14 Tage Kündigung ist eine gute Option, weil Du bei Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht hast. Der Anbieter hat wahrscheinlich schon einen hohen Preis und macht deshalb die nächste Zeit keine Preiserhöhung. Vorsicht auch, wenn Du Schufa Einträge hast, da bei Wechsel die Anbieter meist bei der Schufa nachfragen und bei schlechter Zahlungsmoral ablehnen. Aber warum um Gotteswillen Eon ??? Schau doch einmal bei Prokon nach www.prokon.de . Guter Preis, guter Service, kein Profit geiles Unternehmen ! Habe beste Erfahrungen mit dem Anbieter. Eon wird Dich immer versuchen zu übervorteilen.

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Schau mal über http://www.motorrad-sportauspuff.de/Yamaha/YZF-R6/---/600/Sportauspuff/ nach. Es wäre natürlich zu klären, ob ein R 6 Topf auch an die Krümmer Anlage der Thundercat passt. Mein Vorschlag - etwas preislich passendes aussuchen und beim Yamaha Vertragshändler oder bei dem Shop nachfragen.

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Da hast Du wohl ein Elektronik Problem. Deine Maschine ist mit Elektronik vollgestopft, sodass eine Ferndiagnose sowieso unmöglich ist. Also ab zur Werkstatt. Die haben die notwendigen Prüfgeräte. Übrigens - BMW heißt nicht umsonst : Bin MeistWerkstatt. Ist aber nur Spass.

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Wenn es sich um einen stationären Blitzer handelt arbeitet dieser durch Messung und Foto von vorn. Da ein Motorrad vorn kein Nummernschild hat, lässt sich das Fahrzeug und Halter nicht feststellen. Somit ist das Foto nutzlos für die Behörde. Ein stationärer Blitzer könnte das Fahrzeug auch von hinten blitzen ( auch gleichzeitig von vorn, wenn so aufgebaut ). In diesem Fall ist das Kennzeichen des Motorrads zu sehen. Der Fahrer mit Helm ist allerdings nicht zweifelsfrei zu identifizieren. In diesem Fall bekommt der Fahrzeughalter ( Kennzeichen ) auf Nachfrage der Behörde bei der Zulassungsstelle ein Bußgeldbescheid mit der Aufforderung den Fahrer zu benennen. Also genau so wie bei einem Auto. Auf dem Bußgeldbescheid steht eine Belehrung, welche aussagt, dass man, wenn der Fahrer z.B. ein enger Angehöriger war, dies nicht tun braucht. Muss dann allerdings damit rechnen zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet zu werden. War die Geschwindigkeitsüberschreitung und das damit verbundene Bußgeld gering ( z.B. 30,- EUR ) zahlt man natürlich. War man viel zu schnell und es droht ein hohes Bußgeld mit Punkten, dann macht man von seinen Verweigerungsrecht Gebrauch. Dann droht mit ziemlicher Sicherheit das Führen eines Fahrtenbuchs. Man muß also abwägen was man macht. Du kannst also auf der Landstraße mit dem Motorrad mit 200 kmh durch den Blitzer brettern und es passiert halt nichts. Aber eben nur, wenn Du nicht von hinten geblitzt wirst . Dann ist die Prozedur wie beim Auto auch.

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Das Getriebe musst Du immer während der Fahrt oder mit laufenden Motor und aufgebockten frei drehenden Hinterrad ausprobieren. Du wirst sehen, alles ist dann im grünen Bereich. Die Getriebewellen müssen sich drehen, damit die Gänge bei gezogener Kupplung gewechselt werden können. Schau Dir mal auf einem Bild ein Getriebe an. Dann wirst Du das auch verstehen.

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Und sonst so ? Willst wohl die Regenwürmer in ihren Löchern eingipsen ? Schon einmal etwas von Kalk gehört ?

