Urteil gegen Parkplatzbetreiber – Parker Louis

Mittwoch, 7. November 2007 | Autor: Michael C. Neubert

Die Betreiber der Parkplätze in der Dresdner Neustadt (Parker Louis GbR) sind gestern vom Amtsgericht Dresden zu 110 bzw. 90 Tagessätzen wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung bzw. nur versuchter Nötigung verurteilt worden, so meldete die SZ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den Methoden der Parkplatzbetreiber gibt es bereits hier einen stark kommentierten Beitrag.

Ich selbst habe das Verfahren nicht weiter verfolgt, möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Betreiber womöglich nicht aufgrund ihrer derzeitigen Methoden der Parkraumbewirtschaftung verurteilt wurden. Das Urteil ist zum einen nicht rechtskräftig und zum anderen heißt es noch lange nicht, dass die derzeitige Methode strafbar ist.

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Über die Parker Louis GbR, die in Dresden Privatgelände für Kurzzeitparker zur Verfügung stellt, wurde an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit berichtet. Negativ aufgefallen war die Parker Louis GbR insbesondere dadurch, dass sie bereits bei kürzester Überschreitung der auf dem Parkticket angegebenen Parkdauer eine Vertragsstrafe in Höhe von 40,00 € gegenüber dem Halter geltend gemacht hat. Bei Durchsetzung ihrer vermeintlichen vertraglichen Ansprüche schreibt die Parker Louis GbR grundsätzlich den Halter eines Fahrzeuges an, unabhängig davon, ob dieser sein Fahrzeug überhaupt auf dem betreffenden Gelände abgestellt hatte und somit Vertragspartner geworden ist. Aufgrund der Form der Anschreiben wurde dabei wohl bewusst versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es sich um offizielle Schreiben der Landeshauptstadt Dresden handelt, um die Zahlungsbereitschaft des Empfängers zu erhöhen. Unseren Mandanten, die sich wegen eines solchen Schreibens an uns gewandt haben, haben wir stets empfohlen, keine Zahlung zu leisten. Tatsächlich wurde durch die Parker Louis GbR auch auf eine endgültige Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche letzten Endes verzichtet, auch wenn sich der Ton zunächst nach Einschaltung einer Anwaltskanzlei gegenüber dem Mandanten weiter verschärft hat.

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http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20061210031227AAkaaIU

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versuchs übern pc wieder neu herzustellen weiß ja ne was für eins du hast wäre mal hilfreich zu sagen um welches handy es sich handelt

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kennst du diese wasserspritzflaschen für blumen? wenn sie wieder drauf liegt einfach ansprühen :) das merkt sie sich dann schon :) so habe ich es bei meiner mit der couch kratzen gemacht :)

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also kontrolliert wirst du aufjedenfall :) und ja würde sie nach der Kastration gleich wieder zusammen tun :)

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das stimmt so nicht Sie müßen zahlen erstmal, wenn sie die unterlagen dann haben und es berechnen können sie das Geld was zuviel gezahlt wurde evtl. zurückfordern aber sie müßen zahlen! Sonst wende dich an Rechtsanwalt. Mach einfach druck geh aber hin :) hab grad auch 2 Monate auf mein Geld warten müßen

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hier:

http://www.wdr5.de/sendungen/profit/2012/august/gamescom.html

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kommt drauf an was die krankenkasse für Kündigungsfristen hat manche kann man im Quartal kündigen manche monatlich frag einfach nach lg :)

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du kannst auf dem arbeitsamt fragen ob sie die kosten übernehmen wenn dein job daran hängt zahlt das arbeitsamt das genauso wie stapplerscheine und lkw führerschein

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nicht färben ein jahr lang! Lufttrocknen lassen kein Föhn oder Glätteisen! Und nimm mal ne Haarkur 2 mal die woche und evtl. Spülung und zurückschneiden

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du steckst dein ipod an und öffnest itunes dann synchronisiert itunes abwarten dann links steht dein ipod name darauf klicken und dann steht oben musik, videos usw. da gehst auf musik und kannst neue drauf machen oder löschen wenn das nicht geht geh mal direkt auf musik in itunes

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nein ist nicht möglich sowas immer gleich machen wegen beweislast usw. weil nach 2 jahren die aussagen als falsch dargestellt werden könnten..

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wenn du dein handy zurück setzt dann löscht es auch deine installierten apps heißt du musst es nochmal kaufen :( oder neuinstallieren

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