Das ist doch alles ganz einfach: Loroth hat mit seinen Kommentaren vollkommend recht.

Seit wann ist grobe Fahrlässigkeit in einer Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen???

Nur vorsätzliche Handlungen sind nicht versichert! Fahrlässige oder auch grob fahrlässige sind versichert.

Viele verwechseln das mit der Sachversicherung (Hausrat, Wohngebäude). Aber selbst dort ist in aktuellen und guten Policen der "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit" vereinbart.

Im Haftpflichtbereich ist nur im Bereich der KfZ-Haftpflicht der Alkoholkonsum ein Problem, da dort eine Regressmöglichkeit des KFZ-Haftpflichtversicherers gegeben ist.

Das soll aber nicht heisen, dass man alkoholisiert einen Freihfahrtschein hat. Wer betrunken gewollt randaliert, dem hilft auch eine Versicherung nicht. Wer aber betrunken versehentlich einen Anderen einen Schaden zufügt der haftet natürlich, aber auch Deckung durch die Versicherung sollte bestehen.

Wer weiter Infos will, der kann gern mal hier nachlesen:

http://www.haftpflichtversicherung-information.de/

...zur Antwort

In den allermeisten Policen ist Rechtsschutz für Unterhalsstreitigkeiten ausgeschlossen. Eine Beratung ist dennoch im Rahmen des Rechtsschutzen für Familien-, Erbstreitigkeiten versichert. Hier unterscheiden sich die Policen dahingehend, dass in manchen nur die Erstberatung versichert ist und in bessereren Policen ein erweiterter Rechtsschutz für Familien- u. Erbstreitigkeiten bis 1000,00 Euro abgesichert ist.

Auch zahlen viele Rechtsschutzversicherer auch eine telefonische Erstberatung auch in nicht versicherten Fällen.

Rechtsschutz Unterhalt ist dennoch mit einer 3-jährigen Wartezeit möglich. Weitere Informationen dazu hier: http://www.rechtsschutz-unterhalt.de/

...zur Antwort

Grundsätzlich sind Versicherungsbedingungen je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Nimmt man die Musterbedingungen des GDV, so heisst es dort:

"Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versi-cherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vo-rübergehend.

Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le-bende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend nach Nr. 1, bis ein eigener Hausstand be-gründet wird."

Da der Fragesteller beschreibt, dass der Sohn ausgezogen ist, insofern hat er wohl einen eigenen Hausstand begründet. Er muss also eine eigene Hausratversicherung abschließen.

...zur Antwort

Evtl. soll ja eine Kapitallebensversicherung beliehen werden? Das funktioniert durchaus.

Vertragsnummer: xxx.xxx.xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um ein Policendarlehen aus o.g. Vertrag in Höhe von x.xxx Euro.

mfg

...zur Antwort

Mit Verwandtschaftsverhältnis hat das nichts zu tun. Das greift nur, wenn dazu auch häusliche Gemeinschaft besteht.

Die Haftpflichtversicherung deines Bruders wird aber auch nicht bezahlen, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht. "Schubsen" ist vorsätzlich und Vorsatz ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

...zur Antwort

kevin1905 hat recht. Die Kinder sind nicht deliktfähig, insofern musst du keinen Schadenersatz leisten.

Gute Haftpflichtpolicen haben aber einen Baustein "nicht deliktfähige Kinder". Prüfe das, dann wird der Schaden auch ohne Haftung ersetzt!

...zur Antwort
zahlt taschendiebstahl versicherung?

Ich hatte heute einen Kuchenverkauf von der Schule und war die ganze Zeit damit beschäftigt Kuchen zu verkaufen. Ich lag meine Tasche sozusagen genau neben den Verkaufstand wo auch alle anderen ihre Sachen hingetan hatten. Also es wär eigentlich noch am Stand. Dann musste jemand sich angeschlichen haben und meine Tasche die zu oberst lag mitgenommen haben. Als ich dies bemerkt habe, dass meine Tasche fehlt bin ich überall suchen gegangen. Schlussendlich fand ich sie in einem Abfalleimer aber das ganze Geld und alles war weg. (Ich hatte 200.- bei mir, weil ich nach dem Kuchenverkauf noch Wintersachen kaufen gehen wollte. Dieses Geld war mein gesamtes Erspartes..jetzt bin ich pleite und meine Eltern geben mir kein Geld mehr) Dann bin ich zur Polizei gegangen und habe ihnen auch meine Vermutung mitgeteilt, dass womoglich ein "Penner" welcher genau neben dem Abfalleimer auf einer Parkbank sass und 3 Taschen gefüllt mit teuren Tabakwaren und viel Kosmetikartikeln, unter denen ich sehr wahrscheinlich mein Parfum erkannt habe bei sich hatte. Also ich fand es einfach sehr verdächtigt, dass einer welcher sehr verlumpt aussah neben dem Abfalleimer in der meine Tasche war mit soviel `"teuren" Waren sass. Dann ist die Polizei mit mir den Verdächtigen Suchen gegangen, doch wir fanden ihn nicht mehr.