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Die Hofstelle steht auf einem Flurstück. Du brauchst also Gemarkung ( meist der Ort wo der Hof sich befindet ), Flur ( eine Nr. in die die Gemarkung aufgeteilt ist ) und die Nr. des Flurstückes auf dem der Hof meist als Nutzungsart ( Hofstelle bzw. Gebäudefläche ) mit gepunkteter Linie eingezeichnet ist. Mit diesen Angaben gehst Du zum zuständigen Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises ( findest Du im Telefonbuch ) und beantragst eine Flurkarte des Flurstückes. Die Angaben findest Du auch in einen den Grundbesitz betreffenden Grundbuchauszug. Wenn Du diese Angaben alle nicht hast, kannst Du versuchen beim Katasteramt mit Ort, Straße und Hausnummer und Eigentümernamen, das entsprechende Flurstück zu finden. Die Mitarbeiter helfen dann, wenn sie im Computer mit solchen Angaben etwas finden können. In den seldesten Fällen kann man Flurkarten auch über das Internet bezahlen und ausdrucken ( geht meist nur in großen Städten ). Wenn Du aber noch nicht einmal Gemarkung, Flur, Flurstück hast, geht im Internet ohnehin nichts. Du solltest beachten, dass die Katasterämter Sprechzeiten haben. Übrigens, wenn Du einen Grundbuchauszug brauchst oder beschaffen willst, bekommt man diesen beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichtes des Landkreises. Dort brauchst Du eine Grundbuchblatt Nr. und eine Vollmacht des Eigentümers, auf dessen Namen das Grundstück eingetragen ist. Die Grundbuchblatt Nummer des Grundbuches ( sofern man sie nicht hat )in dem das Flurstück eingetragen ist, erfährst Du ebenfalls beim Katasteramt. Für jemanden der keine Ahnung hat, ist das etwas schwierig.

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Du hast sicher einen Kombinationszähler, welcher einmal den Tagstrom Verbrauch und den Nachtstrom Verbrauch getrennt anzeigt. Dieser Zähler gehört dem Netzbetreiber, welcher Dir auch den Strom liefert. Technisch ist es nicht möglich Nachtstrom zu handeln. Deshalb findest Du auch nichts dazu in den Vergleichsportalen. Deshalb wirst Du auch bei dem jetzigen Anbieter ( Netzbetreiber ist auch der Stromlieferant ) bleiben müssen. Es bleibt Dir die Möglichkeit mit diesen Anbieter über den Tagstrompreis zu sprechen, wenn dieser erheblich von anderen Anbietern abweicht. Wenn Du noch Fragen hast, gib einen Kommentar zu dieser Zuschrift. Ich melde mich dann wieder.

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Geh einmal zum Suzuki Händler und setz Dich auf eine 1250 cm³ Bandit. Da bekommst Du für einen anständigen Preis viel Motorrad mit dem Du es richtig krachen lassen kannst oder auch gelassen touren kannst. Mit der geht alles. Draufsetzen und mit gutem Gefühl losfahren. Natürlich gehen die Big Bikes von Kawasaki, Honda und Yamaha auch ( wie bereits von drhouse 1992 beschrieben. Sind meist neu etwas teurer. Wenn Du eine Gebrauchte kaufen möchtest, dann schau Dir mal eine Honda VFR 800 an, welche auch mit höheren Laufleistungen und vernünftiger Behandlung fast unzerstörbar ist. BMW ( K Modelle )sind meist viel zu teuer ( Preis-Leistung-Verhältnis ) und sehen nach meinen Vorstellungen besch... aus.

