Bei Zeichen 237 darf ein Fußgänger nicht dort lang, bei Zeichen 244 dagegen schon. Auch wenn es angesichts der Bezeichnung "Fahrradstraße" nicht intuitiv ist, die StVO regelt es doch eindeutig:

Zeichen 237 kennzeichnet einen Sonderweg, der nur von Radfahrern genutzt werden darf; die StVO sagt: "Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen." Zu "anderem Verkehr" gehören logischerweise auch Fußgänger.

Bei einer Fahrradstraße gilt dagegen: "Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen." Hier ist also nicht von "anderem Verkehr", sondern nur von "anderem Fahrzeugverkehr" die Rede - Fußgänger dürfen die Straße also nutzen. Diese müssen dann den Gehweg benutzen, sofern vorhanden, ansonsten die Fahrbahn.

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Wann ist "früher"? Zahlenmäßig wird dir das auch keiner beantworten können, pro Staat gibt es heute gegenüber jedem früheren Zeitpunkt aber mit Sicherheit mehr Gesetze (zumindest auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik gab's dafür früher zahlreiche selbstständige Reiche u.ä. mit jeweils eigenen Regelungen). Unsere Welt ist aber nunmal komplexer als die Welt von vor 1000 oder 300 Jahren - es gibt viel mehr Menschen, mehr Wirtschaftsbereiche, großflächigen internationalen Handel, Gewaltenteilung, etc. All das erfordert auch mehr Regelungen (auf die sicherlich niemand verzichten möchte).

Die Zahl der Gesetze ist sowieso völlig nichtssagend. Man könnte auch sämtliche heute in Deutschland auf Bundesebene geltenden Gesetze zu einem einzigen zusammenfassen, dann gäbe es nur noch ein Gesetz, aber genausoviele Paragraphen.

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Kommt drauf an von wo nach wo genau, und in welcher Geschwindigkeit. Vom westlichen Stadtrand Gelsenkirchens bis zum östlichen Stadtrand Duisburgs sind es ca 20 km, das schafft man - wenn man normal fährt - in einer Stunde, mancher mit Rennrad noch deutlich schneller. Vom östlichen Stadtrand Gelsenkirchens bis zum westlichen von Duisburg dauert's logischerweise länger ;)

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Du kannst dir auf jeden Fall mal seinen Dienstausweis zeigen lassen (möglicherweise ist er ja gar kein echter Polizist ;)

Wie andere hier schon geschreiben haben: Solange du niemanden behinderst (auf einer Rasenfläche kaum möglich) oder Fluchtwege zustellst darfst du dein Fahrrad abstellen wo du möchtest. Ein derart abgestelltes Fahrrad darf auch nicht entfernt oder verstellt werden, ansonsten würde sich derjenige des Diebstahls und, falls ein Schloss aufgebrochen wird, der Sachbeschädigung schuldig machen.

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Es wäre hilfreich, wenn man wüsste, um was für eine Kreuzung es geht (Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, Bilder auf Googe Street View?), ansonsten bleiben nur allgemeine Aussagen:

In solch einem Fall trifft den Radfahrer i.d.R. keine Mitschuld. Ich setze mal voraus, dass der Radfahrer sich Regelkonform verhalten hat, also auf einem Radweg unterwegs war (ansonsten schaut es logischerweise anders aus). Zwar werden Radwege teilweise katstrophal geführt, aber nur extrem selten tatsächlich so, dass ein Autofahrer einen Radler tatsächlich nicht sehen kann. Voraussetzung ist natürlich immer, dass man als Autofahrer auch gründlich genug schaut. Dass ein Radfahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit fährt dürfte allgemein bekannt sein. Das, was Autofahrer bei Radfahren als schnell empfinden sind oftmals nicht mehr als 15 bis 25 km/h, was man kaum als schnell bezeichnen kann.

Ich kenne die von dir beschreibenen Fälle zur Genüge, auch aus Beschreibungen von Autofahrern. Und in aller Regel läuft das so ab: Der Autofahrer schaut am Beginn des Abbiegevorgangs nach Radfahrern (und sieht keinen), sieht die Fußgänger, lässt die Fußgänger rüber - und fährt dann los. Dass in der Zeit, in der er die Fußgänger rüber lässt, sich ein Radfahrer nähern kann, den er zu Beginn des Abbiegevorgangs nicht sehen konnte, wird dabei leicht vergessen.

