Foto- Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung, also auch während des Plädoyers und der Urteilsverkündung sind gem. § 169 S. 2 GVG ausnahmslos verboten.
Ich verweise auf die 624723982457 identischen Anfragen....
Schick ein Fax und eine E-Mail und verlange eine Strabewehrte Unterlassungserklärung...
Wie bei den 10000000 identischen Fragen: Ja, es ist Spam.
Natürlich nicht, in Wahrheit wird der Schein gerade nach Polen geschickt und muss dort anschaffen gehen....
Los, trink Mädchen.... ! Jugendschutz ist was für Amateuere. Voll uncool.
WIE OFT DENN NOCH...? Solche Fragen wurden doch schon 1000-mal beantwortet...
Geh zum Anwalt. verkehrsrechtsanwaelte.de. Bußgeldverfahren sind nicht bindend für die Zivilgerichte.
Stell die Frage noch allgemeiner, bitte bitte. Abmahngründe: § 12 BGB, § 5 TMG, MarkenG, § 185 StGB, ...
Tübingen, Freiburg und Heidelberg haben die besten (bekanntesten) Profs. HD ist Elite-Uni. Ohne Talent büffelst Du dich tot. Dein Abischnitt ist relativ egal, in Sprachen/Sozialfächern (Geschichte, Religion, Politik, ...) solltest Du top sein. Ohne Staatsexamen kein Anwalt/Richter/Staatsanwalt, wenig Verwaltungsjobs.
Nummern machen überhaupt nichts. Menschen machen was.
- ist hier die Satzung zu prüfen (Ämterkumulation).
- ist hier Kontrollorgan und zu kontrollierendes Organ ggf. personenidentisch. (Klar wäre dies bei Schatzmeister/Kassier und Kassenprüfer)
Finden sich bei Wahlen nicht genügend Kandidaten für alle zu besetzenden Ämter, liegt es nahe, Funktionen zusammenzulegen und so die Gremien zu verkleinern. Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht. Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.11.2010, I-15 W 286/10, klar. Eine personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter ist zulässig, wenn die Satzung dies nicht verbietet oder indirekt ausschließt.
Die Satzung muss also daraufhin überprüft werden - ob der Vorstand aus einer bestimmten Zahl von Köpfen besteht (Beispiel: „Der Vorstand besteht aus 5 Personen.“) - ob auch bei der verkleinerten Zahl von Vorstandsmitgliedern die Regelungen zur Vertretungsbefugnis erfüllt werden können. Sind drei Vorstandsmitglieder zur Vertretung des Vereins erforderlich, müssen sie auch vorhanden sein - ob nicht Ämter benannt werden, deren Zusammenlegung sich schon ihrer Definition nach ausschließt. So kann das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters nicht zusammengelegt werden. Es kommt hier also auf die Amtsbezeichnungen an.
Eine Personalunion im Vorstand ist also in der Regel möglich, wenn die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter und keine Personenzahl nennt und nicht alle Vorstandsämter für die Vertretung des Vereins erforderlich sind. Andernfalls kann eine Verkleinerung des Vorstandes nur über eine Satzungsänderung erfolgen.
Personalunionen sind natürlich auch nicht möglich, wenn sich bestimmte Funktionen gegenseitig überwachen sollen. Der Gewaltenteilungsgrundsatz gilt insoweit auch in Vereinen.
Wenn die Erkrankung nachgewiesen werden kann (bei Kauf) und sodann die Ansteckung nachgewiesen werden kann, kan man die gesamte Palette kaufrechtlicher Ansprüche geltend machen.... Ggf. kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs dem Käufer zu Gute, nämlich dann, wenn dieser kein "Unternehmer-Fischzüchter" ist. Dann muss man idR nur beweisen, dass der gekaufte und die toten Fische krank waren bzw. an der selben Krankheit starben, aber nicht dass der gekaufte Fisch schon beim kauf krank war.
Egal ob deutsch oder nicht, jeden unbestellten Newsletter kann man a) abbestellen, b) in Spamordner sortieren oder c) durch Abmahnung/Unterlassungsklage/Auskunftsverlangen abwehren. Freie Auswahl.
Machst Du Rechnung:
BAK (in Promille) = A / (r*G) - 0,15 Promille/Stunde ab 20 Minuten nach Trinkbeginn
BAK: Blutalkoholgehalt in Promille A: aufgenommener Alkohol in Gramm r: Verteilungsfaktor im Körper (0,7 für Männer / 0,6 für Frauen) G: Körpergewicht in Kilogramm
0,3 Promille wenn Freund baut Unfall oder so, 0,5 Promille Bußgeld auch wenn nix passieren tut, 1,1 Promille Straftat, 1,6 Promille Idiotentest.
Kauf dir einen Wecker, sauf weniger und bleib nicht so lange in der Kneipe. Wieso jammern immer die, die Mist bauen, dass sie jetzt ob der Konsequenzen so arm dran sind? würg
Gegenfrage: Was soll "rechtswirkend" sein?
Sowas entscheiden immer noch die Gerichte... Und was heißt "wegfahren"... wie weit???
Bei einem Verbraucher benötigt man die ausdrückliche vorherige Einwilligung in Werbung. Ob die Mail als Werbung oder als Beantwortung der Anzeige anzusehen ist, müsste man prüfen, anhand des genauen Wortlautes.
gesetzliche Grundlagen??? Nirgends. Grundlage für Forderungen des Vereins an seine Mitglieder sind die Satzung und untergeordnete Ordnungen. Die Satzung kann man zN beim Registergericht einsehen. Man hat aber einen Anspruch auf eine (ggf durch Beifügung von der entsprechenden Ordnung belegten) Rechnung.