Derartige Unterlagen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist. Zweitschrift ausfertigen lassen, die die Schule stempelt. Das könnte mit einer Gebühr verbunden sein, wobei es eine Rechtsgrundlage hierzu geben muss. Notar u.a. ist unnötig und viel zu kostenaufwendig.

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Ziel: Abi schaffen; ansonsten Ausbildung machen oder "Praxisjahr"; im letzteren Fall könnte man sich möglicherweise eine Fachhochschulzugangsberechtigung zwecks Studium an einer Fachhochschule durch das Landesverwaltungsamt oder entsprechend anderen Behörde (je nach Bundesland) bescheinigen lassen. Es könnte auf jedem Fall positiv weitergehen.

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googlen und bafög rechner aufrufen; Einkommen der Eltern eingeben und alle anderen relevanten Angaben, dann wird das bafög berechnet. Bei einer eigenen Wohnung gibts noch mal ca. 70 Euro Mietzuschuss drauf. Der Anspruch eines Studenten liegt etwa bei 680 Euro, entweder von den Eltern oder als bafög vom Staat.

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Internationales Gymnasium mit deutschsprachigem ZweigIENVENUE AU LYCÉE COLLÈGE INTERNATIONAL DE PARIS Honoré de Balzacfranzösisch:ac-paris.fr/serail/jcms/s1_95163/ee-lgt-honore-de-balzac-portail

deutsche Ausführungen: ac-paris.fr/serail/jcms/s1153839/section-internationale-allemande?cid=s298772

INTERNATIONALES GYMNASIUM MIT DEUTSCHSPRACHIGEM ZWEIG
• Die Muttersprache Ihres Kindes ist Deutsch • Ihr Kind ist zweisprachig (deutsch und französisch) • Ihr Kind hat in einem deutschsprachigen Land gelebt und ist dort zur Schule gegangen

Der deutschsprachige Zweig des Collège-Lycée International Honoré de Balzac eröffnet Ihrem Kind eine hervorragende bilinguale Ausbildung und sichert ihm eine profunde Kenntnis beider Kulturen. DIE SCHULE• Die Schule ist modern ausgestattet (Computerräume, 2 Sprachlabors, 3 Bibliotheken und verfügt über 4 Sporthallen und ein Schwimmbad. • Für das Mittagessen steht den Schülern eine moderne Kantine zur Verfügung. • Sie nimmt Schüler ab dem sechsten Schuljahr auf und führt sie bis zum Abitur (classes préparatoires und BTS) • Neben dem deutschsprachigen Zweig existieren auch ein englischer und ein spanischer Zweig ( ab September 2000, eine arabische Abteilung ).

DER UNTERRICHT Das Collège-Lycée International Honoré de Balzac ist eine staatliche Schule. Der Schulbesuch ist kostenfrei. Aufbau und Organisation der internationalen Zweige bedingen im Unterricht ein tägliches Miteinander von französischen und ausländischen Schülern. Der Unterricht setzt sich für alle Schüler zusammen aus : • dem vorgeschriebenen französischen Lehrplan, und • dem Unterricht in deutscher Sprache (4 Wochenstunden Sprache und Literatur und 2 von insg. 4 Stunden Geschichte und Erdkunde in deutscher Sprache.

Zusätzlich werden besondere Förderkurse in Französisch (für ausländische Schüler) und in der Sprache des entsprechenden Zweiges (für französische Schüler) angeboten.

DIE LEHRER Die ausländischen Lehrer für Sprache und Literatur sowie für Geschichte und Erdkunde verfügen über die in ihren Heimatländern geforderten Lehramtsprüfungen. MÖGLICHE ABSCHLÜSSE Unabhängig von der möglichen Spezialisierung (S, L, ES ) können alle Abiturienten das Internationale Abitur («OIB») ablegen. Dieses Diplom wird nicht nur im Rahmen der internationalen Abkommen in ganz Europa anerkannt, sondern es ermöglicht es den Schülern auch, sich direkt, ohne Sprachprüfung, an deutschen und französischen Universitäten einzuschreiben. Die perfekte Kenntnis zweier Sprachen und zweier Kulturen macht diese Schüler zu Bürgern des multikulturellen Europas im 21. Jahrhundert und räumt ihnen, aufgrund der großen Bedeutung von Fremdsprachen, bei den Eingangswettbewerben («Concours») der «Grandes Ecoles» bessere Chancen ein.

