Momentan habt ihr gemeinsames Sorgerecht?! Du könntest das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, könntest aber auch erst mal mit deiner Ex verhandeln, vielleicht ist sie ja sogar froh, wnn die Kinder (vorübergehend?) ganz zu dir ziehen. Sowie das Ganze aber über das Amt läuft, wir man prüfen, ob ausreichend Raum und ausreichend Zeit bei euch z. V. stehen, um die Kinder adäquat versorgen zu können. Auch werden die Kinder befragt werden. Wenn man den Eindruck gewinnt, deine Kidis versprechen sich von einem Umzug zu dir nur materielle Vorteile oder weniger Strenge als bei ihrer Mutter, wird gegen dich entschieden. I. d. R. beläßt man Kinder dort, wo sie sich zum Trennungszeitpunkt befanden, es sei denn, die dortigen Verhältnisse haben sich gravierend verschlechtert. wer ohne Kinder auszieht, hat ganz schlechte Karten sie später noch zugesprochen zu bekommen.
Kinder und Jugendliche, die beschränkt geschäftsfähig sind dürfen alle Dinge, die nicht vertragsgebunden sind (das wäre z. B. ein Handyvertrag) und nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen (z. B. Rum, Pornos) nach dem Taschengeldgesetz kaufen. D. h. ein 16jähriger aus reichem Elternhaus darf durchaus ein Fahrrad für 200 € kaufen, ein 8jähriger, dessen Eltern arbeitslos sind aber nicht. Einen Anspitzer darf hingegen auch er kaufen, da der Verkäufer davon ausgehen kann, dass der Kaufpreis problemlos vom Taschengeld beglichen werden kann.
In der Regel bleibt das Sorgerecht (in das das Aufenthaltsbestimmungsrecht ja inkludiert ist) bei Trennung bei beiden Elternteilen, wenn diese sich einig sind!
Der Vater darf deine Freundin nicht schlagen. Sie sollte sich an ein Frauen- oder Mädchenhaus wenden. Dort gibt es Sozialarbeiter/innen, die ihr aufzeigen konnen, welche Möglichkeiten sie hat, dem gewalttätigem Vater zu entkommen. Natürlich kann sie sich auch direkt ans Jugendamt wenden, nur dort gibt es nach meiner Erfahrung mehr und leider auch weniger engagierte Mitarbeiter.
Ich fahre mit dem Rad 4 Min. hin und 3 zurück bergab.
Hi Aylin,
lass dich nicht beeinflussen, zieh dein Ding durch! Das Jugendamt hilft dir, sowohl finanziell z. B. bei der Kinderbetreuung während du deine Schule und Ausbildung erledigst als auch mit Tips, Anlaufadressen etc.. Ich kenne Eine, die mit 14 Mutter wurde, ihre Ausbildung mit 1 abgeschlossen hat, der Sohn besuchte schon mit 10 ein Gymnasium. Eine Weitere bekammauch mit 16 ihren Sohn, war mit Anfang 20 schon Standesbeamtin, da ihre Verwaltungsprüfungen supergut waren. Mit Kind ist nicht alles vorbei, ältere Mütter sind nicht die besseren, das weiss ich aus eigener Erfahrung. Mit 20, 25 und 41 bekam ich meine Kinder und mit dem ersten lief es echt am besten (ich hatte keine Ausbildung, habe jahrelang gejobt und erst mit 44 eine Ausbildung gemacht. Wenn du dein Kind willst, bekomme es, du bist jung, hast noch genug Kraft und schaffst das mit Hilfe des Jugendamtes und vielleicht gemeinsam mit anderen jungen Müttern. Falls du dich umentscheidest, ist das auch absolut ok. Niemand darf dir Vorwürfe machen, entscheide selbst für dich!
Bist du selbst noch in Ausbildung? Dann zahlt oder bezuschusst das Jugendamt zumindest.
Ki-Ga-Beiträge werden ortsabhängig erhoben. Eins meiner Kinder war in einem Kindergarten, in denen jeder, der kein Hartz 4 hatte, voll zahlen musste, gleich wie hoch sein Einkommen ist. Ein weiteres meiner Kinder besuchte eine Einrichtung in Hannover, wo zumindest damals Beiträge gestaffelt nach Einkommen erhoben wurden. Wie ist es an deinem Wohnort?
Deine Einstellung, dass du die Situation einerseits nicht länger hinnehmen willst , andererseits aber auch nicht Schuld am Auseinanderbrechen der Familie sein willst und schon an deine Ziele für die Zukunft denkst finde ich gut, schon sehr erwachsen und vernünftig. Da du von deiner Mutter keine Hilfe bekommst und von deinen Geschwistern oder deinem Vater erst recht keine zu erwarten hast, handele selbst, auch wenn deiner Familie dadurch Nachteile entstehen. Dir hilft ja auch keiner, also keine falsche Rücksicht, es sind deine Zukunft und dein Leben, um die es geht. Ich kenne mehrere Leutchen, die es durch eigenen Antrieb geschafft haben aus besch... Verhältnissen rauszukommen und was aus ihrem Leben zu machen und denke du packst das auch!
