Hallo :)
Es geht um Folgendes: Ich war von 1.8. bis 14. 8. letzten Jahres arbeitslos und habe ALG II bekommen. Mein erster Arbeitstag, der 15.8., war ein Montag und ich habe erst am Donnerstag davor meine Zusage für das Jobangebot gemacht. Dass ich so kurzfristig anfangen würde war zunächst nicht geplant, war mir aber lieber als nochmal 2 Wochen arbeitslos zu sein. Meinen Arbeitsvertrag habe ich erst am 1. Arbeitstag unterschrieben und ihn ihn der ersten Woche noch bei der Arge eingeschickt. Nun habe ich aber natürlich für August und September ALG II bekommen. Mir ist völlig klar, dass ich das Geld für September komplett zurückzahlen muss, da ich zu dem Zeitpunkt schon in Arbeit war. Nun ist aber meine Frage: Muss ich für den Monat August auch die gesamten Bezüge zurückzahlen? Die Bezahlung aus dem Arbeitsverhältnis erfolgte schließlich erst zum Monatsende und es war eben nur ein halbes Gehalt, sprich Netto knappe 700 Euro. Das liegt unter den Bezügen, die ich von der Arge erhalten habe. Diese lagen nämlich bei ca. 950 Euro. Nun war es aber auch so, dass der Grund, warum ich alles zurückzahlen muss lautete, dass ich durchgehend in einem Arbeitsverhältnis war. Dies trifft nicht zu, da mein voriges Arbeitsverhältnis mit dem 31.7. endete. Ich habe jedoch im August noch eine Auszahlungskorrektur für Juli vom alten Arbeitgeber erhalten, die bei knappen 400 Euro netto lag. Meiner Meinung jedoch ist das Gehaltsbestandteil von Juli und kann nicht für August mit angerechnet werden. Was meint ihr dazu? Muss ich alles zurückzahlen? Eine Freundin sagte, wenn man nur 2 Wochen ohne Arbeit ist, gelten die Bezüge als Darlehen und müssen komplett zurückgezahlt werden. Hat da jemand Ahnung von? Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten!