Die Frage ist ja schon ziemlich alt....trotzdem noch eine Antwort:

falls Du Perücken nicht mittlerweile gekauft hast: Du könntest auch selber welche basteln. Ich habe dazu bei u tube eine leichte Anleitung gefunden unter dem Stichwort doll wigs. Dazu kauft man Kunstfell in einer beliebigen Farbe, schneidet zwei Kreise ein wenig kleiner als der eigene Handteller aus (wenn die Barbies gar keine Haare mehr haben reicht vielleicht eine kleinere Perücke?) die Kreise werden auf Links gegeneinander gelegt und am Rand zusammengenäht - vorher in einen Kreis noch ein kleines kreisrundes Loch reinschneiden - da durch wird später der Puppenkopf gesteckt. Durch Dehnen wird das Loch ziemlich groß also erstmal eher klein schneiden. Dann wie gesagt zusammennähen, wenden, Loch dehnen und aufsetzen! Fertig. Sieht ziemlich stylish aus - bisschen Emomäßig. Muss nur noch ein wenig hinfrisiert werden - sonst stehen sie nur vom Kopf ab. Im Video wird das alles prima gezeigt! (froggystuff heißt der Blog glaube ich).

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Hallo,

noch ein Tipp: es gibt in größeren Städten ja auch Familienberatungsstellen. Dort findet meines Wissens nach auch teilweise eine rechtliche Beratung statt. Ob nun kostenlos oder ob geringe Kosten anfallen ist in dem Fall ja egal. 

Ein wenig rechtliches Wissen haben aber in Eurem Fall wo es um Familienrechtsverhältnisse geht auch die Familienberatungsstellen. Das wäre dann ein ganz niederschwelliges Angebot, den Fall mal überhaupt vorzutragen und umfassend beraten zu werden. Denn vielleicht gibt es ja auch noch ganz andere Einwirkungsmöglichkeiten als rechtliche Schritte.

LG

Rikki

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In der Fragestellung bleibt unklar, was denn nun vertraglich als monatliche Gebühr vereinbart war. Selbst wenn bei Vertragsschluss falsch beraten wurde ist der Vertrag ja in der Welt und bindet den Kunden.

Es dürfte auch schwierig sein, eine falsche Beratung bei Vertragsschluß nachzuweisen, falls es darüber zum juristischen Streit kommt.

Die Idee, falls wirklich Geld überzahlt wurde, es mit der nächsten Rechnung zu verrechnen, klingt doch sehr gut. Das ginge ja ohne weitere Probleme. 

Außerordentliches Kündigungsrecht: da gibt es viele offene Fragen (Grund: Fehlverhalten Mitarbeiter - ist das überhaupt nachweisbar im Streitfall? Gibt es Zeugen?). Rechtsberatung für so kleine Fälle leisten auch die Verbraucherzentralen, ich kann mir nämlich vorstellen, dass Anwälte solche Minifälle nicht übernehmen, weil es sich nicht lohnt.

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vielen Dank für die schnellen Antworten!

Klarer Nachteil: für jedes Pipie in den ersten Stock laufen..vor allem unsere 3 Kinder..

egal: Gäste benutzen das Kinderbad - finde ich nicht schlimm. Ich mag meine Gäste durchschnittlich. Und wir haben noch ein Elternbad im 2. OG.

Vorteil: man könnte sich zum Schuheanziehen mal auf eine Sitzbank setzen - oder Kinder dorthin setzen. Die ganze Familie kann sich die Jacken anziehen ohne sich gegenseitig die Ellenbogen ins Gesicht zu hauen...

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