Es ist schon richtig sich so weitreichende gedanken zu machen. Wichtig ist dass ihr dies gemeinsam klärt. ganz in Ruhe. Es gibt ja mehrere Lösungen. a) Du lässt Dich bekehren. Du kannst es als einen Wink Gottes sehen, so eine tolle Frau kennengelernt zu haben. b)Sie toleriert Dich als Atheist und Du sie in Ihrem Glauben. Ihr heiratet nur standesamtlich und Gut ists. c)Sie tritt auch aus der Kirche aus.

Nimmst Du Lösung b) können Kinder kath getauft werden und durch die Mutter im Glauben gestärkt werden. Das heisst ja nicht, dass der Vater nicht auch mal anstandshalber in die Kirche geht. Nur kommunizieren geht halt nicht. Später können die Kinder selbst entscheiden, ob sie weiterin dabeibleiben wollen oder austreten. Oder aber Die kinder werden nicht getauft und haben keinen Religionsunterricht und müssen mit andersgläubigen (Moslem etc. ) in eine Gruppe und haben Ersatzunterricht. Ob man das aber will.?!? Meine Meinung ist, ein Kind taufen zu lassen es entsprechend zu begleiten. Dann hat das Kind eine Basis um später sich selbst zu entscheiden. Es ist einfacher einen Kindergartenplatz zu bekommen, ggls auch in bessere Schulen. Mancher Arbeitgeber schaut bei der Bewerbung zur Ausbildung auf die Religionsnote.

Vielleicht könnt Ihr einen Geistlichen Eures Vertauens bitten Euch bei einer Entscheidung zu unterstützen.

Vielleicht macht Dir ja sogar "Glauben Spass".

Ich gebe Dir allerdings Recht, Organisation Kirche ist manchmal sehr unverständlich. Aber das hat nicht mit "Glauben" zu tun.

Ich bin auch katholisch und gläubig. Allerdings bedeutet dies nicht "blauäugig". Zum Thema Organisation Kirche könnte ich Bücher schreiben. Aber nur wenn man aktiv mitmacht kann man auch kritisieren. Aber in Zeiten in denen es einem sehr schlecht geht kann man nur durch den Glauben stark die Zeit überstehen. Das kann ich Dir aus eigenen ganz schlimmen Erfahrungen versichern. Mein Mann zum Beispiel ist zwar auch katholisch ist aber lange nicht zur Kirche gegangen außer zu besonderen Tagen. Dann kam unser 3 Kind zu Welt. Mit 6 Wochen wurde der Junge schwer krank. Langer Krankenhausaufenthalt war angesagt ich blieb mit ih im Krankenhaus mein Mann bei den beiden "Großen" zu Haus. Abends aks die Großen schliefen ist er zum Kaplan in unserer Nähe und hat mit ihm angefangen zu reden über den Glauben und Gott und die Welt. Die beiden haben gemeinsam das Gebet gefunden. Unserem Kind gings dann nach mehreren Wochen wieder besser. Meinen Mann hat dies sehr geprägt. Er hätte dies vorher niemals geglaubt. Es muß allerdings eine Person sein zu der man Vertrauen aufbauen kann und die die richtigen Worte findet. Das kann auch ein evangelischer Geistlicher sein. Diese sind etwas weltoffener. Dann wäre ein ökomenische Heirat in der Kirche sehr schön. Geh doch einfach mal in Dich und dann redet redet redet. Viel Glück wünsch ich Euch

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2x im Kalenderjahr kann das Gehalt bis zu 800 € betragen, das ist zB schon mal zu Weihnachten oder zur Zahlung Urlaubsgeld so geregelt

Also keine Sorge, alles ist ok.

Wenn Du es genauer wissen willst, schau mal unter" Knappschaft Bahn See" zum Thema 400€ Job nach oder rufe dort an die Auskunft sagt Dir die richtige TelNr für Deinen Wohnort.

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Auf die einfache Art gesagt:Wenn Du ausschließlich Arbeitslohn erzielt hast kannst Du innerhalb von 4 Jahren abgeben.Hast Du neben Arbeitslohn noch andere Einkünfte/oder Bezüge, zB Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslohn SteuerklasseV und/oder VI,Selbständige oder gewerbliche Einkünfte uswdann ist bis zum 31.5. die Erklärung einzureichen. Aber ggfls kann ein Fristverlängerungsantrag, der schriftlich einzureichen ist hilfreuich sein.

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Man kann übrigens die Erklärung auch noch für 2007 einreichen. Die Adresse sollte immer die aktuelle sein, da an diese Adresse der Steuerbescheid zu schicken ist und sich danach auch die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter richtet.

Man sollte übrigens sofort das Finanzamt über eien Adress- oder Kontowechsel informieren.Dann istrdie Aktenabgabe schon erledigt und die Bearbeitung der Erklärung dauert nicht ganz so lange.

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Auf der Seite 3 des Hauptvordrucks ist eine Zeile für aussergewöhnliche Belastungen Da gehören Zuzahlungen Arzt, Apotheke Zähne Fahrtkosten zum Arzt usw rein Daneben die Erstattung der Krankenkasse.

