Zusatz zur Frage

 

Für diese Leistung schulden Sie einenBetrag in Höhe von 12,40 EUR. Leider haben Sie auf die bisherigen Mahnungen - zuletzt vom 11.04.20011 - nicht bezahlt. Um weitere Kosten zu vermeiden,fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu Zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten                                                                  12,40 EUR

bisherige Mahnkosten                                                                                              5,00 EUR

vorgerichtliche Inkassogebühren                                                                         37,50 EUR

vorgerichtliche Inkassogebühren                                                                           4,50 EUR

Kontoführungsgebühren                                                                                          4,00 EUR

noch offener Gesamtbetrad (Stand :27.01.2011)                                           63,40 EUR

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 63,40 EUR ist binnen 10 Tagen , spätestens bis 07.05.2011 (Eingang) , unter Angabe des Aktenzeichens 20.......20 auf unser obenstehendes Konto zu zahlen.

Nach ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein ggerichtliches Mahnverfahren gemäß §§688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen.

Ein gerichtliches Vollstreckungsverfahrenkann sich auch negativ auf Ihre allgemeine Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist. Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie uns bitte umseitiges Formular zur Ratenzahlung zurück!

Mit verbindlichem Gruß

mediafinanz AG

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hallo erst einmal, letzt endlich ist nicht entscheidend wie groß sondern wie teuer die wohnung ist.das wird nicht mehr wie früher üblich, von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich ausgelegt, sondern es herrschen eigentlich einheitliche mietpreisbindungen die für alle gelten. Haushaltsgröße Bruttowarmmiete in Euro 1-Personen-Haushalt 378,00 2-Personen-Haushalt 444,00 3-Personen-Haushalt 542,00 4-Personen-Haushalt 619,00 5-Personen-Haushalt 705,00 Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 50,00 €. es wird sich am unteren preissegment der ortsüblichen mieten orientiert. hoffentlich.

aber das soll sich wohl auch wieder ändern. wer weiß schon wo hilfeempfänger demnächst wohnen sollen bzw müssen, wahrscheinlich brücke sieben pfeiler 8. lasst euch nicht unterkriegen

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