Alekjum Selam Bruder.
Ja das darfst du auf jeden Fall. Es es gibt neben den Pflichtgebete die Frewiligen Gebete. Darunter gehört das Duha-Gebet und das Salat-ul-layl (Nachtgebet).
Salaatul-Awwabiin (d.h., das Duha Gebet) ist dann (erwünscht zu verrichten), wenn (die Hitze der Sonne so stark ist, dass sogar) die jungen Kamele es fühlen.” (Muslim, 748)“ (Shaykh Ibn Baaz, Majmu’ Fataawa, 11/395)
Die Gelehrten definierten diese Zeit so, dass ein Viertel des Tages vergangen sein sollte; d.h. auf halbem Wege zwischen dem Sonnenaufgang und dem Dhuhr-Gebet. (Siehe: Al-Majmuu’ von An-Nawawi, 4/36; Al-Mawsu’ah al-Fiqhiyyah, 27/224)
Umm al-Mu’minîn, ‘A’ishah (radi Allahu ‘anha) berichtete, dass der Prophet (sallallahu ‘aleihi wa sallam) sagte: „Die bei Allah meistgeliebten Taten sind die regelmäßigsten, auch wenn sie klein sind.” [Sahîh al-Bukharî und Sahîh Muslim] Und sie sagte in einer anderen Überlieferung: „Unterlasst niemals das Beten des Qiyãm. Der Prophet (sallallahu ‘aleihi wa sallam) unterließ es niemals. Wenn er krank oder schwach war, betete er sitzend.” [Sahîh al-Bukharî und Sahîh Muslim] Er (sallallahu ‘aleihi wa sallam) sagte: „Ihr solltet das Qiyãm al-Layl beten, denn es ist die Gewohnheit der rechtschaffenen Menschen, die vor euch waren und es wird euch näher zu eurem Herrn bringen, einer Sühne für eure schlechten Taten sein, euch vor Sünden behüten und Krankheit vom Körper ausstoßen.” [At-Tirmidhî und Musnad Ahmad]