Stachldrahtzaun also Rinder - Schaf und Schweineweiden dürfen bejagd werden. Ist aber das Grundstück eingefriedet also Maschendrahtzaun und Tor so gilt es als befriedeter Bezirk der nicht bejagd werden darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Drundbesitzers. Das Schild betreten verboten ist wirkungslos. Siehe Baustelle: Betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder.

 Wo ist dein Problem?

 

R. Wagner

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Hier wird schon viel Quatsch geschrieben. Wenn man ein Tier töten will muss man zunächst einen nachvollziebaren Grund dafür haben. Will man das Tier verzehren darf man es auch töten, jedoch ohne dem Tier Qualen zuzufügen. Es muss also vor dem Schnitt zum Ausbluten betäubt werden. Das macht man indem man mit einem kurzen Holz (Hammerstiel)mit einem kurzen festen Schlag auf den Hinterkopf schlägt. Nun muss man auch die Kraft haben das Tier festzuhalten, um einen Schnitt durch die Halsschlagader zu führen. Stellt dir das nichtso leicht vor! Denk immer daran das das Tier nicht leiden darf!!

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Es gibt in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Erlasslagen. In Nds ist e so wenn 1/3 der schüler schlechter als ausreichen also 4 geschrieben haben, muss die Arbeit wiederholt werden. Die Schulleitung kann aber die Arbeit auch genehmigen lassen. Dabei sollten bestimmte Kriterien ,die die Fachkonferenzen vorher festlegen,erfüllt sein. So wie hier eine Durchschnittsnote als maßgabe für eine Wiederholung ist mir unbekannt.

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