Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 gilt erstmals das neue Wahlrecht.
Kernpunkte sind:
Die Größe des Bundestages wird auf 630 Abgeordnete festgelegt (jetzt sind es 736).
Überhang- und Ausgleichmandate fallen weg.
Wahlkreisgewinner kommen nur in den Bundestag, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen erhalten hat.
Um in den Bundestag zu kommen muss eine Partei entweder
a) mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten
oder b) mindestens 3 Wahlkreise gewinnen
oder c) eine nationale Minderheit repräsentieren (gilt nur für den SSW)
Genauer nachlesen z.B. unter:
https://www.swr.de/swraktuell/bundestagswahl/wahlrecht-reform-bundestagswahl-2025-neuwahl-faq-folgen-bw-rlp-100.html