Hallo, ich wollte auch immer in die Rechtsmedizin, habe dann aber nur ein Schülerpraktikum in der Pathologie machen können. Seitdem wollte ich Pathologin und nicht mehr Rechtsmedizinerin werden (jetzt bin ich Pathologin). In beiden Fällen muss man erstmal 6 Jahre Medizin studieren (wie ein normaler Arzt auch, man hat die gleichen Fächer wie jemand, der Allgmeinmediziner oder Chirrug werden will). Im Studium hat man dann Praktika/Vorlesungen in beiden Fächern und man kann dann entscheiden, was einem besser liegt.
In der Rechtsmedizin muss man mehr Gutachten schreiben/diktieren (man sollte eine gute Rechtschreibung/deutsche Grammatik haben) und vorallem obduzieren; aber auch Blut abnehmen (bei der Polizei für Drogentests; diese auch auswerten; Alkoholkonsum berechnen usw); man muss auch lebende untersuchen (zB blaue Flecken, Schnittwunden vermessen, usw).
Rechtsmediziner sezieren immer zu zweit, damit es juristisch sicher ist (Vier-Augen-Prinzip). Oft ist auch ein Polizist bei der Obduktion dabei. Teils auch der Staatsanwalt. Und der Sektionsassistent sowieso.
In der Pathologie obduziert man ebenfalls, allerdings nur "frische" Leichen, also vorallem Menschen, die im Krankenhaus verstorben sind, wo ein natürlicher Tod feststeht, aber die Ärzte oder die Angehörigen wissen wollen, woran/Ausschluss Behandlungsfehler/Qualitätsoptimierung im Krankenhaus. Oder bei klinischen Studien zu Chemotherapien usw, wie weit der Tumor fortgeschritten war. Dann gibt es auch Obduktionen für Versicherungen, zB wenn jemand an Lungenkrebs verstorben ist und die berufliche Asbestbelastung der Lunge bewiesen werden soll, damit die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente bekommen ...
Hier hat man also nur eine geringe Verwesung der Leichen (da immer gekühlt). Es riecht wenig und sieht nicht schlimm aus.
Wer also "Angst" von Leichengeruch, Maden, Wasserleichen usw hat, sollte in die Pathologie gehen.
Die hauptsächliche Arbeit eines Pathologen ist allerdings im Gegensatz zu dem Rechstmediziner nicht das Obduzieren, sondern das Mikroskopieren.
Die Pathologen sind für die Untersuchung von sämtlichen entnommenen Organen/Geweben/Abstrichen zuständig (Tumor- und Entzündungsnachweis, Therapiemepfehlung, usw).