Wenn die Erkrankung nachgewiesen werden kann (bei Kauf) und sodann die Ansteckung nachgewiesen werden kann, kan man die gesamte Palette kaufrechtlicher Ansprüche geltend machen.... Ggf. kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs dem Käufer zu Gute, nämlich dann, wenn dieser kein "Unternehmer-Fischzüchter" ist. Dann muss man idR nur beweisen, dass der gekaufte und die toten Fische krank waren bzw. an der selben Krankheit starben, aber nicht dass der gekaufte Fisch schon beim kauf krank war.

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