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TROLLEY Reisetasche XL Sporttasche ARAZU Koffer

Ich habe selbst 2 Kinder in dem Alter. Wir sind vor einiger Zeit auf diese Variante umgestiegen, weil: super Volumen, super leicht, Rollfunktion, breites farbliches Angebot, verschiedene Muster und trendy. Einfach mal googlen (gleich unter Bilder) und das günstigste Angebot suchen, weil diese Teile zwischen 50 und 100 Euro bei gleicher Ausstattung gehandelt werden. Es ist natürlich kein Rucksack im traditionellem Sinne, sondern ein richtiger modischer Packesel für die Schule.

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- erst einmal selber darüber nachdenken, ob es dein eigener Wunsch war, aufs Gymnasium zu gehen

- die Leistungen sollten sich schon an die 2, zumindest in der Phase des Übergangs Grundschule / Gymnasium  orientieren.

- fällt es schwer, dem Unterrichtsstoff zu folgen?

- eine 3 auf dem Gymnasium ist eine durchaus akzeptable Leistung.

- worin liegen die Ursachen der 5 in Musik?

Fakt ist, dass die Anforderungen am Gymnasium relativ hoch sind. Ohne Hefterordnung, ohne Erledigung der Hausaufgaben, ohne Mitwirkung im Unterricht oder ohne Vorbereitung auf "jede" Unterrichteinheit, läuft man immer Gefahr, in einen Test mit negativem Ausgang zu schlittern.

Wenn man am Gymnasium verbleiben möchte, empfehle ich sich an den Maßstäben eines Gymnasiums zu orientieren, ansonsten wird das Abi in den letzten Klassenstufen eine Quälerei und Zitterpartie, was es bei Durchschnittsschüler ohnehin schon ist.

 

 

 

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Im Vorfeld einer Arbeit sollte sich der Lehrer bewusst darüber sein, auf welche Antworten die Vergabe der Punkte erfolgt. Solch eine Vorbereitung gewährleistet Gleichbewertung  und Transparenz. Wenn so etwas nicht vorhanden ist , würde ich dies schon als Mangel bei der Vorbereitung und Auswertung bedeutsamer Arbeiten werten. Auch einem Lehrer stünde es gut zu Gesicht, sich selbst, wenn nachgewiesener Weise, zu korrigieren. Leider schwächelt die Berufsgruppe an Kritikfähigkeit.

Empfehlung: Abwägen, ob sich eine Konfrontation, auf die es hinauszulaufen scheint, lohnt. Auch der ein "Zeitbewerter" kommt ja aus dem "Stall" der Schulleiterin.

Wenn sich später herausstellt, dass diese Zensur die entscheidende Rolle bei der Festlegung der Gesamtzensur spielt, würde ich alle Möglichkeiten ausschöpfen, die der Gesetzgeber vorhält.

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Kostenfrei bei web.de anmelden.

In der Menüleiste werden Office-Produkte, u.a. PPT, angeboten.

Präsentation erarbeiten und unter *.ppt speichern.

Von Studenten an den HS werden Präsentationen unter Office 2010 sogar verlangt.

Kosten: Schüler-/Studentenversion mit 3 Installationen ca. 80 Euro für das Paket.

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Ob ein Lehrer verbeamtet ist oder nicht, dürfte bei Bagatellaufmerksamkeiten keine Rolle spielen. Der Frauentag ist wohl eher eine Tradition im Osten Deutschlands und diese sollte "weitervererbt" und mit einer kleinen Aufmerksamkeit den Frauen gegenüber gewürdigt werden. Meine beiden Zweit- und Drittklässler haben ehenfalls ihren Lehrerinnen eine Tulpe mit Forsythienzweig überreicht.

Bei Geburtstagsgeschenken sieht dies m.E. etwas anders aus. Eine Kleinigkeit, wie o.a., dürfte reichen. Ich denke mal, dass sowas nicht erwartet wird. Das bewusste Ankündigen des Geburtstages finde ich schon etwas merkwürdig.

Viel schöner wäre es, wenn eine Lehrkraft unangekündigt alle ihre "Schützlinge" zum Eis, zu Gummibärchen oder zu einem selbst gebackenen Kuchen einladen würde und dann das Geheimnis lüftet.

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Das Schulgesetz NRW – Stand: 1. 1. 2011, ist die Rechtsgrundlage. Im Teil "Vier" findet man die Regelungen zur Schulpflicht.

§ 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II (1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufs¬ausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft. (5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

Tip: Auf jedem Fall schriftlich bei der Schulaufsichtsbehörde anfragen, ob in diesem Einzelkfall die Schulpflicht beendet ist, wenn nein, die Rechtgrundlage verlangen.

