlungshinweise und somit Rückforderungen vom Amt , welche man sich Heutzutage fast immer von den ALG Empfängern schriftlich bestätigen lässt noch nicht. Da war es mir noch gelungen nach 5Jahren ( immer Wiederspruch eingelegt)das überzahlte Geld nicht zurückzuzahlen zu müssen. Aber mit Sicherheit wirst du es derzeit nicht mehr schaffen, weil du beim Bezug ALG II dafür Unterchrieben hast, geht aber meistens im laufe der zeit einfach unter. MFG Rudi
Das Amt kann nicht bei einer BG für sich nachvollziehen ,wer das Geld bei mehreren BG Mitgliedern direkt erhalten hat. Es sei denn das Geld ist direkt auf das Konto von deinem Lebensgefährten eingezahlt worden .Somit muss das Amt auch das zuviel (Überzahlte Geld ) von dem sogenannten "BG Führenden" = BG Antragsnehmer, der ja auch das zu unrecht erhaltene Geld überwiesen bekommen hat , zurückfordern.Wenn dein Lebensgefährte alles Ordnungsgemäß und Zeitnah ab und umgemeldet hat ist er meines wissens nicht verpflichtet hier das Überzahlte Geld zurückzuzahlen.Logischer Weise kann das Amt eben auch nur Rechtlich zurückfordern von demjenigen der es aufs Konto gezahlt bekommen hat. MFG Rudi
Ich denke mal in einem Laden für Nähzubehör oder auch bei einem Schneider.
Oder auch einfacher gesagt, dort wo es Knöpfe zu kaufen gibt müsste sich so etwas auftreiben lassen. MFG Rudi
Hier sollte man sich zuerst die Frage stellen: Wo könnte unter solchen Umständen Wasser eindringen?! Undichtigkeit: Dachschiebefenster, Dachrehling, Außenantenne, Heckfenstergummi , bei Heckklappen kann auch schon mal eine Kabelbaumführung die in die Klappe führt poroess oder kaputt sein (meist aus Gummi).Bei Dachfenstern sollte man immer die Wasserabläufe sauber halten. Würde hier mal als erstes die Ursachendiagnose aufnehmen. Ist sehr oft der Fall, wenn man sonst weiter keine Ursachen findet. Diese Wasserabläufe sind nur bei geöffnetem Fenster einsehbar wenn auch schwierig.Manchmal sind die abläufe auch im Bordbuch beschrieben wo sie sich befinden. MfG Rudi
Das nächste Problem wird wohl auch bei dir noch kommen ; die Bremsen und Hinterrad wenn du da mal durch ein Schlagloch gefahren bist. Sehr empfindliche Teile , Beschaffung der Teile meist nur über Internet möglich aber auch hier ; Reperatur steht in absolut keinem Verhältniss zum Wehrt des Rollers. MfG Rudi
Diese Rex Roller sind nicht unbedingt eine gute Wahl Kollege von mir hatte auch einen. In deinem Fall wäre zu beachten: mit der Überbrückung (Autobatterie ) hast du eine wesentlich höhere Ampeerezahl Genutz als der Roller selbst benötigt sodas irgend ein Elektronisches Bauteil schaden genommen haben kann(Anlasser). Startschwierigkeiten treten sehr oft bei diesen Modellen wegen Undichtheiten , Defekten beim Luftansaugsystem auf.Oft ist der Luftschlauch zum Vergaser hin gerissen und reisst auch sehr oft oder sogar das Plastegehäuse ist gerissen sodas er nebenluft Zieht. Jahresverbrauch von diesen Gummischläuchen bei meinem Kollegen war mindestens 3 Stk. Auch der Vergaser selbst ist sehr Vorsichtigt zu behandeln was Schraubverbindungen betrifft. Mein Rat, leg dier einen anderen zu du wirst ewig am basteln bei dem ding sein. Zumal auch die Ersatzteile sehr teuer sind und in keiner relation zum Wehrt des Rollers stehen.MfG Rudi
Katzen die einmal Freigang hatten wird man sehr schwer daran gewöhnen können dies nicht zu tun. Sie werden jede Gelegenheit die sie bekommen nutzen. Man muss davon ausgehen das sie überwiegend auch Nachts zum Streunern unterwegs sein wollen. Dabei legen sie mitunter mehrere km zurück. Auch kann es sein das sie mal 1-2 Tage gar nicht auftauchen (Paarungszeiten, auch wenn sie Kastriert sind); finden aber meistens immer wieder zur Futterzeit zurück. In der Stadt wohl noch schneller wie auf dem Lande. MfG Rudi