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Ich habe schon einige Erfahrung mit Stromanbietern. Bitte schau Dich einmal bei Prokon um. www.prokon.net/prokon-strom Prokon betreibt gegenwärtig ca 50 Windparks in Deutschland und verkauft seit 1.1.2013 deutschlandweit den produzierten Strom selbst. Bei Prokon ergeben sich auch weitere interessante Beteiligungsmöglichkeiten !! Die gegenwärtigen Konditionen mit Garantie bis Ende 2013 sind 24,9 Cent/kWh Arbeitspreis ( einschl. neue EEG Umlage ! ) und 6 EUR pro Monat Grundpreis. Man meldet sich Online bei Prokon an und beauftragt Prokon mit der Belieferung. Prokon fragt unverzüglich bei Deinen gegenwärtigen Anbieter RWE nach, wann der Wechsel lt. Vertrag möglich ist ( Ende der Vertragsbindung bei RWE ) . Deinen Vertrag bei RWE brauchst Du nicht extra zu kündigen. Anschließend bekommst Du sehr schnell von Prokon die Bestätigung über den Lieferbeginn, Höhe des zu zahlenden Abschlags je Monat und Info Material für die Zusammenarbeit. Von Rwe bekommst Du ebenfalls die Bestätigung über das Ende der Vertragsbeziehungen. mehr brauchst Du nicht zu machen. Übrigens kannst Du jedem Stromanbieter kündigen ( gesetzliches Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen ), wenn Dir der Strompreis erhöht wird. Das Sonderkündigungsrecht funktioniert meist nicht, wenn die Erhöhung nicht vom Stromanbieter sondern vom Staat über Steuern ( siehe EEG Umlage ) vorgenommen wird und der Stromanbieter dies über den Strompreis an den Verbraucher weiterleitet. ( Man muß dazu in den AGB des Anbieters nachschauen, ob dies im Vertrag so vorgesehen ist ). Bei einen Sonderkündigungsrecht kündigt man direkt beim Anbieter ( wegen der 4 wöchentl. Frist ) und teilt dies dem neuen ausgewählten Anbieter mit. Alles andere geht dann wie vorher beschrieben. Sollte dennoch einmal bei einem Wechsel etwas schief gehen, bis Du vom Gesetzgeber dahingehend abgesichert, das die Stromversorgung immer über den Netzbetreiber ( derjenige, welcher auf den Zählern steht ) natürlich weiter erfolgt. das ist mir mal vor 3 Jahren passiert, als der örtliche Netzbetreiber ( eon edis ) abrechnungstechnische Schwierigkeiten hatte. Kommt aber heute meines Wissens kaum noch vor, sodass Ängste vor einen Stromanbieter Wechsel heute unbegründet sind.
Du kannst natürlich auch über ein Vergleichsportal wie verivox einen Anbieter auswählen. Dazu braucht man aber etwas Erfahrung, um tatsächliche Vergleiche zu machen. Dabei gilt grundsätzlich: 1.keine Anbieter mit jährlicher Vorauszahlung ( festgeschriebene jährl. Verbrauchsmenge z.B. Flexstrom ). Wenn die z.B. insolvent werden ist das Geld weg. 2. nur Anbieter mit monatl. Abschlagzahlung ( der Abschlag für den Vertrag mit dem neuen Anbieter wird nach dem vorjährigen Verbrauch festgelegt ). 3. Beim Vergleich den ev. angebotenen Neukunden Bonus nicht mit einbeziehen ( Beim Vergleichsportal " Nur Verträge ohne Bonus " anklicken ), weil Du den Bonus nur in der Jahresabrechnung gut geschrieben bekommst. Dieser ist aber beim Preis im Vergleich mit eingerechnet. Du bekommst ihn natürlich nicht, wenn Du vorher kündigst. 4. Nur Verträge mit monatl. oder 3 monatl. Kündigung akzeptieren

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Die Nazis mit ihrem Führer Hitler unterstützten die Landwirtschaft dadurch, indem sie versuchten fremde Völker auszurauben und haben dabei alles in Schutt und Asche gelegt, sowie Millionen von Menschen ermordet. Wenn man das Jemanden als Unterstützung der Landwirtschaft verkaufen will, versucht man dies wohl vergessen zu machen. Der Nationalsozialismus unter Hitler war das schlimmste Kapitel deutscher Geschichte. Ehrliche Deutsche schämen sich heute noch für alle diejenigen Deutschen, welche mit ausgestreckten Arm und " Sieg heil " diese Untaten an anderen Völkern ermöglich haben. Viele Bauern haben sich erhofft vom Landraub etwas ab zubekommen und waren deshalb häufig besonders aktive Nazis.

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Da hast Du eine schwierige Sache vor. Mit " grösser machen " meinst Du wohl die Sitzhöhe durch anheben des Heckteils erhöhen. Nur für Dich grösser wird das 125er Bike damit nicht, zumal Du auch noch eine auf Rennmaschine gepeppte 125er ( z.B. Aprilia. Honda ) fahren willst. Nur die Beinfreiheit zum füsseln ( rangieren ) ändert sich. Wenn Du mit so einen Bike mit 196 cm Grösse fahren willst, musst Du Dich aber gehörig zusammen falten ! Da macht das Fahren kaum Spass. Geh mal zu einen Motorradhändler und setz Dich mal auf eine 125er ( sofern er überhaupt eine hat ). Aber zu einer kleinen Rennmaschine würde ich Dir nicht raten. Bei Deiner Grösse wäre eher etwas in Richtung Supermoto - oder Enduro Bike ( z.B. KTM ) meiner Meinung nach sinnvoll. Die sind schon vom Typ her höher. Aber probier es halt bei einem Händler in Deiner Nähe aus. Der hilft Dir bestimmt weiter.