Ggf. ist ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr gar nicht mal so verkehrt. Es dient zumindest der Persönlichkeitsfindung.

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Zunächst sollte geklärt werden, ob sich das Überziehen des Unterrichts auf den Unterrichtsschluss bezieht oder auch zwischen den Stunden praktiziert wird, so dass es zur Verkürzung der Pausen kommt. Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung und sollten von allen Beteiligten respektiert werden, d.h. im Falle einer "großen" Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig die Räume und erscheinen bei Pausenende pünktlich zum Unterricht. So etwas kann die Schulordnung regeln. Im Übrigen haben auch Lehrerinnen und Lehrerein Anrecht auf Pausen und Ruhe zum ungestörten Arbeiten. Bezieht sich das Überziehen auf das Unterrichtsende, kann es sich möglicherweise um die sogenannten Eingangs- und Ausgangsphasen handeln, die in der Regel freiwillig sind und sich nach dem jeweils geltendem Schulgesetz richten. Das Überziehen des Unterrichts kann nur eine Ausnahme sein, alles andere spricht für ungenügende Planung. Ich erachte es für zweckmäßig, die Lehrkraft nach den Gründen seines Engagements zu fragen.

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... die Frage ist doch eher, ob du mit dem was du nach Abschluss hast, eine Hochschulzugangsberechtigung aufzuweisen hast? Oder?

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Schulgesetz M-V Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 21. Juli 2000 - leider nur "Hitzefrei" geregelt - ansonsten siehe Teil II

Wird der Unterricht in den Schulräumen durch hohe Temperaturen beeinträchtigt, und ist dadurch ein konzentriertes Arbeiten der Schüler nur noch sehr eingeschränkt möglich, prüft der Schulleiter zunächst, ob mit den Schülern anderer Orte auf dem Schulgelände oder auch außerhalb aufgesucht werden können, um dort unterrichtliche Aktivitäten durchzuführen, die den äußeren Bedingungen angemessen sind. Wenn die Temperatur in den Schulräumen - auch unter Berücksichtigung einer eventuell hohen Luftfeuchtigkeit - für die Schüler nicht mehr zumutbar erscheint, kann die planmäßige Unterrichtszeit durch die Verkürzung der einzelnen Unterrichtsstunden verringert werden. Damit wird besonders bei längeren Hitzeperioden sichergestellt, dass die Verkürzung des Unterrichtstages nicht einseitig zu Lasten einzelner Fächer geht. Der Unterricht sollte zu einer Zeit beendet werden, die dem Schluss der dritten oder vierten Unterrichtsstunde entspricht. Ist eine Verkürzung der Unterrichtszeit auf diese Art und Weise im Einzelfall nicht organisierbar, kann nach der dritten Unterrichtsstunde der planmäßige Unterricht vorzeitig beendet werden.

An Schulen mit Sekundarbereich II nimmt dieser an der Verkürzung der Unterrichtsstunden teil, soweit nur dadurch sichergestellt werden kann, dass auch im Sekundarbereich I alle Fächer gleichmäßig unterrichtet werden. Nach dem Unterrichtsende für den Sekundarbereich I und den Primarbereich werden darüber hinausgehende Unterrichtsstunden des Sekundarbereiches II planmäßig und unverkürzt weiter unterrichtet. Auf gesundheitliche Probleme und die verminderte Leistungsfähigkeit einzelner Schüler, die durch die große Hitze hervorgerufen werden, ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. Der Klassenlehrer oder der Schulleiter können diese Schüler im notwendigen Rahmen vom Unterricht freigestellen oder ihnen andere Erleichterungen gewähren. Grundschüler sowie Schüler an Förderschulen sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule zu entlassen.

Teil II Welche Temperaturen am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer/-innen geeignet und welche Temperaturen noch zumutbar sind, wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 - Raumtemperatur - (ASR) geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 ihres Anhangs muss in Arbeitsräumen "eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur" bestehen. Die ASR konkretisiert diesen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend, dass die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen je nach Schwere der Arbeit zwischen +12 Grad Celsius (Verrichtung schwerer Arbeit) und + 20 Grad Celsius (leichte sitzende Tätigkeit) liegen muss. In Sozialräumen wie Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen sollen mindestens plus 21 Grad Celsius vorherrschen, in Waschräumen mindestens plus 24 Grad Celsius. Weiterhin empfiehlt die ASR eine Höchst-Raumtemperatur bis +26 Grad Celsius. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein.

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