Das ist doch alles ganz einfach: Loroth hat mit seinen Kommentaren vollkommend recht.
Seit wann ist grobe Fahrlässigkeit in einer Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen???
Nur vorsätzliche Handlungen sind nicht versichert! Fahrlässige oder auch grob fahrlässige sind versichert.
Viele verwechseln das mit der Sachversicherung (Hausrat, Wohngebäude). Aber selbst dort ist in aktuellen und guten Policen der "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit" vereinbart.
Im Haftpflichtbereich ist nur im Bereich der KfZ-Haftpflicht der Alkoholkonsum ein Problem, da dort eine Regressmöglichkeit des KFZ-Haftpflichtversicherers gegeben ist.
Das soll aber nicht heisen, dass man alkoholisiert einen Freihfahrtschein hat. Wer betrunken gewollt randaliert, dem hilft auch eine Versicherung nicht. Wer aber betrunken versehentlich einen Anderen einen Schaden zufügt der haftet natürlich, aber auch Deckung durch die Versicherung sollte bestehen.
Wer weiter Infos will, der kann gern mal hier nachlesen:
http://www.haftpflichtversicherung-information.de/