Meine Frau & ich (min 3x Halle/Woche) tragen beide den Asics Elite 102N-9390

Für mich war das quasi reinsteigen & wohlfühlen, ziemlich der beste Schuh den ich bisher hatte, gerade weil er recht leicht am Fuß ist.

Sie ist eher der Meinung, sie wolle beim nächsten Mal wieder einen Schuh der sich stabiler anfühlt.

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Final Destination 3 würde ich tippen ...

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http://www.volleyball-training.de/Volleyball_Beginner.htm ... da wirst du geholfen!

Übungen am Langnetz, möglichst früh kleine Spielchen 1:1 mit kleinen Felder & angepassten "Regeln", sowas geht erstaunlich früh... sogar schon in der ersten Stunde!

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Du solltest beim Verkäufer nachhaken, damit der sich eventuell bei USPS schlau macht (vielleicht gibt es ja dort auch eine Tracking-Funktion für die Sendungen?).

Kommt die Ware zum Zoll wirst Du -wie bereits von den Vorschreibern erläutert -entweder benachrichtig oder der Spediteur nimmt sogar gleich die Abfertigung vor.

Eine Suche dort halte ich für schwierig, Du wüsstest ja noch nichtmal bei welchem Zollamt...

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Zur Erleuchtung würde vielleicht auch beitragen, was denn eigentlich das Thema deines Referats war?

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Wenn ich mal davon ausgehe, dass sich die Spielordnungen in den einzelnen Landesverbänden ähneln, ist die Tabelle so korrekt... in der Landesspielordnung des Nordbadischen Volleyballverbands ist es wie folgt geregelt:

"Bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften entscheidet über die Platzierung die Satzdifferenz, bei gleicher Satzdifferenz die Anzahl der gewonnenen Sätze, bei gleicher Anzahl gewonnener Sätze die Balldifferenz, bei gleicher Balldifferenz die Anzahl der gewonnenen Bälle."

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"Verbrauchsteuerpflichtige Güter, die von Privatpersonen aus dem freien Verkehr anderer EG-Mitgliedstaaten für ihren Eigenbedarf in das deutsche Steuergebiet verbracht werden, sind unter der Voraussetzung steuerfrei, dass die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden."

Das ist die Regelung für Deutschland. Da die Verbrauchsteuern innerhalb der EU "harmonisiert" sind, wird das auch in anderen Mitgliedstaaten gelten.

Als RICHTMENGE für Eigenbedarf werden übrigens 10 l Spirituosen angenommen, Wein ist für Deutschland uninteressant da der Steuersatz bei 0 liegt.

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Schau auf den offiziellen Seiten: http://www.zoll.de/c0reiseundpost/b0postverkehr/b0geringwertigesendung/index.html, da wirst auch Du geholfen:

Bis 22 EUR ist eine Sendung völlig von Einfuhrabgaben befreit,

in Deinem Fall werden 19 % Einfuhrumsatzsteuer fällig

... und bei einem Warenwert von > 150 EUR käme dann auch noch Zoll dazu.

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Die bei Einfuhr in die EU zu zahlenden Einfuhrabgaben (ggf Zoll, EUSt) und die Steuern die Du in Kanada gezahlt hast sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Die Abgaben hier musst Du auf jeden Fall bezahlen, wegen einer eventuellen Erstattung der kanadischen Tax solltest Du Dich bei Deinem Lieferanten schlau machen.

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Hallo,

wenn Du irgendwo anfragst dann nicht in Söllingen - das ist nur ein kleines Ämtle -, sondern beim Ausbildungsleiter (Herrn Endres) des für Söllingen zuständigen Hauptzollamts in Karlsruhe. Der kann Dir in dieser Hinsicht sicher erschöpfend Auskunft geben.

Gruß & viel Erfolg

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Siehe

http://www.zoll.de/c0reiseundpost/b0postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html:

"Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein:

Tabakwaren:

50 Stück Zigaretten oder 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder 10 Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;"

Dein Alter spielt da keine Rolle - das sieht man dem Päckchen ja auch nicht an ;-) ...

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Nach 4 Monaten wirst Du -falls Du in der Summe deiner Mitbringsel nicht unter den Freibetrag für Reiseverkehr (430 EUR) kommst- zwar nicht den Anschaffungspreis aber immerhin noch den aktuellen Wert des Laptops verzollen müssen.

Anders sieht es -um mal zu deinem "Extremfall" zu kommen- bei Leuten aus, die mindestens 12 Monate im Ausland gelebt haben, deren Hausstand ist bei Umzug in die EU abgabenbefreit: http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/a0zoelle/f0freierverkehr/d0zollfrvzb/b1befrgemrecht/a1zollbefrvo/h0uebersiedlungsgut/index.html

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Nein, sonst würde das mit den Zöllen (die übrigens nicht der Staat sondern die EU bekommt)auch nicht wirklich Sinn machen :-)!

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Der Link von cheezy ist nicht schlecht, nur sollte man dann auch lesen können.

Bei den 800 Zigaretten handelt es sich um eine Freimenge sondern um einen Richtwert, will heissen wenn Du bei einer höheren Menge noch plausibel machen kannst, dass diese für Deinen Privatgebrauch bestimmt ist (wie lange sind Kippen eigentlich geniessbar?) dann geht auch das OK.

Das ist jetzt zwar nicht 100000 % sicher aber so sicher, wie es Dir ein Zöllner und ehemaliger Verbrauchsteuersachbearbeiter sagen kann ;-)

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Das ist in Österreich nicht anders geregelt als in Deutschland:

§ 28. (1) Bier, das eine natürliche Person für den eigenen Bedarf in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet verbringt, ist steuerfrei, wenn dieses für private und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.

Eine Mengenbegrenzung im eigentlichen Sinne gibt es nicht, ab bestimmten Mengen wird es halt nur schwierig, einen privaten Verbrauch plausibel zu machen ;-)

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Schrecklich viele Dummschwätzer hier... dabei erleichtert ein Blick auf die Zoll-Seite

http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/b0verbrauchsteuern/e0tabak/i0befoerderung/b0_versteuert/index.html

die Meinungsbildung doch ungemein!

Da auch Polen inzwischen behandelt wird wie die "alten" EU-Mitgliedstaaten, kannst Du im Prinzip so viele Zigaretten FÜR DEN EIGENVERBRAUCH mitbringen wie Du willst.

Daher handelt es sich bei den 800 Zigaretten auch nicht um eine Frei-, sondern um eine RICHTMENGE - bis zu dieser wird nämlich pauschal angenommen, dass die Kippen für den Eigenverbrauch sind.

Bei höheren Mengen bist dann Du am Zug, den Beamten den Eigenverbrauch glaubhaft zu machen...

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Für < 15 EUR bekommt man IMHO nixx, was man als Volleyball bezeichnen könnte - allerdings bin ich zugegebenermaßen auch nicht unbedingt "für Hobbysport ausgelegt" ;-)

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