Für Vermögenswirksame Leistungen gibt es eine Anlage VL von der Bausparkasse oder dem Anlageinstitut. Nur dazulegen.

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Die Bearbeitung hängt vom Bearbeitungsstand in Deinem Finanzamt ab.

Meistens 6-8 Wochen wenns keine Anfragen oder Probleme git.

Im Einzelfall kanns auch schon mal länger werden. Wenn jemand krank wurde o.ä.

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Die Höhe der Werbungskosten usw können zu nächsten Ersten der Höhe nach immer geändert werden. letztmalig allerdings zu 30.11. d. aktuellen Jahres.

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Hallo kann ich noch helfen?

bei der Frage zumr Kindergeldhöhe trägst Du bitte das halbe Kingergeld ein, denn Deine Unterhaltsleistungen fürs Kind werden um den Kindergeldanspruch gekürzt. 2009 50% von 2068 also 1034. 2010 50% von 2208 also 1104.

Als nächstes gibst Du Name Geburtsdatum und Adresse des anderen Elternteil an. Auf der Seite 2 mußt Du auf die Fragen antworten ob Du alleine mit dem Kind lebst oder evtl mit einer anderen erwachsenen Person zB Kindesvater, Oma, andere erwachsenes Kind ausserhalb der Ausbildung, Freund(in) o-ä. Des Weiteren ob der andere Elternteil seiner finanziellen oder Sorgerechtsverpflichtung nachgekommen ist und ggfls ob das Kind in dessen Haushalt gemeldet ist. Hier aber Achtung, dass sollte man nur wenn keine Einigung mit dem Partner besteht.

Die Kinderbetreuungskosten trägst Du ein in der Höhe in der Du diese tatsächlich gezahlt hast. Füge ggfls eine besondere Aufstellung bei.

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Ruf gleich nachher bei Deinem Finanzamt an und frage nach der IT-Stelle. Dort wird man Dir zu Elster gerne einen technischen Rat geben. Rechtlich natürlich nicht. GGfls können sie Dich ja auch zurückrufen wenn grad kein günstiger Moment ist.

Meistens sind die Leutchen sehr nett.

Also nur Mut

Allerdings prüfe nochmal, erst wenn alles richtig eingegeben ist und abgespeichert ist funktioniert das Absenden und wenn dann abgesendet wurde wird der Druckvorgang gestartet. Gewisse Programme müssen sicherlich auf neuestem Stand sein. Aber dann wird dann auch zum Update aufgefordert.

Viel Glück, das kriegste schon Hin

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Das ist nur Preistreiberei

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Abgerechnet werden sie fast alle gleich. In der Erklärung sind die Ausbildungskosten auf der Anlage N in KZ 88 (unterhalb von Arbeitsmitteln) einzutragen Arbeitgeberersatz ist abzuziehen. Die Fahrten in die Firma um G-Check sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

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Vielleicht hilft die Antwort noch: Kopie des Ausweises machen und Schreiben ans Finanzamt fertigen: : Antrag auf Änderung nach § 175 AO 1. Pauschbetrag für Schwerbehinderung 2. bei 50%+60% und G oder ab 70 % ohne Merkzeichen: bei Anlage N Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitststätte erhöhte Werbungskostenbeantragen. 3. bei 70% und aG und ab 80% bei aussergewöhnlicher Belastung 3000km x 0,30€ = 900€ für Privatfahrten neben weiteren Krankheitskosten geltend machen aber zumutbare Belastung ist zu beachten. zB bei Hilflosigkeit kann mit Fahrtenbuch bis zu 15000km für Privatfahrten also 4500€ geltend gemacht werden Zusätzlich zu 2 und 3 noch die Fahrten für Krankenfahrten je km 0,30€ 4. bei 100% und H kann auch der Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden

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Wenn kein 2. Wohnsitz vorhanden ist gibts auch keine Vergünstigung. Nur bei 2 eingenen Wohnungen lt Mietvertrag.

Also ganz normal Fahrten von Wohnort am Arbeitsort zur Arbeit erklären und gut ists.

Wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen ist auf der Seite 4 des Hauptvordrucks einen Eintragung vorzunehmen.

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Du suchst wohl Hilfe zur Steuerhinterziehung

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Es gibt eine Steuertabelle, wonach sich der Steuerabzug richtet. Von 2010 zu 2011 hat sich aber bei gleichem Brutolohn der Steuerabzug verringert. Hattest Du evtl einen Freibetrag in 2010 der 2011 fehlt?

oder meinst Du evtl Abzüge für Krankenversicherung, Pflege- und Sozialversicherung? Die haben nix mit´m Finanzamt zu tun. Die haben sich allerdings erhöht

Leg die Abrechnungen mal nebeneinander und prüfe...

GGfls hilft ein Anruf bei der Personalabteilungfür die Abrechnung

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Telefonisch solltest Du eigentlich keine Auskunft bekommen. Du kannst aber zur Servicestelle Deines Finanzamtes gehen. Da bekommst Du die nötigen Auskünfte. Nimm den Perso und Deine ID Nummer mit.

Nimm die Vordrucke vereinfachte Einkommensteuererklärung dann wirds ziemlich leicht.

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