Meine Frage an euch, wie könnte ich an meine Sachen wiederkommen oder wenigstens Schadenersatz bekommen? Zahlt irgendeine Versicherung mir das? Denn alles in allem in meiner Tasche kommt sicher auf 500.- (handy und Bankkarten habe ich alle sofort sperren lassen) Da ich Schüler bin und jetzt wie ohne etwas da stehe weiss ich nicht was tun, denn meine Eltern geben mir kein neues Handy und auch kein Geld... Vielen Dank wenn Ihr euch die Zeit genommen habt alles durch zulesen <3

...zum Beitrag

Das ist leider dirch keine Versicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung zahlt nur bei Raub, der liegt aber hier nicht vor. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert!

...zur Antwort

Schäden an geliehenden Sachen sind in den meisten Policen nicht mitversichert.

Ansonsten könnte Versicherungsschutz bestehen im Rahmen der Außenversicherung der Hausratpolice.

Der Sattel muss durch Einbruchdiebstahl abhanden kommen. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn sich ein Täter in einen Raum eines Gebäudes widerrechtlich Zutritt beschafft (Einbruch)

...zur Antwort

Eine Direktversicherung kann man nicht verkaufen. Eine Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Die Beiträge sind von deinem Bruttolohn bezahlt und sind Lohnsteuer- u. Sozialabgabenfrei.

Soweit du deinen Arbeitgeber wechselst, kannst du den Vertrag auf die neue Firma übertragen. Ob der die neue Firma aber auch Arbeitgeberleistungen zahlt (alte Firma VWL in Direktversicherung) ist fraglich.

...zur Antwort

Du benötigst eine Betriebshaftpflicht. Es gibt Produkte, die speziell für das Heilwesen konzipiert sind.

Wichtig ist eine ausreichende Mietsachschadendeckung. Stell Dir vor, es brennt... dann haftest du für den entstandenen Schaden an den Räumlichkeiten.

Auch wenn das Gebäude gegen Feuer versichert ist, dann kann die Gebäudeversicherung Regress nehmen (ab 150.000€ - 600.000€ verzichtet sie soweit sie dem Feuerregreßabkommen beigetreten ist)

...zur Antwort

Ersetzt wird in dem Fall bei Totalschladen der Zeitwert, ansonsten der Betrag der Reparatur. Das funktioniert auch ohne Anschaffungsrechnung.

...zur Antwort

Das ist eher kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ich sehe das so, dass du nicht haftest. Denn du haftest nur, wenn dich auch ein Verschulden trifft. Wenn dein Bruder aber das Handy in eine geschlossene Kiste legt, dann trifft dich kein Verschulden.

Wo kein Verschulden, dort keine Haftung und daher auch kein Versicherungsschutz.

Die einzige Versicherung, die unter Umständen eintrittspflichtig wäre, könnte eine Handyversicherung sein. Aber wer hat die schon abgeschlossen...

...zur Antwort

Die wichtigste Frage: Welchen Wert hat das Fahrzeug?

Geh immer vom Totalschaden aus. Hast du das Geld, dir ein neues Auto zu kaufen ohne dass es finanziell weh tut? Dann keine Vollkasko..

Ansonsten ist bei Fahrzeugen immer eine Vollkasko anzuraten, wenn der Zeitwert das Fahrzeug versicherungswürdig macht...

Weitere Informationen zum Thema findest du hier:

http://www.kraftfahrzeugversicherung-information.de/vollkaskoversicherung.html

...zur Antwort

Das ist korrekt. Zum 01.01.2013 hast du dann SF8

...zur Antwort

Entweder es gibt in einem Versicherungsvertrag einen definierten Nutzerkreis (nur Versicherungsnehmer, Versicherungsnehmer + Partner, etc..)

Fahren darfst du immer. Falls aber ein Nutzer das Fahrzeug fährt, welcher nicht im Versicherungsschein aufgeführt ist (d.h. nicht zum definierten Nutzerkreis gehört) und ein Unfall passiert, dann ist der Versicherer zwar zur Leistung verpflichtet, kannn aber eine Strafzahlung vom Versicherungsnehmer verlangen (z.B. eine Jahresprämie)...

...zur Antwort

Du wolltest, dass dein Vertrag billiger wird... dein Vertreter hat dir ein Neuordnungsangebot unterbreitet, welches billiger war... du widerrufst... klar wirds dann nicht billiger...

...zur Antwort

"DerHans" hat bedingt recht. Es handelt sich um einen so genannten Eigenschaden. Halter 1 = Ehemann. Halter 2 = Ehefrau. Es gibt aber auch Versicherer (ich meine z.B. die VHV) zahlt aber auch bei Eigenschäden...das wäre zu prüfen...

...zur Antwort

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab erhalt des Versicherungsscheines..

...zur Antwort

Wer ganz fair ist, meldet es der Versicherung. Soweit die Kilometerleistung aber nicht sehr gravierend abweicht, muss man das aber auch nicht zwingend tun.

Die Mehrkilometer fallen nur im Schadenfall auf. Das schlimmste was passieren kann, dass die Prämie dann entsprechend angepasst wird und man je nach Tarif des Versicherers eine "Strafe" in Höhe einer Jahresprämie zahlen muss.

...zur Antwort