Habt ihr in der Schule einen Vertrauenslehrer? Schildere dem, wie dich deine häusliche Situation belastet. Vielleicht hat er eine Idee, die dir weiterhilft.
Hast du Oma, Tante, Mutter von Schulfreund, die dich unterstützen können, z. B. dadurch, dass du nach Rücksprache mit dem Jugendamt (vorübergehend) bei ihnen leben könntest?
Es gibt auch ein Kinder- und Jugendsorgentelefon, die Nummer und die Öffnungszeiten stehen im Telefonbuch oder Internet.
Vielleicht käme auch eine betreute Jugendwohngruppe, in der Jugendliche zusammenleben, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zuhause leben können, für dich in Frage
Du hast jedenfalls Recht, so gehts nicht weiter.
Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Kraft und Glück, dass deine Zukunft so verläuft, wie du die dir vorstellst!
Was machst du in den Schulferien? Wer betreut da dein Kind?Eine kostengünstige Lösung wäre vielleicht die wechselseitige Betreuung mit anderen Alleinerziehenden odder eine gemeinsame Tagesmutter oder eine "Leihoma".
Also ich kenne es generel so, wenn du was zum Hartz 4 dazuverdienst: 100 € kannst du so behalten, vom Rest noch einmal 20% Bei 400€ wären das also 160€, so dass dir 240 vom Amt abgezogen würden.
Ich hab das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 2-jährigen Sohn. Im Rahmen der Trennung "versprach" mir mein Ex notfalls unter Einsatz der Polizei zu verhindern, dass ich unseren Sohn bei meinem Auszug mitnehme. (In der Regel verbleiben Kinder bei dem Elternteil, bei dem sie direkt nach der Trennung leben).Daraufhin ging ich mit meiner 18-jährigen Tochter, die auch bei uns lebte, zum Amtsgericht. Dort legten wir glaubwürdig dar, das mein Ex unseren Sohn am Hochstuhl festbindet, das Kind und mich während wir schlafen mit Gegenständen bewirft, meine Telefonleitung abhört, mich mit dem Auto verfolgt, meine Tochter psychisch unter massiven Druck setzt, solches also in Zukunft auch bei unserem gemeinsamen Sohn zu erwarten ist usw.. Mir wurde sofort vor Ort das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen (so dass der Vater keine Handhabe hatte, bei meinem Auszug die Mitnahme unseres Sohnes zu verhindern) später dann in einem regulären Verfahren das Entgültige. Wenn deine Ex also (z. B. durch einen Zeugen bestätigt) glaubhaft machen kann, dass das Kindeswohl bei dir nicht gegeben ist kann sie durchaus das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen!
Ah, sehr gut, du hast Freunde. Die können dir ja dann super dabei helfen, die Spinnchen zu entfernen und die Bude auf Vordermann zu bringen. O Oder sind die auch alle reine Konsumententypen ohne Eigeninitiative? Wenn es echte Freunde sind, werden sie dir anstatt Alkohol auch Essen ausgeben, ist auch nicht teurer. Wo hast du eigentlich vorher gewohnt?
Kann´s sein, dass du in der Vergangenheit deinen Eltern gegenüber nicht gerade kooperativ warst und ihr Verhalten einfach nur die Antwort auf deines ist? Du trinkst Alkohol. Wer bezahlt den? Von dem Geld könntest du oder derjenige, der ihn dir ausgibt, ebensogut Nahrungsmittel kaufen, dann wärst du nicht von den 2 Suppen deiner Eltern abhängig. Du mußt Eigeninitiative entwickeln. Putz` und Entrümpele deine Butze, zeige deinen Eltern, was du daraus gemacht hast und verlange Strom und Heizung. Biete an, sie bei der Haus- oder Gartenarbeit zu unterstützen. Werde erwachsen, übernimm Verantwortung! Das Jugendamt ist für Kinder in diversen Notsituationen zuständig, nicht für Erwachsene, die ihr Leben nicht gebacken bekommen.
Wenn "Gefahr im Verzug" ist, kann ein Kind auch spontan "weggenommen" werden. dann muß aber schon extreme Verwarlosung, (sexuelle) Gewalt o. ä. vorliegen, also Leib und/oder Leben bedroht sein. Einer Freundin von mir ist ihr Sohn vorübergehend spontan weggenommen worden, nachdem sie nachts laut am offenen Fenster etwas von Außerirdischen, die sie heimgesucht hätten geschrien hatte.