Gut möglich, dass der Radfahrer dich sogar gesehen hast. Aber da du bereits standest, um Fußgänger über die Straße zu lassen, muss er nicht damit rechnen, dass du plötzlich losfährst.

Interessant ist deine Frage, wie viel man Autofahrern zumuten könne: Im konkreten Fall geht es immerhin nur um regelkonformes Abbiegen nach der StVO.

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Natürlich bringt das was, die Wirkungen sind beachtlich: Dein Geldbeutel wird leerer, dafür die Kasse der Quacksalber, die das Zeug herstellen, voller. Also bewirkt das Bachblütenmittelchen genau das, wofür es hergestellt wird. Und mehr kann man wirklich nicht erwarten.

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Ich würde mich an einer der unter http://www.bahn.de/p/view/service/bahnhof/fundservice.shtml genannten Adressen/Telefonnummern wenden. Sollten sie sich dort stur stellen (was ich aber nicht glaube, irgendetwas müssen sie ja mit dem Fahrrad gemacht haben): Anzeigen wegen Diebstahls. Denn ohne Quittung o.ä. einfach ein Fahrrad zu entsorgen, wenn der Eigentümer daneben steht geht nicht.

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Vor Ordnungsamt oder Polizei würde ich mich direkt an die jeweiligen Parteien wenden, allerdings mit klarer Ansage: Sie haben innerhalb weniger Tage Abhilfe zu schaffen. Sollte sich dann nichts tun: Anzeige bei der Polizei. Ordnungsamt ist auch o.k., aber je nach Position des Plakates ist das durchaus eine Straftat (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, etc.).

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Hallo aylinaylin61,

grundsätzlich bist du beim Rückwärtsfahren zu erhöhter Vorsicht verpflichtet, du musst dabei ausschließen, dass jemand gefährdet wird (§ 9 StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.") Kommt es in einer solchen Situation zu einem Sturz, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du die Alleinschuld zugesprochen bekommst, und zwar auch dann, wenn es zu keiner Berührung zwischen dir und dem Fahrradfahrer kam.

Dass es im konkreten Fall für dich zu Konsequenzen kommt, ist aber unwahrscheinlich, vermutlich hat die Frau im nachhinein nicht mehr die Polizei gerufen. Um Fahrerflucht handelt es sich auch nicht, schließlich ist sie zuerst gefahren und du hast es dem Unfallopfer ermöglicht, dich nach Personalien etc. zu fragen.

In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, auszusteigen, und sich beim Unfallopfer zu erkundigen, ob alles in Ordung ist und sich zu entschuldigen (die Schuldfrage ist in diesem Fall soweiso eindeutig). Das reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige - jeder macht mal Fehler, und meiner Erfahrung nach ist es für das Unfallopfer in solchen Situationen wichtig zu wissen, dass der Andere sich seines Fehler auch bewusst ist. Spätestens wenn der Radler in dieser Situation gestürzt ist, sollte man auch (unaufgefordert) den eigenen Namen (bspw. per Visitenkarte) herausgeben, selbst wenn der Radler der Meinung ist, es wäre nichts passiert und einfach weiterfahren möchte. Dann kann die nämlich niemand mehr mit Unfallflucht o.ä. kommen.

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Sofern du keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast, wird dir keine Versicherung den Schaden ersetzen. Eine Hausratsversicherung zahlt nur bei Diebstahl aus geschlossenen Räumen, für einen Versicherungsschutz für Draußen brauchst du eine extra Fahrraddiebstahlversicherung. Ist ein Fahrrad nicht oder nur unzureichend gesichert (z.B. mit einem Billigschloss) zahlt nichtmal die.

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Elektroautos sind nicht per se umweltfreundlich. Wenn du zum Betrieb den normalen Strommix tankst (was anderes geht derzeit vmtl nicht) emittiert ein E-Auto mehr als ein normaler Verbrennungsmotor (u.a., da bei Produktion, Transport und Speicherung des Stroms sehr viel Energie verloren geht).

