15.886,9 ha . Der Acker liegt in der mittleren Sahara zwischen Tamarasset und El Kharga.

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Geh einmal zum Suzuki Händler und setz Dich auf eine 1250 cm³ Bandit. Da bekommst Du für einen anständigen Preis viel Motorrad mit dem Du es richtig krachen lassen kannst oder auch gelassen touren kannst. Mit der geht alles. Draufsetzen und mit gutem Gefühl losfahren. Natürlich gehen die Big Bikes von Kawasaki, Honda und Yamaha auch ( wie bereits von drhouse 1992 beschrieben. Sind meist neu etwas teurer. Wenn Du eine Gebrauchte kaufen möchtest, dann schau Dir mal eine Honda VFR 800 an, welche auch mit höheren Laufleistungen und vernünftiger Behandlung fast unzerstörbar ist. BMW ( K Modelle )sind meist viel zu teuer ( Preis-Leistung-Verhältnis ) und sehen nach meinen Vorstellungen besch... aus.

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Hallo Saulgau, Ein Fußballfeld nach Fifa Norm hat eine Größe von 105 m x 68 m = 7.140 m² Deine Erbfläche von 7,5 ha ( 1 ha = 10.000 m² ) beträgt 75.000 m² Das entspricht demzufolge 10,5 Fußballfelder. 1.Stelle fest,um welche Gemarkung, Flur und Flurstücke es sich handelt und in welchem Grundbuch sie eingetragen sind. 2. Fahre zum zuständigen Kataster und Vermessungsamt des Landkreises und besorge Dir die für die Flurstücke betreffenden Flurkarten und erfrage die Nutzungsart der Flurstücke ( Ackerland, Grünland, Wald ? ) 3.Schau Dir die Flächen vor Ort an und kläre wie sie genutzt werden ( z.B. als Ackerland oder Grünland oder Wald ) und wer diese nutzt ( z.B. ob sie verpachtet sind usw. ) Die eingetragene Nutzungsart kannst Du auch im Grundbuchauszug, sofern einer vorhanden ist, erkennen. Diese müssen aber mit der Nutzung vor Ort nicht unbedingt übereinstimmen. Das muss man klären. Sind die Flächen verpachtet, dann besorg Dir vom Pächter den Pachtvertrag. Schau nach, wie lange die Flächen verpachtet sind. Du kannst dann rechtzeitig entscheiden, ob Du einen eventuellen Pachtvertrag verlängerst bzw. ob Du die Flächen verkaufst. 4. Damit Du eine Vorstellung über den Wert Deiner Flächen hast kannst Du, wenn klar ist um was für landwirtschaftliche Nutzflächen es sich handelt ( Grünland, Ackerland oder Wald ), den gegenwärtigen Preis ( Bodenrichtwert für Ackerland, Grünland oder Wald ) bei dem für den Landkreis zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte erfragen. Dieser sitzt in der Regel beim zuständigen Kataster und Vermessungsamt des Landkreises und führt statistisch eine Kaufpreissammlung über die bisher erfolgten Verkäufe in der Region. Diese Auskunft ist kostenlos. Ich z.B. wohne im nördlichen Land Brandenburg. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beträgt z.B. für Ackerland 4.500,-EUR je ha. Der Bodenrichtwert spiegelt aber den statistischen Wert der Verkäufe des Vorjahres wieder. Gegenwärtig werden Käufverträge für Ackerland aufgrund der steigenden Nachfrage ( Gas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ) nicht unter 7000,- EUR abgeschlossen. Wenn Du also 7,5 ha Ackerland hast, würdest Du hier mit einen gegenwärtigen Kaufpreis von ca. 53.000,-EUR rechnen können. Nur damit Du ungefähr eine Vorstellung hast, um welche Größenordnung es gehen kann. Das kann natürlich in Deinem konkreten Falle, je nachdem um was für Flächen es sich handelt, mehr oder weniger sein. 4. Wenn Dir die Sache ev. eine Nummer zu groß ist ( Du kannst hier schnell viel Geld aufs Spiel setzen ), dann wende Dich an ein Immobilienbüro ( günstig bei der Sparkasse oder Raiffeisenbank, aber auch ein empfohlener Makler geht ). Die machen das dann für Dich, ohne das sie von Dir eine Provision verlangen. Vorausetzung wäre dazu, dass Du einen Erbschein hast bzw. beantragt hast. 5. Eine Erbausschlagung käme nur dann in Frage, wenn es sich um Flächen mit Altlasten handelt ( Flächen mit Bauruinen oder anderen Altlasten wie illegale Mülldeponien usw. ). Ansonsten handele wie unter Punkt 3. geschrieben. Wenn ich Dir weiter helfen soll, schreib mir eine e-mail an suzireibu@t-online.de

