Foto- Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung, also auch während des Plädoyers und der Urteilsverkündung sind gem. § 169 S. 2 GVG ausnahmslos verboten.

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Ich verweise auf die 624723982457 identischen Anfragen....

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Schick ein Fax und eine E-Mail und verlange eine Strabewehrte Unterlassungserklärung...

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Wie bei den 10000000 identischen Fragen: Ja, es ist Spam.

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Natürlich nicht, in Wahrheit wird der Schein gerade nach Polen geschickt und muss dort anschaffen gehen....

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Los, trink Mädchen.... ! Jugendschutz ist was für Amateuere. Voll uncool.

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WIE OFT DENN NOCH...? Solche Fragen wurden doch schon 1000-mal beantwortet...

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Geh zum Anwalt. verkehrsrechtsanwaelte.de. Bußgeldverfahren sind nicht bindend für die Zivilgerichte.

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Stell die Frage noch allgemeiner, bitte bitte. Abmahngründe: § 12 BGB, § 5 TMG, MarkenG, § 185 StGB, ...

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Tübingen, Freiburg und Heidelberg haben die besten (bekanntesten) Profs. HD ist Elite-Uni. Ohne Talent büffelst Du dich tot. Dein Abischnitt ist relativ egal, in Sprachen/Sozialfächern (Geschichte, Religion, Politik, ...) solltest Du top sein. Ohne Staatsexamen kein Anwalt/Richter/Staatsanwalt, wenig Verwaltungsjobs.

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  1. ist hier die Satzung zu prüfen (Ämterkumulation).
  2. ist hier Kontrollorgan und zu kontrollierendes Organ ggf. personenidentisch. (Klar wäre dies bei Schatzmeister/Kassier und Kassenprüfer)

Finden sich bei Wahlen nicht genügend Kandidaten für alle zu besetzenden Ämter, liegt es nahe, Funktionen zusammenzulegen und so die Gremien zu verkleinern. Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht. Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.11.2010, I-15 W 286/10, klar. Eine personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter ist zulässig, wenn die Satzung dies nicht verbietet oder indirekt ausschließt.

Die Satzung muss also daraufhin überprüft werden - ob der Vorstand aus einer bestimmten Zahl von Köpfen besteht (Beispiel: „Der Vorstand besteht aus 5 Personen.“) - ob auch bei der verkleinerten Zahl von Vorstandsmitgliedern die Regelungen zur Vertretungsbefugnis erfüllt werden können. Sind drei Vorstandsmitglieder zur Vertretung des Vereins erforderlich, müssen sie auch vorhanden sein - ob nicht Ämter benannt werden, deren Zusammenlegung sich schon ihrer Definition nach ausschließt. So kann das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters nicht zusammengelegt werden. Es kommt hier also auf die Amtsbezeichnungen an.

Eine Personalunion im Vorstand ist also in der Regel möglich, wenn die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter und keine Personenzahl nennt und nicht alle Vorstandsämter für die Vertretung des Vereins erforderlich sind. Andernfalls kann eine Verkleinerung des Vorstandes nur über eine Satzungsänderung erfolgen.

Personalunionen sind natürlich auch nicht möglich, wenn sich bestimmte Funktionen gegenseitig überwachen sollen. Der Gewaltenteilungsgrundsatz gilt insoweit auch in Vereinen.

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Wenn die Erkrankung nachgewiesen werden kann (bei Kauf) und sodann die Ansteckung nachgewiesen werden kann, kan man die gesamte Palette kaufrechtlicher Ansprüche geltend machen.... Ggf. kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs dem Käufer zu Gute, nämlich dann, wenn dieser kein "Unternehmer-Fischzüchter" ist. Dann muss man idR nur beweisen, dass der gekaufte und die toten Fische krank waren bzw. an der selben Krankheit starben, aber nicht dass der gekaufte Fisch schon beim kauf krank war.

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Egal ob deutsch oder nicht, jeden unbestellten Newsletter kann man a) abbestellen, b) in Spamordner sortieren oder c) durch Abmahnung/Unterlassungsklage/Auskunftsverlangen abwehren. Freie Auswahl.

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Machst Du Rechnung:

BAK (in Promille) = A / (r*G) - 0,15 Promille/Stunde ab 20 Minuten nach Trinkbeginn

BAK: Blutalkoholgehalt in Promille A: aufgenommener Alkohol in Gramm r: Verteilungsfaktor im Körper (0,7 für Männer / 0,6 für Frauen) G: Körpergewicht in Kilogramm

0,3 Promille wenn Freund baut Unfall oder so, 0,5 Promille Bußgeld auch wenn nix passieren tut, 1,1 Promille Straftat, 1,6 Promille Idiotentest.

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Kauf dir einen Wecker, sauf weniger und bleib nicht so lange in der Kneipe. Wieso jammern immer die, die Mist bauen, dass sie jetzt ob der Konsequenzen so arm dran sind? würg

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Gegenfrage: Was soll "rechtswirkend" sein?

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Nach Unfall weggefahren aber gemeldet, Fahrerflucht?