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Hallo Saulgau, Ein Fußballfeld nach Fifa Norm hat eine Größe von 105 m x 68 m = 7.140 m² Deine Erbfläche von 7,5 ha ( 1 ha = 10.000 m² ) beträgt 75.000 m² Das entspricht demzufolge 10,5 Fußballfelder. 1.Stelle fest,um welche Gemarkung, Flur und Flurstücke es sich handelt und in welchem Grundbuch sie eingetragen sind. 2. Fahre zum zuständigen Kataster und Vermessungsamt des Landkreises und besorge Dir die für die Flurstücke betreffenden Flurkarten und erfrage die Nutzungsart der Flurstücke ( Ackerland, Grünland, Wald ? ) 3.Schau Dir die Flächen vor Ort an und kläre wie sie genutzt werden ( z.B. als Ackerland oder Grünland oder Wald ) und wer diese nutzt ( z.B. ob sie verpachtet sind usw. ) Die eingetragene Nutzungsart kannst Du auch im Grundbuchauszug, sofern einer vorhanden ist, erkennen. Diese müssen aber mit der Nutzung vor Ort nicht unbedingt übereinstimmen. Das muss man klären. Sind die Flächen verpachtet, dann besorg Dir vom Pächter den Pachtvertrag. Schau nach, wie lange die Flächen verpachtet sind. Du kannst dann rechtzeitig entscheiden, ob Du einen eventuellen Pachtvertrag verlängerst bzw. ob Du die Flächen verkaufst. 4. Damit Du eine Vorstellung über den Wert Deiner Flächen hast kannst Du, wenn klar ist um was für landwirtschaftliche Nutzflächen es sich handelt ( Grünland, Ackerland oder Wald ), den gegenwärtigen Preis ( Bodenrichtwert für Ackerland, Grünland oder Wald ) bei dem für den Landkreis zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte erfragen. Dieser sitzt in der Regel beim zuständigen Kataster und Vermessungsamt des Landkreises und führt statistisch eine Kaufpreissammlung über die bisher erfolgten Verkäufe in der Region. Diese Auskunft ist kostenlos. Ich z.B. wohne im nördlichen Land Brandenburg. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses beträgt z.B. für Ackerland 4.500,-EUR je ha. Der Bodenrichtwert spiegelt aber den statistischen Wert der Verkäufe des Vorjahres wieder. Gegenwärtig werden Käufverträge für Ackerland aufgrund der steigenden Nachfrage ( Gas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ) nicht unter 7000,- EUR abgeschlossen. Wenn Du also 7,5 ha Ackerland hast, würdest Du hier mit einen gegenwärtigen Kaufpreis von ca. 53.000,-EUR rechnen können. Nur damit Du ungefähr eine Vorstellung hast, um welche Größenordnung es gehen kann. Das kann natürlich in Deinem konkreten Falle, je nachdem um was für Flächen es sich handelt, mehr oder weniger sein. 4. Wenn Dir die Sache ev. eine Nummer zu groß ist ( Du kannst hier schnell viel Geld aufs Spiel setzen ), dann wende Dich an ein Immobilienbüro ( günstig bei der Sparkasse oder Raiffeisenbank, aber auch ein empfohlener Makler geht ). Die machen das dann für Dich, ohne das sie von Dir eine Provision verlangen. Vorausetzung wäre dazu, dass Du einen Erbschein hast bzw. beantragt hast. 5. Eine Erbausschlagung käme nur dann in Frage, wenn es sich um Flächen mit Altlasten handelt ( Flächen mit Bauruinen oder anderen Altlasten wie illegale Mülldeponien usw. ). Ansonsten handele wie unter Punkt 3. geschrieben. Wenn ich Dir weiter helfen soll, schreib mir eine e-mail an suzireibu@t-online.de