Katzen suchen sich von Natur aus immer ein Plätzchen ,wo sie ihre Hinterlassenschaften verscharren können. Man sollte daher schon anfangen wenn sie klein sind ihnen das Katzenklo zu zeigen und auch hineinsetzen. Wenn man dies nicht früh genug macht kann es sein das sie unter Umständen auch mal einen größeren Blumentopf benutzen der für sie erreichbar ist. Allgemein lernen sie es aber recht schnell, auch sollte man es so oft wie möglich aber zu mindest regelmäßig reinigen, wenn man dies nicht macht kann es sein das sie es nicht benutzen. Empfehlenswehrt wäre wegen der Geruchsbelästigung, einen Ort wie Keller, Bad , Balkon , Terrasse zu finden, bei einem offenen Klo. MfG Rudi
Ja , ergibt sich allein schon aus der Feststellung " Klein- Unternehmer" bzw. = Gewerbe . Würde ich auf jeden Fall tun um auch die Studien Gebühren in Anrechnung zu bringen -können!!!????? Fraglich würde natürlich für das FA sein : Wer bezahlt ????Freund ? Lebensgefährte? Nachweisbar und mit Beleg. Wird nur dann anerkannt .So ist. Als Student würde ich aber auch solche Anfgaben nur als "Ferienjob etc. laufen lassen , denn ca. 8000,- sind Einkommenssteuerfrei im Laufenden Jahr. Mfg Rudi
Logik sagt nach meiner Meinung aus; jeder kann in den Fall laut natürlich Nachweis . jeweils ca 3000,- in dem Fall in Anrechnung bringen. In dem Fall Casch auch ca. 1500 ,- zurück bekommen. Wenn mann auch dann jeweils , "direkte Lohnsteuern gezahlt hat bzw. +Soli und unter Umständen auch Kirchensteuern.Solltet ihr natürlich einen (auch wäre, möglich Zusammenveranlagung machen natürlich das doppelte 6000,- Möglich). MfGRudi
Bafög hast du ja mal als (Einnahmen) welche du angegeben hast ,denke ich, und auch haben solltest!!! oder zu mindest jetzt wenn du eine Estk. machen musst . Wenn du dort natürlich zur Zeit ein + hast wird sich dieses für dich nicht sonderlich negativ auswirken ,es sei du ; bist " Urplötzlich Goßverdiehner geworden"- Hast bei "De Voic "Gewonnen etc. Aber das "Geld " wird Automatisch vom FA berücksichtigt (ohne deine Zustimmung). Aber im Allgemeinendürfte sich das nicht negativ für dich auswirken. MfgRudi
Die Private Nutzung eines Dienstwagen solltest du genauestens mit dem AG abklären !!!!! . Wobei ? ob auf dem Arbeitsweg Hin bzw. Rück- liegende Einkaufgelegenheiten genutzt werden dürfen ; so sollte auch dieses Vertraglich festgelegt sein. Ansonsten kannst du leider die Arbeitswege zum Arbeitsort, für dich nicht geltend machen. Aber du kannst natürlich unter Umständen die Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen und diese liegt oftmals immer (abwesend von zu Hause) über 8h somit sind fast alle Fahrten mit einem Dienstfahrzeug als Reisekosten geltend zu machen und die Verpflegungspauschale (auf jeden Fall) +eventuelle etc. Kosten sind in Anrechnung zu bringen. Diese können sich fast genau so wie die Fahrten zum Arbeitsweg für dich Einkommenssteuerlich auswirken (positiv). Denn mit einem Dienstfahrzeug bist du ja so gut wie immer täglich auf Dienstreise("-"). Ich würde auf jeden Fall : deine Fahrten immer als Reisekosten Eintragen......eben Wahrheitsgemäße Angaben machen und auch ,das Fahrtenbuch für das FA mit einreichen abgestempelt vom AG. Kannst du nur Pluss machen!!!!!!!. MfG Rudi
Ich bin kein Profi aber ich weiss das bei höherer ca. 170000km Laufleistung , ca. 1bis 1.5l Oel Verbrauch bei täglichen Fahrten alle 14 Tage normal sind.
