Probiers mal direkt neben dem Router und dann in ein paar Metern Entfernung. Wenn es kein Passwort Problem ist, kann es ein Handy Problem sein, im Handy gibt es so etwas wie eine Antenne fürs Wlan, evtl kaputt.

Alternativ mit einem anderen Handy an deinem Router probieren ob es ein Problem beim Router gibt. Dann ist es meist ein Funkproblem, ein neuer Nachbar hinzugezogen der die gleiche Frequenz benutzt und deines dabei stört. Dann ist es einfach nur eine Einstellungssache am Router

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Grundsätzlich kein Problem, aber ich glaube kaum, das man nach 3 Wochen Schule andere gut genug einschätzen kann um ihnen so zu vertrauen.

Ich glaube, in dem Fall ist es doch noch etwas zu früh und vernünftiger es bleiben zu lassen. Oder einfach einen langjährigen Freund / Freundin mitbringen.

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Wäre zu einfach,

Wenn du es erst über eine Plattform verkaufst und nach Auftragseingang und Geldeingang dann z.B. bei Media Markt kaufst, hast du event. das Problem, das es zwischenzeitlich schon ausverkauft ist.

Kaufst du es zuerst, musst du erst mal einen finden, der es dir für mehr Geld wieder abkauft, denn andere schauen auch im Internet nach dem Billigsten Angebot und kaufen es dann selbst bei z.B Media Markt.

Deswegen haben die, die das machen mit den Händlern bzw Großhändlern oder auch Hersteller Verträge, das sie es Verkaufen können ohne es gekauft haben zu müssen. Und sie haben dabei die Sicherheit, das sie die Ware auch bekommen und versenden können. Gaukelt man das nur vor, muß man sich nicht über eine Betrugsanzeige wundern. So haben es schon einige versucht und meinten sie wären Schlau. Einige von denen haben nun auch schon Besuchszeiten und ein Gitterkreuz vor dem Fenster.

Den Artikel vorher besitzen oder Verträge haben ist eine schlaue Wahl.

Dann kann auch verkauft werden. Achtung Gewinn muß auch in der Schweiz versteuert werden.

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kommt drauf an,

Wenn du z.B. auf Ebay was gebraucht verkaufst, das du selbst mal gekauft hast und du machst es nur ab und an und es ist nicht das Geld mit dem du dich Ernährst und Miete bezahlst ist das Privat und völlig belanglos.

Kaufst und verkaufst du aber direkt und in Größerem Stiel, verdienst damit deinen Unterhalt, somit ist es gewerblich und du mußt zahlen. Und das für jeden Cent Gewinn. Es gibt Zuverdienst und Nebengewerbe, bis zu einem gewissen Betrag kannst du es bei diesen auf deiner normalen Steuerkarte bzw. Steuererklärung angeben. Wenn es zuviel wird mußt du es als Gewerbe anmelden. Dies ist unaufgefordert zu melden, sonst geht es Richtung Steuerbetrug.

Und da ist nix frei, die 450 beziehen sich auf Geringfügige Arbeiten und werden vom Arbeitgeber Pauschalversteuert, deshalb meint jeder das geht.

Für 450 Arbeiten ist nicht gleich mit für 450 Euro dinge verkaufen

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