Hallo zusammen, mir ist was total blödes passiert. Auf einer sehr chaotischen Kreuzung (Straßenbahn, Autos, Fahrradfahrer, querlaufende Fußgänger...) hab ich ein an der Seite parkendes Auto beim vorbeifahren mit meinem Seitenspiegel gekratzt. Hab sofort Panik bekommen. Erst mal bin ich in eine ruhige Seitenstraße gefahren, damit ich anhalten und Polizei anrufen kann. Und natürlich habe ich dann noch mehr Panik gekriegt, dass es nun als Fahrerflucht gewertet wird. Der erste Polizist hat mich erst mal runter gemacht (ja ich habe es auch verdient), gesagt dass es wirklich Fahrerflucht ist und mich dann an die Verkehrspolizei weitergeleitet. Da habe ich meine Daten weitergegeben, "Unfall" beschrieben und auch das beschädigte Fahrzeug und die Kennzeichen (Gott sei dank habe ich mir die gemerkt) Ich habe dem Polizisten erklärt dass es nur eine kurzschlussreaktion war, von der chaotischen Kreuzung wegzukommen, ich aber verstehe was ich angestellt habe und das eigentlich nicht wollte. Er meinte dann, es ist alle ok und es wäre doch keine Fahrerflucht(weil ich es sofort gemeldet habe). Er hat auch sofort das Auto mit dem Kennzeichen dass ich genannt habe gefunden und es passte von der Beschreibung her zu dem Auto wie ich es noch in Erinnerung hatte. Wir sind dabei verblieben, dass die Polizei sich bei mir meldet, wenn sie den Fahrzeughalter erreicht haben.

Ich habe aber nun das Gefühl verrückt zu werden. Was ist wenn die Polizei es doch ich für Fahrerflucht erklärt?

Wie würdet ihr es bewerte? Fahrerflucht? (Verdammt, war echt krank, wegzufahren... Ich hätte ja einfach stehenbleiben und Warnblinkern anmachen können... Es ist das erste mal, dass mir was passiert ist auf der Straße, bin erst seit ca. 1Jahr unterwegs... Aber kein Anfänger, hab mein Führerschein doch etwas länger)

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Sowas entscheiden immer noch die Gerichte... Und was heißt "wegfahren"... wie weit???

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Bei einem Verbraucher benötigt man die ausdrückliche vorherige Einwilligung in Werbung. Ob die Mail als Werbung oder als Beantwortung der Anzeige anzusehen ist, müsste man prüfen, anhand des genauen Wortlautes.

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Kindergartenplatz aberkennen

Hallo,

ich hab schon wieder eine Frage zum Thema Kindergarten: Vorab: Für unsere Kindertagesstätte ist der Träger ein Verein. Dieser Verein hat die Trägerschaft durch Vertrag mit der Stadt übernommen.

Vor ca. 3 Wochen haben alle Eltern die Info bekommen, dass, wenn die Kinder zu spät abgeholt werden, die überzogene Zeit in Rechnung gestellt wird. Weitere Infos gab es nicht. Nun hat es bereits eine Mutter getroffen, die tatsächlich die Betreuungszeit um 20 Minuten überzogen hat. Sie gibt es auch zu und ist auch bereit ein Entgelt zu zahlen. Diese Mutter hat eine monatliche Kindertagesstättengebühr von 15 Euro zu zahlen (was ja dafür spricht, dass sie nicht so viel Geld verdient). Sie hat jetzt für die Überziehung eine Rechnung über 25 Euro bekommen. Auf ihre Frage, wie sich die 25 Euro zusammensetzten und wo das Entgelt festgeschrieben steht gab es zur Antwort, dass der Verein nicht verpflichtet sei eine Aufschlüsselung zu erstellen. Einen Hinweis auf die Grundlage gab es auch nicht. Müssen da nicht alle Eltern, zumindest auf Nachfrage, eine Auskunft bekommen? Die betreffende Mutter hat das Entgelt nicht rechtzeitig bezahlt und hat jetzt eine Mahnung bekommen, in der steht, dass, wenn das Geld nicht bis zum 17.03.13 eingeht, der Kindertagesstättenplatz neu vergeben wird. Ist das denn überhaupt möglich?

Die erste Vorsitzende bringt den ganzen Verein durcheinander. Leider sind die Gegner (wozu ich auch gehöre) ihr rethorisch nicht gewachsen. Am MIttwoch ist Mitgliederversammlung und ich möchte die Mutter, die ihr Anliegen vor allen Vereinsmitgliedern vortragen möchte, gerne unterstützen. Kann mir jemand helfen, wo für diesen Fall gesetzliche Grundlagen zu finden sind?

Dankeschön.

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gesetzliche Grundlagen??? Nirgends. Grundlage für Forderungen des Vereins an seine Mitglieder sind die Satzung und untergeordnete Ordnungen. Die Satzung kann man zN beim Registergericht einsehen. Man hat aber einen Anspruch auf eine (ggf durch Beifügung von der entsprechenden Ordnung belegten) Rechnung.

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