Du musst den FS neu beantragen und wirst wohl zu MPU geladen. 15 Jahre müssen vergehen zwischen der Rechtskraft des letzten Vergehens in diesem Bereich..
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Du musst den Führerschein als verloren melden in Deutschland bzw wo du gerade gemeldet bist. Die Deutsche Behörde hat Zugriff auf das Europäische Führerschein Zentralregister da ist dein FS registriert. An Hand der Daten stellen Sie einen neuen aus geht ohne Probleme.
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Ich verweise dich auf das Urteil des EUGH vom 26.04.2012 AZ: C-419/10.
Hier findest du alles das der FS in Deutschland gültig ist und unter welchen Voraussetzungen.
EU Recht steht über Deutschen Recht auch wenn es einige Behörden immer noch nicht war haben wollen.