Einigermaßen verringern kann man es indem man den Oe Wechsel Intervall verkuerzt. Wenn es mehr werden sollte ist der Motor wohl fertig . Mfg Rudi
Das Eingliederungsgeld hat in dem Fall nichts mit deiner Heirat zu tun. Das Geld ist für deine Aufnahme einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit. Nach meiner Meinung muss da nichts zurück gezahlt werden. Mfg Rudi
Nein musst du nicht , denn du möchtest ja keine sozialen Gelder dort beantragen, im weiteren hast du ja sowieso schon einen neuen Job.Also mir ist da nichts weiter bekannt zu. Ich würde nur dann nicht auf das Alg 1 verzichten wenn ich dem Amt Nachweisen kann das die Kündigung berechtigt war.
Mfg Rudi
In den meisten Fällen geht danach der Sachverhalt zu einem Gerichtsvollzieher, dieser wird sich dann Schriftlich bei deiner Mutter melden. Oft wird sie zu erst in sein Buero gebeten.Danach wird er persönlich zu Hause bei ihr erscheinen und versuchen das Geld einzutreiben. Entweder wird dann die Summe bezahl, oder wenn nicht muss man eine Eides Stadtliche Versicherung abgeben. In den meisten Fällen wird sich der Gerichtsvollzieher dann das Geld auch in Raten holen. MfG Rudi
Du bist U25 geh ich mal von aus, somit immer noch Kindergeld Anrecht auch wenn du schon in einer Eigenen Wohnung wohnen solltest. Muss aber Ü18 immer wieder jährlich neu beantragt werden bei der Famieleinkasse , soweit mir derzeit bekannt. Unter Umständen muss man sogar wieder zu den Eltern zurückziehen, war bei mir der Fall, natürlich gerne, platz war da , aber habe auch als Vater versucht für meine Tochter zur Überbrückung einen Ferienjob(mehrere) zu bekommen(sie selbst natürlich auch). Sie brauchte keine Steuern zahlen ,war gutes Geld und hat Prallel dazu davon auch noch Zeitgleich ihren Führerschein machen können um ihn auch selbst zu bezahlen können. Empfehlenswert sind Überbrückkungsjobs gerade zur Sommerzeit auch Großveranstaltungen (Musikivents, Sicherheitsunternehmen beschäftigen gerne Ü21,Zeitungsaustragen etc.) MFG Rudi
Für das Amt ist Klar und Fakt weil deine Freundin den Mietvertrag mit Unterschrieben hat (Warum auch immer)???!!! . Auf dem Papier wohnt diese bei dir und somit seid ihr erst mal auch eine BG und somit muss auch sie ihr Gesamteinkommen offenlegen. Ihr hättet bei dem Bezug der Wohnung im Vorhinein abklären müssen das ihr nur auf Probe zusammen wohnen wollt ,dies müsstet ihr beide nun vieleicht im Nachzuge noch tun und deine Freundin muss dazu natürlich auch nachweisen das sie selbst einen Mietbetrag von 450,-€ bezahlt., und um dieses wiederum zu Belegen muss sie ihr persöhnliches Einkommen offen legen. Es wird dem Amt nicht ausreichend sein, wenn ihr ein Kontoauszug mit der Überweisung (Miete 450,-€) deiner Freundin vorlegt. Und schon gar nicht wenn ihr dem Amt sagt das sie noch bei den Eltern wohnt und dich nur besuchen kommt . Für das Amt zählen Heutzutage nur noch Knallharte Fakten und Zahlen da werdet auch ihr nicht drum rum kommen und das ist auch gut so. MFG Rudi
Soweit mir bekannt ist, können nur die Beiträge die in dem jeweils laufenden Veranlagungsjahr angefallen sind in Anrechnung gebracht werden. Aber ich denke auch eine Steuerberichtigung für ein jeweiliges Veranlagungsjahr müsste möglich sein. Ich hatte ein ähnliches Problem auch schon mal und es war möglich. Hatte dazu vorher Telefonisch beim Sachbearbeiter ( Telf.Nr. oben rechts auf einen deiner Steuerbescheide) , angerufen und bezüglich dort nachgefragt. Fraglich ist ob die Beiträge sich in der Sache für dich in Cash positiv auswirken (Rückerstattung) ?. Bedenke eine ca. Anrechnung von 100,-€ ergibt dannca. 25,-€ in Cash bei einer eventuellen Erstattung und das auch aber erst ab einer Überschreitung von Höchst( Freigrenzen). Die andere Sache ist; Mitlerweile werden solche Beiträge auch bereits EDV mäßig (Elektronisch ) an das FA Automatisch übermittelt. Deshalb würde ich da mal auch Telefonisch nachfragen beim FA . MFG Rudi