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Wenn man die Frage allgemein beantworten will, müßte man sagen - Alles was Naturbelassen ist, also nicht durch menschliche Arbeit verändert wurde, könnte man in dem Sinne als natürlich oder im natürlichen Gleichgewicht bezeichnen. Das Wort - nachhaltig - sollte man nach meiner Auffassung im Zusammenhang mit Natur und Mensch und dem Eingriff des Menschen durch seine Arbeit in das natürliche Gleichgewicht unseres Planeten betrachten. Nachhaltig wäre dann " nachhaltiges Wirtschaften ",in diesem Sinne, sofern wir als Menschheit überleben wollen. Nicht alles kann aber der Mensch für seine Zwecke nutzen, also durch seine Arbeit verändern ohne unübersehbare Folgen für den gesamten Planeten heraufzubeschwören. Der Eingriff, Veränderung,Nutzung des tropischen Regenwaldes für welche menschlichen Zwecke auch, hat katastrophale Folgen für das Klima des Planeten und damit für alle Menschen selbst. Es kann deshalb in diesem Sinne niemals nachhaltig sein und dient nur einigen Profiteuren ( z.B. Holzkonzerne, Palmölindustrie zur Treibstofferzeugung usw. ) zu Lasten der Lebensgrundlage aller Menschen. Wie ein alter Indianerhäuptling gesagt haben soll : " Erst wenn der letzte Fisch gefangen, der letzte Fluß vergiftet, werdet ihr begreifen, dass man Geld nicht essen kann ! "

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Ich gehe davon aus, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ( ehemaliger Kraftfahrzeugbrief ) und die Zulassungsbescheinigung Teil I auf den Namen Deines Freundes bei der Zulassungsstelle umgeschrieben wurde ( neues Kennzeichen ). In diesem Falle ist das Motorrad Eigentum Deines Freundes. Wenn kein Kaufvertrag existiert, brauchte Dein Freund rechtlich gesehen auch keine Zahlungen leisten. Moralisch gesehen ist das allerdings etwas Anderes. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II noch im Besitz des ehemaligen Halters oder lautet noch auf dessen Namen ( Fahrzeug wurde bei der Zulassungstelle nicht umgemeldet ), ist es in Eigentum des Vorbesitzers.

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Hallo Klaaasi, da schau mal nach http://www.motorradonline.de/auspuff/vergleichstest-zubehr-schalldmpfer-fr-honda-cbr-600-f/106714

Die Entscheidung bleibt aber immer noch bei Dir. Der Artikel sagt Dir ja, dass Du einen Kompromiss machen musst.

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Ich glaube es nicht. Ein Student , welcher einen wissenschaftlichen Grad erreichen will, fragt in diesem Forum bezüglich einer Seminar Vorbereitung. Ja, besuchst Du denn keine Vorlesungen, kennst keine Bücherei und zu den Fachgebieten zugehörige Literatur ? Dein Studium besteht doch darin selbständig Aufgaben in einer Wissenschaft zu lösen. Und am Ende willst Du gar eine Arbeit ( Diplomarbeit ) über ein Thema zum Nachweis Deiner wissenschaftlichen Kenntnisse verfertigen. Was machst Du denn überhaupt während der Studienzeit und wo studierst Du denn ? In der Baumschule nachhaltige Landwirtschaft ? An Deiner Stelle würde ich mich schämen !

