Was bedeutet der Artikel 34 der Kongoakte von 1885?
Hier der oben gefragte Artikel:
Diejenige Macht, welche in Zukunft von einem Gebiete an der Küste des afrikanischen Festlandes, welches außerhalb ihrer gegenwärtigen Besitzungen liegt, Besitz ergreift, oder welche, bisher ohne dergleichen Besitzungen, solche erwerben sollte, desgleichen auch die Macht, welche dort eine Schutzherrschaft übernimmt, wird den betreffenden Akt mit einer an die übrigen Signatärmächte der gegenwärtigen Akte gerichteten Anzeige begleiten, um dieselben in den Stand zu setzen, gegebenenfalls ihre Reklamationen geltend zu machen.
Soweit ich verstanden habe, darft man nicht einfach so einen Küstenabschnitt erobern, egal ob man schon Kolonien hat oder nicht. Was wäre die Vorgehensweise?