1. Trage niemals in Deutschland öffentlich eine Waffe.
  2. Der Waffenschein entbindet dich nicht von diesem Gesetz, eine Waffe öffentlich zu tragen.
  3. Wenn du mit der Waffe gesehen wirst, zahlst du ganz allein den Polizeieinsatz.
  4. Solange du nicht als Personenschützer beim BKA tätig bist oder Fahrer eines Geldtransporters bist, darfst du keine Waffe öffentlich tragen.
  5. Passieren wird soviel, dass du eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen musst, einen dauerhaften Führungszeugniseintrag bekommst und dir auch dauerhaft dein Waffenschein entzogen wird.
  6. Du machst sehr wohl was verbotenes, denn du verstößt gegen das Waffengesetz. Und das deutsche Waffengesetz ist weltweit mit am schärfsten.
  7. Straffrei kommst du davon, wenn du Jäger bist, deine Waffe (ob nun echt oder unecht) sicher getrennt von der Munition und verschlossen transportierst.

Überleg doch mal, du kannst dich doch nicht mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand in ein Café setzen, es sichtbar tragen und davon ausgehen, dass sich keiner dafür interessiert.

Abschließend solltest du dir noch diesen kleinen Text durchlesen. Augen auf im Verkehr.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

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das einzige was mit im mom einfällt (zwar nicht mit blutorangensaft) sondern mit normalen orangensaft wäre campari o oder mit aperol und orangensaft

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Umgang mit Hausrat bei Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

ich überlege zurzeit, ob ich eine Privatinsolvenz beantragen soll; habe als Sprachlehrerin viele Jahre weniger als Hartz IV verdient und bin zudem krank gewesen, sodass Schulden aufgelaufen sind. - Der Haken wäre, dass ich dann wahrscheinlich ein paar Gegenstände meines ohnehin dürftigen Haushaltes, die ich mir nach und nach quasi vom Munde abgespart habe, hergeben müsste. Die Gegenstände habe ich teils für meine Lehrtätigkeit, teils aus Repräsentationsgründen angeschafft, denn wenn die Wohnung allzu ärmlich aussieht, macht das auf Schüler keinen guten Eindruck, und sie kommen nicht mehr. Es handelt sich hauptsächlich um ein Kopiergerät, einen Flachbildfernseher (allerdings von einer No-Name-Firma), einen DVD/Blurayplayer zum Anschauen von Sprach-DVDs und Lehrfilmen, ein internetfähiges Handy, einen dekorativen großen Flurspiegel, sowie um ein paar dekorative Kleinigkeiten, wie farbige Bistrostühle in der Küche, wohin die Schüler mir auch ständig hinterherkommen und zugucken wollen, wenn ich für sie Kaffee koche. - Kann ich verhindern, dass mir diese Dinge genommen werden, wenn ich schriftlich darlege, dass ich sie mir vom Existenzminimum, dass doch angeblich in Deutschland unantastbar ist, zusammengespart habe, und ich sie außerdem wegen meiner Heimlehrtätigkeit brauche? - Desweiteren ist doch, wie ich höre, sogar ein Einkommen bis 1000 € unpfändbar. Gesetzt den Fall, der Gerichtsvollzieher würde nun die Sachen abholen, und ich schaffe sie mir innerhalb der Sieben-Jahres-Frist bei Privatinsolvenzen, im Rahmen dieses Einkommens, wieder neu an - kommt der Gerichtsvollzieher dann wieder vorbei und nimmt sie wieder weg? Das erscheint mir alles so unsinnig! Gibt es keine Möglichkeit, wie ich mich da schützen kann? - Einmal war bereits ein Gerichtsvollzieher bei mir, der hätte fast den Fernseher mitgenommen, obwohl wie gesagt von einer No-Name-Firma, und bereits ein wenig defekt! Wo leben wir eigentlich? - Ich wäre sehr dankbar für jeden brauchbaren Hinweis.

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hallo :-)

also wenn du eine privatinsolvenz beantragst, kommt kein gerichtsvollzieher vorbei und pfändet "kuxus- gegenstände". desweiteren darf gesetzlich nichts gepfändet werden, wass du für die ausübung deines berufes brauchst. wenn du dir während der sechsjährigen wohlverhaltensphase einen fernseher kaufst, wird dich keiner verurteilen.

mit dem pfändungsfreien einkommen hast du recht, die aktuelle pfändungsgrenze liegt bei 1.029,99 €. vorher solltest du dich auf jeden fall an einer schuldnerberatung wenden, denn die wird mit dir zusammen versuchen, eine gütliche einigung mit den gläubiger/n zu treffen. erst wenn dieser schritt nicht funktioniert, kannst/solltest du auf´s gericht gehen und einen antrag auf vereinfachte privatinsolvenz stellen. du kriegst anschließend einen gerichtsbeschluss, in dem steht dass du mit wirkung vom aus der insolvenz verabschiedet wurdest und du nun dich in der wohlverhaltensphase befindest.

dir wird noch ein treuhänder oder treuhänderin zugewiesen, von denen du belehrt wirst, zahlst monatlich einen kleinen obolus auf das insolvenzanderkonto, damit deine restschuld für die begleichung der verfahrenskosten nicht so hoch sind und du kriegst einen beschluss über die restschuldbefreiiung. solltest du innerhalb der sechs jahre ein pfändbares einkommen haben, musst du nach schriftlicher aufforderung deines treuhänders einen bestimmten betrag deines nettoeinkommens nach der pfändungstabelle auf das insolvenzanderkonto bezahlen und du verkürzt somit die wohlverhaltensphase.

zusätzlich musst du sämtliche bescheide (arge ... ) und wenn du arbeit hast jeden monat deine verdienstbescheinigung beim treuhänder einreichen. das ist eine pflicht di du hast. bist du arbeitslos und bewirbst dich, hebe die bewerbungen auf, falls du keinen job findest. jede veränderung in deinem leben, heirat, kinder, umzug usw musst du deiner treuhänderin mitteilen, hast du ein kind, steigt deine pfändungsfreigrenze, aber es wirkt sich mehr und mehr besser auf deine restschuldbefreiiung aus, wenn du einen gut bezahlten job hast, in lohn und brot stehst und deine schulden nachträglich noch bezahlen kannst. mit ein wenig glück bist du dann vielleicht auch schon nach drei jahren aus der insolvenz raus und kannst einen wirtschaftlichen neustart beginnen.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, viel glück und alles gute.

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Wärme, Wärme und nochmal Wärme (Schal, Heißgetränke z.b. heiße zitrone ... usw) gute beserung

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hey, guck doch mal unter movie2k.comm vielleicht hast du da mehr glück

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schwierig zu sagen, da du noch bei einem elternteil lebst, würdest du im falle eines falles keine finanzielle unterstützung vom amt bekommen. wenn du aus der elterlichen wohnung ausziehst, muss die frage geklärt werden, wer dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. auf jeden fall kannst / solltest du in der düsseldorfer unterhaltstabelle nachschauen, die ist bundesweit bindend. und da kannst du ja dann nachschauen, wieviel die rechtlich zustehen würde / täte. abhängig natürlich davon, wie hoch das einkommen des unterhaltspflichtigen ist.

viel glück.

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