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  1. Grünland gehört von seiner Nutzung her zur landwirtschaftlichen Fläche, sofern es als Weideland, Mähfläche für Heu bzw. Grassilage genutzt wird. Also darauf landwirtschaftliche Produkte erzeugt werden.
  2. Grünland ist meist von der Lage her sogenanntes Dauergrünland und läßt sich entsprechend den Standortverhältnissen nicht einfach in Ackerland umwandeln. ( Wasserverhältnisse im Frühjahr - Befahrbarkeit - spät erwärmbarer kalter Boden durch hohe Feuchtigkeit - dadurch späte und schlechte Keimbedingungen für Ackerkulturen ) oder z.B. Hangflächen im Gebirge, welche den Anbau von Ackerkulturen ( Getreide, Rüben usw. ) erschweren und unrentabel machen, da der Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen und - Geräten erschwert sind. Dauergrünland lässt sich in der Regel nur durch aufwändige Meliorationsmaßnahmen ( Abführung des überschüssigen Wassers im Frühjahr und Zuführung von Wasser im Sommer - z.B. Einstaubewässerung bei offenen Grabensystem ) zu Ackerland umwandeln.
  3. Grünlandumbruch erfolgt in der Regel zur Grünlanderneuerung oder zur Umwandlung in Ackerland, wo dies wie gesagt möglich ist. Grünlandumbruch zur Grünlanderneuerung : Diese Maßnahme ist dann notwendig, wenn durch unzureichende Bewirtschaftung die ertragsbildenden Gräser durch minderwertige Gräser verdrängt worden sind und durch Beseitigung der negativen Bewirtschaftung ( z.B. ständiges Beweiden ohne Schnittnutzung zur Heu oder Grassilagegewinnung ) kein ertragreicher Grasbestand wieder hergestellt werden kann. Grünlandumbruch zur Vergrößerung der Ackerfläche: Diese Maßnahme ist bei Dauergrünland meist nur durch sehr teure Meliorationsmaßnahmen zur wechselseitigen Wasserregulierung möglich und deren Nutzen ökonomisch zu hinterfragen.
  4. Praktische Durchführung Ein Grünlandumbruch erfolgt in der Regel durch Umpflügen mit einem Pflug mit speziellen Pflugkörpern und in spezieller Pflugtechnik, welche eine vollständige Wendung und Ablage des oberflächlichen Teils in der Pflugfurche ermöglicht, sodass die alten Gräser ( Erdbereich mit den Wurzeln nach oben ) absterben und nicht wieder austreiben können. Sie dienen dem neuen Bestand als organische Gründüngung. Anschließend wird bearbeitet ( Saatbett Bereitung ) und die neue gewünschte Grasmischung eingesät. Nach Austrieb der neuen Gräser ist meist zur Unkrautbekämfung ( Unkräuter treiben meist schneller und intensiver aus als die Gräser ) ein sogenannter Schröpfschnitt mit einem Mäher mit Schneitwerk angebracht.
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  1. Jetzt ja nicht selbst rumm fummeln, mit noch einen neuen Stromanbieter.
  2. Den gewählten Stromanbieter über den Stand befragen. Erklärung :Der Stromanbieter hat Antrag beim örtlichen Netzbetreiber ( das ist das Unternehmen, welches auf den Zähler steht ) auf Stromeinleitung gestellt und braucht dessen Genehmigung dazu. Der Netzbetreiber erkundigt sich bei dem vorherigen Lieferanten ( sofern er nicht selbst der Lieferant war ), ob mit diesem noch ein Vertragsverhältnis besteht und erteilt dann an euren gewählten Stromlieferanten die Erlaubnis zur Stromversorgung. Beide müssen doch miteinander abrechnen. Ihr bezahlt den neuen Stromversorger und dieser bezahlt bei dem Netzbetreiber das Netzentgeld und verechnet mit dem Netzbetreiber über die Zähler den Verbrauch ). Wenn man da in dieser Phase noch einen Anbieter ins Rennen schickt, kann man sich unschwer vorstellen, was man für ein Durcheinander verursachen kann.
  3. Bisherigen Verbrauch ablesen und kwh mit Bruttopreis des Anbieters multiplizieren und das Geld beiseite legen. Wird ja noch gebraucht für den Lieferanten, der Euch in der Zwischenzeit den Strom geliefert hat. Dies ist eventuell der vorherige Stromversorger oder der Netzbetreiber, welcher in solchen Fällen, die etwas länger dauern, vom Gesetzgeber zur Versorgung verpflichtet ist. Da könnt Ihr natürlich nichts sparen, weil noch keine Rechnung erfolgt ist ( ich gehe mal davon aus, dass Ihr einen Tarif mit monatlicher Abschlagzahlung gewählt habt ), weil das Verfahren noch läuft. Allerdings muß ich sagen, dass das schon etwas ungewöhnlich und ungesetzlich lange dauert. Ich könnte mir das nur so erklären, dass der vorherige Mieter vergessen hat den Zähler bei dem Netzbetreiber abzumelden und dieser nun mit dem vorherigen Mieter erst noch etwas zu regulieren hat. Könnte so sein, muß aber nicht.

Also sofort Mail an Anbieter und gegenwärtigen Stand erfragenund immer entsprechend Verbrauch das Geld beiseite legen. Wenn noch Fragen sind e-mail an suzireibu@t-online.de

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