Das dauerhaft umweltfreundlichste Auto ist kein Auto ;) Auch je nachdem, was "nähere Umgebung" heißt (Fahrradtauglich? ÖPNV-Angebot?). Alternativ: Car-Sharing.

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Leute wie Marietta Uhden der die Bindhammer-Brüder haben auch erst mit 16 und mehr Jahren mit dem Klettern angefangen, und die haben es bis zur Weltspitze gebracht.

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Blinker sind am Fahrrad verboten. Das ergibt sich aus:

§ 54 StVZO, Absatz 3: "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."

in Kombination mit § 67 StVZO Absatz 2: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Und blinkendes, gelbes Licht wird nunmal nirgends für zulässig erklärt. Wie man als Fahrradfahrer § 9 Abs. 1 StVO ("Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.") erfüllen soll wird allerdings auch nirgends erklärt...

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Zwar keine Antwort, die dir besonders weiterhelfen wird, aber trotzdem eine Feststellung:

Es gibt kaum Schwimmkurse für Jugendliche. Entweder die Kurse sind für "Kinder und Jugendliche", dann sind immer Kinder im Grundschulalter dabei, meistens stellen sie sogar die Mehrheit, nur selten verirrt sich da jemand über 12 Jahren hin. Und dementsprechend wollen Leute in deinem Alter da nicht hin.

Oder die Kurse sind für Erwachsene. Und "Erwachsen" bedeutet in diesem Fall häufig 25 aufwärts, also auch nicht so prickelnd für einen 15-Jährigen.

Das einzige, was ich bisher gefunden habe und deinen Vorstellungen (dem schwimmen lernen mit Gleichaltrigen) einigermaßen nahe kommt sind Kurse im Hochschulsport, also für Studenten. Wofür du noch ein bisschen warten müsstest.

Also gibt's wohl nur die Möglichkeiten:

a) trotzdem an einem Kurs teilzunehmen, bei dem Kinder dabei sind (und hoffen dass evtl. noch ein zweiter in deinem Alter dabei ist)

b) zu einem Kurs zu gehen, bei dem Erwachsene dabei sind, du also vermutlich der mit Abstand jüngste bist

c) Privatstunden (teuer)

d) die von einem Bekannten o.ä. das Schwimmen beibringen zu lassen, muss ja kein Gleichaltriger sein

e) Warten, bis du Älter bist

nachdem du a) und d) ausschließt und e) keine Lösung ist bleiben nur b) und c). Wahrscheinlich sit es das sinnvollste den nächst besten Schwimmverein in deiner Nähe anzurufen und dort genau die Fraeg zu stellen, die du jetzt hier gestellt hast. Die können dir auch am ehesten Auskunft darüber geben in welchem Alter die Teilnehmer in ihren Kursen sind etc.

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Das mit dem Gurt sollte eig. kein Problem sein

Aber:

Deine Frage hört sich so an als ob du noch nie Klettern warst - und deshalb auch nicht sichern kannst. Dann ist mit "einfach mal hingehen" sowieso nix. Am besten ist du meldest dich bei einem Kurs an. Da kannst du dann auch vorher Fragen ob das mit dem Gurt klappt.

Ansonsten könntest du deine Tochter auch allein bei einem Kinderkletterkurs anmelden. Je nach Alter deiner Tochter macht ihr das mit Gleichaltrigen vllt auch mehr Spaß ;-)

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meinst du die Fränkische Schweiz? Dann gehört der Rudolfstein schonmal nicht dazu (der ist nämlich im Fichtelgebirge), mal abgesehen davon ist die tatsächliche Felshöhe (zum Klettern) glaub ich nicht so hoch.

Der Hagfels ist laut deinem Link nur 20 m hoch.

Hohe Kletterfelsen in der Fränkischen Schweiz wären zB

  1. Heinrichsgrotte (45m)

  2. Roter Fels (39 m)

  3. Student (35 m)

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es gibt in Deutschland 23 Orte und Städte mit dem Namen Oberhausen, davon 7 in Bayern. Kannst ja mal alle abklappern ;-)

Bayernticket kost für singles 20 euro, für 2-5 Personen 28 Euro, ab 19 uhr 20 euro.

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