Hallo Alliya,
Du hast, anders als bisher geantwortet, umfassende Rechte.
Wenn eine Einigung zur Lieferung nicht funktioniert muss dem Verkäufer eine schriftliche Nachfrist gesetzt werden. Für den Fall das nicht in angemessenen Frist geliefert wird, (ca. 2-3 Wochen nach einem vereinbarten Termin) tritt dann vom Kauf zurück und tätige einen Deckungskauf. Dazu einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten. Hier keine Verfahrensfehler machen.
Die meisten Händler reagieren auch schon bei dem Eingang des Schreibens mit der Nachfrist.
Viel Glück!