hallo :-)
also wenn du eine privatinsolvenz beantragst, kommt kein gerichtsvollzieher vorbei und pfändet "kuxus- gegenstände". desweiteren darf gesetzlich nichts gepfändet werden, wass du für die ausübung deines berufes brauchst. wenn du dir während der sechsjährigen wohlverhaltensphase einen fernseher kaufst, wird dich keiner verurteilen.
mit dem pfändungsfreien einkommen hast du recht, die aktuelle pfändungsgrenze liegt bei 1.029,99 €. vorher solltest du dich auf jeden fall an einer schuldnerberatung wenden, denn die wird mit dir zusammen versuchen, eine gütliche einigung mit den gläubiger/n zu treffen. erst wenn dieser schritt nicht funktioniert, kannst/solltest du auf´s gericht gehen und einen antrag auf vereinfachte privatinsolvenz stellen. du kriegst anschließend einen gerichtsbeschluss, in dem steht dass du mit wirkung vom aus der insolvenz verabschiedet wurdest und du nun dich in der wohlverhaltensphase befindest.
dir wird noch ein treuhänder oder treuhänderin zugewiesen, von denen du belehrt wirst, zahlst monatlich einen kleinen obolus auf das insolvenzanderkonto, damit deine restschuld für die begleichung der verfahrenskosten nicht so hoch sind und du kriegst einen beschluss über die restschuldbefreiiung. solltest du innerhalb der sechs jahre ein pfändbares einkommen haben, musst du nach schriftlicher aufforderung deines treuhänders einen bestimmten betrag deines nettoeinkommens nach der pfändungstabelle auf das insolvenzanderkonto bezahlen und du verkürzt somit die wohlverhaltensphase.
zusätzlich musst du sämtliche bescheide (arge ... ) und wenn du arbeit hast jeden monat deine verdienstbescheinigung beim treuhänder einreichen. das ist eine pflicht di du hast. bist du arbeitslos und bewirbst dich, hebe die bewerbungen auf, falls du keinen job findest. jede veränderung in deinem leben, heirat, kinder, umzug usw musst du deiner treuhänderin mitteilen, hast du ein kind, steigt deine pfändungsfreigrenze, aber es wirkt sich mehr und mehr besser auf deine restschuldbefreiiung aus, wenn du einen gut bezahlten job hast, in lohn und brot stehst und deine schulden nachträglich noch bezahlen kannst. mit ein wenig glück bist du dann vielleicht auch schon nach drei jahren aus der insolvenz raus und kannst einen wirtschaftlichen neustart beginnen.
ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, viel glück und alles gute.