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  1. Grünland gehört von seiner Nutzung her zur landwirtschaftlichen Fläche, sofern es als Weideland, Mähfläche für Heu bzw. Grassilage genutzt wird. Also darauf landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden.
  2. Grünland ist meist von der Lage her sogenanntes Dauergrünland und läßt sich entsprechend den Standortverhältnissen nicht einfach in Ackerland umwandeln. ( Wasserverhältnisse im Frühjahr - Befahrbarkeit - spät erwärmbarer kalter Boden durch hohe Feuchtigkeit - dadurch späte und schlechte Keimbedingungen für Ackerkulturen ) oder z.B. Hangflächen im Gebirge, welche den Anbau von Ackerkulturen ( Getreide, Rüben usw. ) erschweren und unrentabel machen, da der Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen und - Geräten erschwert sind. Dauergrünland lässt sich in der Regel nur durch aufwändige Meliorationsmaßnahmen ( Abführung des überschüssigen Wassers im Frühjahr und Zuführung von Wasser im Sommer - z.B. Einstaubewässerung bei offenen Grabensystem ) zu Ackerland umwandeln.
  3. Grünlandumbruch erfolgt in der Regel zur Grünlanderneuerung oder zur Umwandlung in Ackerland, wo dies wie gesagt möglich ist. Grünlandumbruch zur Grünlanderneuerung : Diese Maßnahme ist dann notwendig, wenn durch unzureichende Bewirtschaftung die ertragsbildenden Gräser durch minderwertige Gräser verdrängt worden sind und durch Beseitigung der negativen Bewirtschaftung ( z.B. ständiges Beweiden ohne Schnittnutzung zur Heu oder Grassilagegewinnung ) kein ertragreicher Grasbestand wieder hergestellt werden kann. Grünlandumbruch zur Vergrößerung der Ackerfläche: Diese Maßnahme ist bei Dauergrünland meist nur durch sehr teure Meliorationsmaßnahmen zur wechselseitigen Wasserregulierung möglich und deren Nutzen ökonomisch zu hinterfragen.
  4. Praktische Durchführung Ein Grünlandumbruch erfolgt in der Regel durch Umpflügen mit einem Pflug mit speziellen Pflugkörpern und in spezieller Pflugtechnik, welche eine vollständige Wendung und Ablage des oberflächlichen Teils in der Pflugfurche ermöglicht, sodass die alten Gräser ( Erdbereich mit den Wurzeln nach oben ) absterben und nicht wieder austreiben können. Sie dienen dem neuen Bestand als organische Gründüngung. Anschließend wird bearbeitet ( Saatbett Bereitung ) und die neue gewünschte Grasmischung eingesät. Nach Austrieb der neuen Gräser ist meist zur Unkrautbekämfung ( Unkräuter treiben meist schneller und intensiver aus als die Gräser ) ein sogenannter Schröpfschnitt mit einem Mäher mit Schneitwerk angebracht.
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Natürlich darfst Du diese Fläche auch als Garten nutzen. Du kannst daraus auch eine Obstplantage machen oder Spargel anbauen oder aufforsten. Du kannst diese Fläche auch gemeinsam mit Deinem bebauten Grundstück einzäunen, wenn die als Landwirtschaftsfläche ausgewiesene Fläche Dir gehört. Du kannst dann beim Kataster -und Vermessungsamt auch eine Nutzungsänderung der Fläche beantragen, welche dann automatisch vom Katasteramt auch zum Grundbuchamt weitergeleitet wird und im Bestandsverzeichnis Deines Grundbuches die Fläche anders bezeichnet wird.Du kannst sogar beantragen, dieses Flurstück mit dem bebauten Flurstück als ein Flurstück zusammen zu legen.Das kostet aber alles Geld. Ob Du das möchtest, hängt von Deiner Entscheidung ab. Nur ein Gebäude mit Grundplatte und Fundament, welches einen Bauantrag erfordert, kannst Du darauf nicht so einfach bauen. Dazu ist zur Sicherheit beim Bauamt der Gemeinde nachzufragen bzw. in die Bauordnung des Landes zu schauen oder eine Bauvoranfrage an das Bauordnungsamt des Landkreises zu richten. Bei uns in Brandenburg dürftest Du sogar ( lt. Brandenburger Bauordnung ) eine massive Garage unter 50 m² Grundfläche ohne Bauantrag darauf errichten. Aber das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Du kannst aber problemlos ein Gartenhaus ( wie z.B. vom Baumarkt ) darauf errichten und einen Swimmingteich oder Swimmingpool anlegen ( ev. Schachterlaubnis einholen )oder ein Gewächshaus darauf stellen. Das alles kannst Du mit dieser Fläche machen.

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Eigentlich ist schon alles Wesentliche gesagt. Ich möchte noch einmal betonen, wie ich es mache. Wenn ich von Fahrt komme, stelle ich nie den Helm so schmutzig ins Regal, sondern lege immer, außer nach einer Regenfahrt natürlich, ein feuchtes Tuch über das Visier. Nach kurzer Zeit sind die Insektenleichen abgelöst. Da verursacht man sonst auch Kratzer, wenn man mit irgendetwas darauf überwischt. Anschließend oder vor nächster Fahrt macht es das Brillenputztuch oder die Reinigungstücher, welche man oftmals in Tankstellen erhalten kann. Die Schutzfolie an Deinen Visier kannst Du beruhigt abziehen.

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So eine Vogelscheuche ist ein gar lustig Ding. Zumal , wenn Sie einem Menschen nachempfunden wurde. Nie ist es mir gelungen die listigen Stare aus meinem Kirschbaum zu vertreiben, bis ich auf den Gedanken kam, der Vogelscheuche das Outfit der Merkel zu verpassen. Seitdem kann ich wieder Süßkirschen ernten. Die Stare meiden seither den Kirschbaum wie die Pest. Auf freien Feld, habe ich mir sagen lassen, soll diese Vogelscheuche sogar Menschen vertreiben.

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